Newsletter – Mai –

Erste Mietrechtssammelklage

Bewegungsförderung

Neuen Wohnformen für Senioren

Qualitätssicherung in der Häuslichkeit

Drei von fünf Pflegeheime sind unterbesetzt

Mietrechtssammelklage

Hat Vonovia nun den Ernst der Lage erkannt und will sich sozial gegenüber Senioren verhalten? Wer kennt schon die Mietrechtsammelklage! Das Bundesamt für Justiz hat die vom Mieterverein München angestrengte Klage offiziell angenommen. Sie ist seit Ende vergangener Woche im Klageregister veröffentlicht (Az. MK 1/19) und steht dort in Gesellschaft der Musterfeststellungsklage gegen VW wegen des Dieselskandals.

 Die rechtliche Hürde, der Eintrag ins Klageregister ist genommen. Ein Gerichtsverfahren rückt näher.

Mit dem Registereintrag können Mieter sich jetzt offiziell der Klage des Mietervereins anschließen. Dieser wehrt sich gegen die sogenannte Vorratsankündigung von Modernisierungen, die vor dem Jahreswechsel an 230 Mietparteien im Schwabinger Hohenzollernkarree geschickt wurden, damit 11 % der Kosten statt nun neu 8% umlegen zu können.

Mieter können sich wehren auch Bewohner einer Altenhilfeeinrichtung! Der erste Schritt ist durch die BIVA als berechtigter Verband getan. Sie kann abmahnen und demnächst Sammelklagen erheben.

Bewegungsförderung

Regelmäßige Bewegung stärkt die Gesundheit und die Selbstständigkeit älterer, pflegebedürftiger Menschen. Sie hilft, die Bewegungsfähigkeit – die Mobilität – und geistige Fähigkeiten zu erhalten und zu verbessern. Außerdem sinkt das Sturzrisiko bei regelmäßiger Bewegung und weiteren Gesundheitsproblemen kann vorgebeugt werden.

TIPPS BEWEGUNG unterstützen

https://www.pflege-praevention.de/tipps/bewegungsmangel-pflegebeduerftige/

Bewegungsfördernde Interventionen  >> h i e r <<  herunterladen.

Urlaub von der Pflege – Leistungen der Verhinderungspflege können nur bei Abwesenheit der Pflegeperson gezahlt werden.

So die 6. Kammer des Sozialgerichts Detmold im Fall einer 42jährigen, pflegebedürftigen Klägerin, die in einer Einrichtung des betreuten Wohnens lebt und sich an den Wochenenden und Feiertagen bei ihren Eltern aufhält. Ein Erholungsurlaub der pflegebedürftigen Person soll nach dem Willen des Gesetzgebers hingegen nicht finanziert werden. Urteil des SG Detmold vom  10.08.2018, Az.: S 6 P 144/17

Drei von fünf Pflegeheime sind unterbesetzt

Pflegenotstand ist in Deutschland und auch in Oberhausen ein Problem. Jetzt belegt eine Studie der Evangelischen Bank, der Kostendruck in der Branche erschwert Lösungsansätze. Angesichts des Fachkräftemangels musste laut Studie in den letzten Monaten jedes fünfte Heim einen zeitlichen Belegungsstopp zur eigenen Qualitätssicherung vornehmen. Mindestens in einer Einrichtung wurde durch die WTG-Aufsicht ordnungsbehördlich eingegriffen. So waren bereits am 31.12.2017  von den 2.200 Bettplätzen nur 1.896 belegt. 82 Prozent der anerkannt Pflegebedürftigen mussten Ende 2017 in Oberhausen zu Hause gepflegt werden, davon 55 Prozent ohne Unterstützung eines ambulanten Dienstes.

Neuen Wohnformen für Senioren

Durch fehlende Einrichtungen werden verstärkt Ersatzmaßnahmen auf dem Markt angeboten, nicht nur zum Vorteil der zu Pflegenden. Dazu kommt: Ambulanten Wohnformen haben derzeit eine bessere öffentlich-rechtlichen Refinanzierung bei entsprechender Kombination der Leistungen. Pflegekassen behandeln die Abrechenbarkeit ambulanter Pflegedienstleistungen durchweg großzügig. So wird ein Wohnungsmietvertrages mit dem Bewohner abgeschlossen, und es wird akzeptiert, dass letztendlich lediglich ein einziger anderer ambulanter Pflegedienst sämtliche Bewohner im Rahmen ambulanter Pflegedienstleistungen versorgt. Diese mit der weiten Abrechenbarkeit einhergehende Aushöhlung der vollstationären Pflege durch eine vermeintliche Ambulantisierung war durch den Gesetzgeber wahrscheinlich nicht beabsichtigt. Der Landesgesetzgeber ist gefordert, die heimrechtliche Kontrolle der ambulanten Pflege an die stationäre Pflege anzupassen. Die Aufsplitterung in verschiedene Aufsichten, örtlichen WTG- (Heim)Aufsicht, Medizinischer Dienst, Gesundheitsamt etc., dient allein den Betreibern nicht den Bewohnern/Kunden.  Die Situation hat sich seit 2016 jedes Jahr verschärft. Die Verwaltung der Stadt sieht, nach der am 1.4.19, verabschiedeten Altenhilfeplanung (Vorlage – B/16/4410-01 ), bis 2022 einen Bedarf, es heißt: 

  • Hinsichtlich der Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen und der Angebote des Servicewohnens sind keine statistischen Daten vorhanden, so dass keine Aussagen getroffen werden können. Für die Einrichtung weiterer Demenz-Wohngemeinschaften besteht in Oberhausen erheblicher Bedarf.

Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege

Obwohl in Oberhausen bereits über 80 Prozent der Pflegebedürftigen,  im Vergleich bundesweit 70-75 Prozent, zu Hause gepflegt werden müssen, gibt es nur wenige Studien zur Verbesserung und Begleitung der häuslichen Pflege. Eine davon:

„Subjektorientierte Qualitätssicherung in der Langzeitpflege“ von Prof. Dr. Thomas Klie und Prof. Dr. Andreas Büscher, original erschienen in: NachrichtenDeutscherVerein (NDV) 2019 Heft 3, 114 – 119. Die Verfasser erläutern die Risikofaktoren, die einem guten Leben des Pflegebedürftigen entgegenstehen. Dies ist beispielsweise bei Gewalt in der Pflege oder dann der Fall, wenn die häusliche Situation zu einer sozialen Isolation führt. Die finanzielle Lage und das Bildungsniveau und deren Folgen für die häusliche Pflege wurden bisher nicht umfassend untersucht. 

Pflegende Angehörigen werden nicht gesehen, sind eingespannt, isoliert und opfern sich auf.

Pflegebedürftigkeit kann uns alle treffen.

Wir, zwei Einzelkämpfer, können derzeit auf die Situation und wenigen Hilfen hinweisen. Informationen, die an uns herangetragen werden, helfen anderen.