Datum/Zeit
Date(s) - 23.11.2017
16:00
Veranstaltungsort
Wohncafé Am Pfarracker/Liethstück
Kategorien
Vortragsreihe: Meine Umwelt & Ich – Gesund und sicher im Alltag
Das Quartiersprojekt des AWO Kreisverbandes Bielefeld e.V. und der Bielefelder Gesellschaft für Wohnen und Immobiliendienstleistungen mbH (BGW) geht in die 5. Vortragsrunde
Infoveranstaltung Gesundheitsrecht „Gesundheitsrecht – Patiententipps und individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL)“, Referentin: Petra Schwenk (Verbraucherberatung Bielefeld)
Anlässlich des Termins wird Petra Schwenk von der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Bielefeld über „Patientenrechte und Individuelle Gesundheitsleistungen“ u.a zu folgenden Fragen: „Wann muss ich beim Arzt selbst bezahlen?“ „Welche Regeln gelten bei einem solchen Behandlungsvertrag?“ „Wie kann ich mich als Patient gut auf einen Arztbesuch vorbereiten?“ referieren und anhand von Beispielen mit den interessierten Gästen ins Gespräch kommen.
Zahlen oder nicht zahlen? – Das ist die Frage für viele Kassenpatienten beim Arztbesuch. Von Augeninnendruck-Messung über Thrombose-Check bis hin zur Krebsvorsorge: Ärzte dürfen zusätzliche Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, als so genannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) anbieten. Dabei handelt es sich um verschiedenste Behandlungs- und Untersuchungsmethoden, die oft medizinisch nicht notwendig sind. Ärzte bezeichnen diese Extras dennoch als empfehlenswert und halten hierfür die Hand auf. Patienten reagieren darauf verunsichert und zahlen dennoch den verlangten Betrag. Um einem Arzt, der Selbstzahlerleistungen anbietet, mehr auf Augenhöhe zu begegnen, müssen gesetzliche Versicherte umschwenken und sich nicht länger nur als Patienten verstehen, sondern auch als Kunden des Gesundheitsmarkts auftreten. Dazu ist es nötig, dass sie ihre Rechte kennen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.