Schiedsamt der Stadt Leverkusen Bezirk VIII, Opladen Stadt-West

Am Knechtsgraben 15
51379 Leverkusen

02171 33658
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Ansprechperson: Herr Walter Schröder

Schlichten statt richten. Dies ist die Devise der Schiedsleute. Haben Sie nachbarrechtliche Streitigkeiten - z.B. Gartenbepflanzung, Lärm, Laub, Gerüche -, so ist ein Gang zu einer Schiedsperson sinnvoll und vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung obligatorisch.

In Leverkusen gibt es 10 Schiedsleute. Wer für Sie zuständig ist finden Sie auf der Homepage der Stadt - www.leverkusen.de, Suchbegriff Schiedsamt eingeben, Schiedspersonenwesen anklicken, dann Downloads/Links, Schiedspersonenverzeichnis und Schiedsamtsbezirke - bezüglich der Straße - anklicken. Örtlich zuständig ist die Schiedsperson in deren Schiedsamtsbezirk die Gegenpartei wohnt. Wenn Sie keinen Internetanschluss haben, so rufen Sie bei der Stadt oder dem Amtsgericht an und bitten um Auskunft.

Weiterhin sind die Schiedsleute zuständig bei Beleidigung, Hausfriedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter und fahrlässiger Körperverletzung und bei Bedrohung.

Mein Name ist Walter Schröder und ich bin für Sie in Opladen Stadt-West -westlich der Bahnlinie- zuständig.
Das Verfahren beim Schiedsamt ist denkbar unbürokratisch und sehr kostengünstig, da ein Verfahren in der Regel zwischen 20 und 50 Euro kostet.

Wie läuft das Verfahren ab?
Nach der Antragstellung lädt die Schiedsperson die antragstellende und die Gegenpartei zur Schlichtungsverhandlung ein. Die Schlichtungsverhandlung ist mündlich und nichtöffentlich. Wenn sich beide Parteien in der Verhandlung einigen, wird ein Vergleich geschlossen. Der Vergleich wird in einem Protokoll festgehalten und von beiden Parteien und der Schiedsperson unterschrieben. Ein Vergleich ist rechtsverbindlich. Niemand wird verurteilt - es gibt keine Verlierer. Es gibt keinen Zwang sich zu einigen, aber gerade bei Nachbarschaftsstreitigkeiten ist es ratsam sich zu einigen, denn Nachbarn müssen weiterhin zusammen leben.
Erfolgt keine Einigung, so erhält die antragstellende Partei eine Erfolglosigkeits- oder Sühnebescheinigung. Damit kann sie dann bei Gericht Klage erheben.

Weitere Informationen zum Schiedsamt finden Sie unter www.schiedsamt.de oder NRW-Justiz, Schiedsamt.
Sollten Sie Probleme in den aufgeführten Bereichen haben, so wenden Sie sich vertrauensvoll an die für Sie zuständige Schiedsperson.

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Kategorie(n): Beratung und Hilfe, Interessenvertretungen, Öffentliche Einrichtungen