Kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege

Wenn ein naher Angehöriger seine hauswirtschaftlichen Belange nicht mehr allein regeln kann, ist die rechtzeitige Beantragung eines Pflegegrades zu bedenken. Schnell kann ein Krankenhausaufenthalt  eintreten. Die Notwendigkeit der Pflege gegeben sein. Zu unterscheiden ist

  • die kurzfristige Arbeitsverhinderung von maximalen 10 Arbeitstagen nach § 2 PflegeZG, hier reicht die ärztliche Bescheinigung, oder
  • Pflegezeit nach § 3 PflegeZG von maximal 6 Monaten. Vorsicht, diese gilt nicht, wenn der Arbeitgeber keine 16 Arbeitnehmer beschäftigt, zugleich ist die Verhinderung ist 10 Tage vorher anzukündigen.

Planung ist alles.

Wie schnell kann ein Krankenhausaufenthalt eintreten. Dann ist spätestens Vorsorge mit Hilfe des Krankenhaussozialdienstes für die Zeit der Entlassung zu treffen. Die Ärzte können bei der Prognose der Pflegedürftigkeit helfen. Im Krankenhaus kann die Überprüfung des Pflegegrades bei der zuständigen Pflegekasse beantragt und durchgeführt werden.  

Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung kann Anstehen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus nach Hause, zur Überbrückung bis die pflegebedürftige Person ins Pflegeheim überstellt wird, für die Organisation der Pflege bei plötzlich eingetretener Pflege. Das Gesetz verlangt das Vorliegen einiger Merkmale:

§ 2 Pflegezeitgesetz regelt die kurzfristige Arbeitsverhinderung: „die erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.

(2) Beschäftigte sind verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Verhinderung an der Arbeitsleistung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dem Arbeitgeber ist auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen und die Erforderlichkeit der in Absatz 1 genannten Maßnahmen vorzulegen.

(3) Der Arbeitgeber ist zur Fortzahlung der Vergütung nur verpflichtet, soweit sich eine solche Verpflichtung aus anderen gesetzlichen Vorschriften oder auf Grund einer Vereinbarung ergibt. Ein Anspruch der Beschäftigten auf Zahlung von Pflegeunterstützungsgeld richtet sich nach § 44a Absatz 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch.“

Wer Pflegezeit beanspruchen will, muss dies dem Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn schriftlich ankündigen und gleichzeitig erklären, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch genommen werden soll. § 3 Absatz 3 PflegeZG. Das Gesetz regelt die weiteren Formalien und zeigt weitere Schritte auf.