Ihre Zusatz-Leistungen für die häusliche Krankenpflege

Wer bei einer Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt im häuslichen Umfeld die Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen muss, um vorübergehend oder auch längerfristig medizinisch versorgt zu werden, bekommt diese Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen vom Arzt verordnet.

Wichtig zu unterscheiden:

  • Häusliche Pflege→ die Kosten werden dann von der Pflegeversicherung übernommen und
  • Häusliche Krankenpflege (HKP)→ die Kosten werden dann von der Krankenversicherung übernommen.

Häusliche Krankenpflege kann in Anspruch genommen werden, ohne Pflegestufe – genauso aber auch mit einer Pflegestufe.

Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht für gesetzlich Versicherte nur, wenn

  • eine stationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann oder
  • eine Krankenhausbehandlung zwar erforderlich wäre, diese aber nicht durchgeführt werden kann oder
  • das Ziel der ärztlichen Behandlung gesichert werden soll und
  • keine andere Person die Versorgung und Pflege in erforderlichem Umfang übernehmen kann.

Die Hauskrankenpflege (HKP) umfasst die Bereiche:

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Viele Patienten wollen und sei es auf Drängen nach Hause, zahlen Leistungen aus der häuslichen Krankenpflege oft selbst oder verrechnen diese unnötigerweise mit den Leistungen der Pflegestufe und lassen sich dadurch wertvolle Zusatzleistungen entgehen. Oft werden die Mühen zu Hause durch die erfolgte Umsorgung im Krankenhaus unterschätzt.

Das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ist eine Leistung der häuslichen Krankenpflege, die auf Verordnung erfolgt. Welche Leistungen in die häusliche Krankenpflege fallen, lesen Sie weiter unten in der Auflistung. Mehr dazu erfahren Sie hier Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen über ärztliche Verordnung erhältlich.

Wer einen Pflegegrad hat und durch einen Pflegedienst betreut wird, muss die häusliche Krankenpflege nicht unbedingt mit den Pflegeleistungen des Pflegegrades verrechnen. Es ist möglich, sowohl Leistungen aus der häuslichen Krankenpflege zu erhalten UND gleichzeitig Leistungen über den Pflegegrad.  Die Problematik ist vielschichtig.

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