Teil 2 Ein gutes Pflegeheim finden

Die Entscheidung einen Angehörigen in ein Pflegeheim zu geben, ist nicht leicht. Wichtig ist eine gute Auswahl der Einrichtung.

Fragen Sie nach, ob Sie eine Pflegekraft als feste Ansprechpartnerin haben und auf Wunsch in die Versorgung eingebunden werden. (Angehörige werden oft als Störung im Ablauf gesehen). Daneben sollte es ausreichend Bildungs- und Freizeitangebote geben. Wie ist die individuelle Betreuung organisiert? Pflegeheime müssen sicherstellen, dass die Bewohner am sozialen Leben teilhaben können, indem sie zum Beispiel spazieren gehen und Ausflüge machen, beim Versorgen von Haustieren helfen, soweit sie zugelassen sind oder in der Gruppe singen und tanzen. Fragen Sie nach den Angeboten und erkundigen Sie sich, wie viel Personal für die Betreuung der Bewohner bereit steht.

Das Gesetz schreibt vor, dass Bewohner einen individuellen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung haben. Diese Betreuungskräfte sind nicht für die Pflege zuständig, sondern sollen immer dort helfen, wo im Pflegealltag zu wenig Zeit ist: Gespräche führen, zuhören, gemeinsam lesen, Gruppenangebote besuchen.

Es reicht nicht aus sich den Wochenplan zeigen zu lassen. Durch Personalnot fallen die Stunden oft aus.

Bitten Sie darum, sich die gesamte Einrichtung anzuschauen, und auch den möglichst infrage kommenden Wohnbereich. Kann sich Ihr  Angehöriger in der Einrichtung, im Wohnbereich wohlfühlen? Welchen Eindruck machen die Aufenthaltsbereiche? Wirken die Räume hell und freundlich? Liegen Pflegeutensilien in den Fluren herum? Das sollte nicht der Fall sein. Wie geht das Personal auf Sie zu? Wie wirken die Bewohner? Falls Sie niemanden sehen, sollten Sie nachfragen. Möglicherweise nehmen die Bewohner gerade an einem Gemeinschaftsprogramm teil. Sitzen sie aber alleine auf ihren Zimmern oder ohne Ansprache im Gemeinschaftsraum vor dem laufenden Fernseher, spricht das nicht für dieses Heim.

Tipp

Machen Sie sich während des Besuchs Notizen, damit Sie die verschiedenen Einrichtungen später vergleichen können. Es kann sehr aufschlussreich sein, ein Heim zu verschiedenen Uhrzeiten aufzusuchen. Früh- und Spätschicht nach Möglichkeit zur Nachtzeit einen bekannten Bewohner aufsuchen.

Achtung: Entgelt trotz Abwesenheit

Befindet sich der Bewohner vorübergehend nicht in der Einrichtung, weil er zum Beispiel im Krankenhaus behandelt wird, darf der Heimbetreiber für drei Tage das volle Entgelt weiterverlangen. Ab dem vierten Tag muss er seine ersparten Aufwendungen abziehen. Wie hoch diese Ersparnis ist, lässt sich im Einzelfall  jedoch nur schwer ermitteln, aber im Vertrag benannt.

Bei der Entscheidung für oder gegen ein Heim spielen die Kosten eine wichtige Rolle. Ein Heimplatz kostet im Schnitt zwischen 2.500 und 3.500 Euro im Monat. Die Pflegeversicherung trägt nur die Kosten für Pflege und Betreuung bis zu einem Höchstsatz.

Ab  1. Januar 2017 gelten. Die Pflegekassen zahlen einen festen Pauschalbetrag je Pflegegrad. Alle Bewohner zahlen ein  einheitliches Einrichtungsbezogenes Pflegeentgelte (EEE). Pflegegrad 2 subventioniert so Pflegegrad 5 und 4. In Eine stationäre Einrichtung kann nur, wer dies durch den Medizinischen Dienst bestätigt erhält, sonst zahlt die Pflegekasse nur 80 Prozent des Pauschbetrages.

Für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen. Zusätzlich können ihm Investitionskosten und je nach Bundesland eine Ausbildungsumlage in Rechnung gestellt werden. Die Heime sind verpflichtet, die Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung getrennt auszuweisen. So sehen Sie, wie hoch der Eigenanteil Ihres Angehörigen ist. Wichtig für Sie zu wissen: Ändert sich sein Pflegegrad, hat das keine Auswirkungen auf die Höhe des Eigenbetrags. Er bleibt konstant.

Manche Heime bieten die Möglichkeit, Probe zu wohnen. Der Pflegebedürftige schließt einen vorläufigen Vertrag mit dem Heim und zieht für einen begrenzten Zeitraum ein. So kann er sich ein Bild von der Einrichtung machen. Stellt er nach zwei oder drei Wochen fest, dass er dort nicht wohnen will, endet der Vertrag. Fühlt er sich aber wohl, wird der vorläufige Vertrag in einen regulären umgewandelt.

Tipp Leistungen fürs Probewohnen

Bezieht Ihr Angehöriger bisher Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, können Sie mit seiner Pflegekasse sprechen, ob er schon während des Probewohnens Leistungen für stationäre Pflege bekommt. Eine andere Möglichkeit ist, die Leistungen für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen und davon einen Teil der Kosten zu decken.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüfte einmal jährlich alle Pflegeheime und vergibt Noten. Die Qualitätsberichte müssen im Internet und im Haus veröffentlicht werden. Jede stationäre Einrichtung bekommt eine Gesamtnote. An den sogenannten Pflegenoten gab es viel Kritik, weil in der Vergangenheit selbst Heime mit schlechter Pflege gute bis sehr gute Noten bekamen. Das System wird zur Zeit grundlegend überarbeitet. Mit den ersten Bewertungen ist im zweiten Halbjahr 2019 zu rechnen. In der Zwischenzeit gilt: Heime, die keine Geamtnote über 1,5 haben, sollten Sie sich gar nicht erst anschauen. Denn dort gibt es Defizite in der Versorgung.  Pflegeeinrichtungen mit Benotungen über 2 in der Pflege gibt es derzeit auch in Oberhausen.

Auch die neuen Heimbenotungen wurden nur zwischen Pflegekassen und Betreiber ausgehandelt. Eine Transparenz aus Verbraucherschutz ist voraussichtlich weiter nicht gegeben.

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