Teil 1 Beim Pflegen geht es um weit mehr als Geld

Doch spielt die Frage der Finanzierung eine enorme Rolle. Für alle Kosten rund um die Pflege ist erst einmal die Pflegeversicherung zuständig. Doch auch andere Sozialträger beteiligen sich.

Die Pflegeversicherung zahlt nur, wenn eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit vorliegt. Und auch dann sind die Leistungen begrenzt und decken in aller Regel nur einen Teil der anfallenden Kosten ab. Weitere Hilfeleistungen muss der Pflegebedürftige aus eigener Tasche bezahlen. Doch in bestimmten Fällen kommen auch andere Sozialträger für Pflegekosten auf, beispielsweise die Krankenkassen und Sozialämter. Mit einem Schwerbehindertenausweis haben pflegebedürftige auch Anspruch auf zahlreiche Vergünstigungen und Hilfe.

Die Krankenkassen zahlt immer dann, wenn die Pflege mit einer medizinischen Behandlung zusammenhängt und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann. Leistungen der Krankenversicherung müssen daher in der Regel vom Arzt verschrieben werden. Im Unterschied zur Pflegekasse übernimmt die Krankenkasse die tatsächlich anfallenden Kosten. Der Patient muss nur einen geringen Beitrag dazuzahlen.

Die häusliche Krankenpflege soll die ärztliche Therapie unterstützen, fortsetzten oder sichern. Sie wird von der Krankenkasse bewilligt, wenn

eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht möglich ist. Das kommt zum Beispiel vor, wenn Menschen todkrank sind und ihre letzten Wochen zu Hause verbringen möchten.

Eine Krankenhausbehandlung durch sie verkürzt oder sogar vermieden werden kann. Häusliche Krankenpflege bekommen zum Beispiel Menschen, die ein Krankenhaus verlassen, aber noch nicht vollständig auskuriert sind.

Der Versicherte schwer erkrankt ist, zum Beispiel bei einer schweren Infektion oder einem komplizierten Bruch.

Sich eine bestehende Krankheit deutlich verschlimmert. Das ist für Menschen mit chronischen Erkrankungen interessant zu wissen. Nach einem Krankheitsschub können sie unter Umständen häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen.

Der Versicherte im Krankenhaus behandelt wurde, unabhängig davon, ob ambulant oder stationär. Versicherte bekommen also auch nach ambulanten Operation oder einer ambulanten Chemotherapie im Krankenhaus häusliche Krankenpflege gezahlt.

Die häusliche Krankenpflege umfasst die Behandlungspflege, die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.

Häusliche Krankenpflege: In der Regel bis zu vier Wochen pro Krankheitsfall, Übernahme der Kosten, Zuzahlung zehn (10) Prozent der anfallenden Kosten für längstens 28 Tage, zehn (10,00) Euro pro Rezept.

Behandlungspflege: Je nach Bedarf über einen längeren Zeitraum, Übernahme der Kosten. Zuzahlung: Zehn (10,00) Prozent der Kosten, mindesten fünf (5,00) Euro, höchstens zehn (10,00)Euro.

Kurzzeitpflege/Übergangspflege: Maximal vier Wochen, Übernahme der Kosten bis zum Höchstbetrag von 1.612 Euro.

Haushaltshilfe: In der Regel bis zu vier Wochen pro Krankheitsfall, Übernahme der Kosten, Zuzahlung: 10 Prozent der täglich anfallenden Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Tag.

Hilfsmittel: Übernahme der Kosten. Zuzahlung: 10 Prozent der Kosten des Hilfsmittels, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, aber nie mehr als das Hilfsmittel kostet.

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel: Übernahme der Kosten. Zuzahlung: 10 Prozent der Kosten, maximal 10 Euro pro Monat.

Anschlussheilbehandlung: In der Regel bis zu 21 Tage, Kostenübernahme, Zuzahlung 10 Euro pro Tag für längstens 28 Tage.

Stationäre Rehabilitation: Kostenübernahme, Zuzahlung 10 Euro pro Tag.

Anmerkung: Alle Zuzahlungen müssen nur bis zur individuellen Belastungsgrenze gezahlt werden.

Bei der Behandlungspflege stehen medizinische Tätigkeiten wie Verbandswechsel oder eine Wundversorgung im Vordergrund. Sie muss von Pflegefachkräften ausgeführt werden. In der Regel übernehmen ambulante Pflegedienste diese Aufgabe. Die Grundpflege, auch allgemeine oder direkte Pflege genannt, umfasst Hilfen bei alltäglichen Tätigkeiten wie Waschen und Anziehen und gliedert sich in Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Sie darf von angelernten Pflegekräften übernommen werden. Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören alle alltäglich anfallenden Aufgaben im Haushalt.

Behandlungspflege: Zum Beispiel Verbandswechsel, Wundversorgung, Medikamentengabe, Blutzuckerkontrolle.

Grundpflege: Zum Beispiel Hilfe beim Waschen, Essen, Baden, An-und Auskleiden, Treppensteigen.

Hauswirtschaftliche Versorgung: Zum Beispiel Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Wäsche waschen.

Die häusliche Krankenpflege umfasst außerdem eine Palliativversorgung, also die medizinische Versorgung todkranker Menschen zu Hause durch spezialisierte Ärzte und Pflegekräfte. Eine häusliche Krankenpflege muss immer von einem Arzt verschrieben werden. Er muss darlegen, warum er die häusliche Krankenpflege für notwendig hält. Weitere Voraussetzung für Kostenübernahme ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Kranken im erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Ob jemand geeignet ist, hängt davon ab, ob er oder sie Zeit für die Versorgung hat, über die notwendigen Fähigkeiten verfügt und ob die Übernahme zumutbar ist.

Ende Teil 1