Vorsorge treffen – Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Datum/Zeit
02. Mrz 2021
19:00 - 20:30

Veranstaltungsort
AWO-Familienseminar
Routenplaner/Google-Maps

Kategorien

Schlagworte

Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht


Für den Fall, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann, gibt es die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsvollmacht und der Patientenverfügung. Worin diese Erklärungen sich voneinander unterscheiden und was bei der Erstellung zu beachten ist, erfahren Sie während dieser Veranstaltung.

Wussten Sie z.B., dass Ärzte bei fehlender Erlaubnis weder dem Ehepartner noch den Kindern eines Kranken Auskünfte erteilen dürfen? Wussten Sie, dass Banken und Sparkassen nur ihre eigenen Vollmachten anerkennen und diese ab dem Tag der Unterschrift gelten? Wissen Sie, wie ein Beutreuungsverfahren abläuft? Diese und viele andere Fragen werden beantwortet.

Um es den Angehörigen im Falle einer ernsten Erkrankung möglichst leicht zu machen, aber auch um bereits jetzt zu bestimmen, was passieren soll, wenn man es selber nicht mehr kann, ist es unerlässlich und hilfreich, eine Erklärung zu verfassen.

Dozentin: Petra Jennen

Weitere Informationen: Telefon: 02171 / 14 51, familienseminar-awo@t-online.de und www.familienseminar.info.

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