News 11-9-19

Inhalt

  1. Wie gut lassen sich Heimaufsichtsberichte lesen?

Umfrage

  1. Was sollte bei Gesundheitsapps beachtet werden
  2. Pflegebedürftig
  3. Ratgeber Pflege in der 20. Auflage kostenfrei

 

Wie gut lassen sich Heimaufsichtsberichte lesen?

Werden Prüfberichte der WTG-Aufsichtsbehörden, früher Heimaufsicht, derzeit genutzt? Wie verständlich sind sie? Welche Informationen erwarten Sie darin und sollten die Berichte veröffentlicht werden? Veröffentlicht werden die Ergebnisberichte der Regelprüfungen, nicht die Anlassprüfungen und die eventuellen Maßnahmen der Ordnungsbehörde. Nicht zu verwechseln mit den (TUEV)Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MDK) in den Einrichtungen.

Umfrage

2. Was sollte bei Gesundheitsapp´s beachtet werden

Ab 2020 sollen Ärzte Rezepte für Gesundheits-Apps ausstellen dürfen. Dies wird
im Gesetzentwurf für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) festgelegt. Apps um den Blutzuckerspiegel aufzuzeichnen gehören hier genauso dazu, wie Apps, zur Behandlung von Depressionen und Angststörungen. Einen systematischen Überblick über die mehr als 300.000 Apps, sowie ihrer wissenschaftlichen Fundierung und Wirksamkeit gibt es bisher (Stand Nov.2019) noch nicht.

Hier geht es zur >>>Checkliste

3. Pflegebedürftig

Die Pflegebedürftigkeit sollte im Vorfeld dokumentiert werden. Zur Einführung ein Video. Wir haben ein einfaches Dokument für Sie eingestellt.  Pflegetagebuch

4. Ratgeber Pflege in der 20. Auflage kostenfrei

kostenlose “Ratgeber Pflege” Bestellnr. BMG-P-07055; E-Mail: publikationen@bundesregierung.de oder Telefon 030 / 18 272

Zum Schluss:

Die Pflegekammer NRW soll  zum 01.01.2020 starten. Der pflegefachliche Beirat wird im September eingerichtet. Über die Zusammensetzung des Errichtungsausschusses entscheidet der Minister. Die rund 197 000 Pflegekräfte werden Zwangsmitglieder mit Beitragszwang. Der Errichtungsausschuss hat bis Ende 2021 die Registrierung der Pflegekräfte vorzunehmen, die Wahlordnung u.s.w. zu gestalten, so dass Ende 2021 die erste Kammerversammlung die Kammergremien wählen können. 

Ihre Anregungen, Fragen :