News Oktober 2019

Inhalt

  1. # Verzinsung bei lebenslänglichen Mieteinnahmen und ……,
  2. # Vorsicht!Neuer Pflege-TÜV kein Verbraucherschutz.,
  3. # Mehr Licht fürs Fahrrad..,
  4. # SCHUTZ VOR ARMUT IM PFLEGEFALL.,

 

1. # Verzinsung bei lebenslänglichen Mieteinnahmen und ……

Der jährliche Kapitalwert einer lebenslänglichen Leistung auch Nießbrauch genannt (z. B. der Mieteinnahme) wird mit einem sog. Vervielfältiger multipliziert. Dieser ergibt sich durch die sogenannte Sterbetafel, die auch bei der Besteuerung von Leibrenten zur Geltung kommt und durch das Bundesfinanzministerium jährlich veröffentlicht wird. In einer Antwort der Bundesregierung  (Drucksache 19/12971) hält Sie an dem seit 1952 bestehenden Zinssatz von 5,5% fest. Bemerkenswert bei der aktuellen Verzinsung von Sparbriefen, Sparbüchern und Tagesgeld.

2.  # Vorsicht! Neuer Pflege-TÜV kein Verbraucherschutz

Der Ansatz: Um zukünftig Pflegebedürftigen und deren Angehörigen aussagekräftige Bewertungen von Pflegeeinrichtungen in Deutschland bieten zu können, werden die bisherigen Pflege-Noten abgelöst. Das seit 2014 geltende System war geprägt von einer großen Intransparenz und stand deshalb schon länger in der Kritik. Darüber hinaus wurden Qualitätsmängel nur unzureichend abgebildet, da nur bestimmte Kriterien zur Ermittlung der Note beachtet wurden.

Ergebnis: Mehr Informationen wollen die Einrichtungen gegeben und ihre Qualitätsunterschiede besser hervorheben. Mit Hilfe des Medizinischen sollen Schwachstellen und Informationen über die Einrichtungen gegeben und Qualitätsunterschiede besser hervorgehoben werden. Die Kriterien wurden zwischen Pflegekassen, Sozialhilfeträger und Einrichtungen festgelegt. Verbraucherschutz ist nicht zu erkennen.

3. # Mehr Licht fürs Fahrrad

Die dunkle Jahreszeit beginnt und die ersten Fahrradfahrer ohne ausreichende Beleuchtung am Drahtesel wurden bereits gesichtet. Was Sie tun sollten, um nicht sich und andere zu gefährden? Der WDR hat eine übersichtlich Audio und Bilderstrecke zusammengestellt:

https://www1.wdr.de/verbraucher/freizeit/fahrrad-licht-112.html,

4. # SCHUTZ VOR ARMUT IM PFLEGEFALL

Pflegebedürftige müssen einen großen Teil ihrer Pflegekosten selbst zahlen. Eine Vollversicherung könnte sie entlasten, dies bei überschaubarem Aufwand für die Mehrheit.

Vielen pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen droht ein erhebliches Armutsrisiko. Eine Pflegevollversicherung, die alle Pflegeleistungen bezahlt, könnte für Entlastung sorgen. Ob das langfristig zu finanzieren ist und was dies für die Beitragszahler bedeutet, hat der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie anhand mehrerer Rechenszenarien untersucht. 

Im ersten Quartal 2019 mussten Gepflegte in stationären Einrichtungen im Bundesdurchschnitt monatlich rund 660 Euro und in Oberhausen 793,76 Euro aus eigener Tasche für Pflegeleistungen zahlen. Darin noch nicht enthalten waren zusätzliche Kosten für Miete und Essen, dies sind in Oberhausen im Mittelwert über alle 23 Einrichtungen 932,25 Euro. Dies ist aber nicht alles es fehlen noch die Investitionskosten mit durchschnittlich 629,76 Euro. Aber wie unterschiedlich sind die Angebote in den Kommunen! Allein zwischen Oberhausen und Mülheim/Ruhr ergibt sich für den Betroffenen ein Unterschied des monatlich Einheitlichen Einrichtungs-Entgeltes (EEE) für die Pflege von rund 150 Euro. Die Verpflegungs- und andere Nebenkosten sind in Mülheim fast 100 Euro teurer, doch hebt sich er Unterschied bei den Investitionskosten wieder auf.

Heimentgelte 2018

  

Mittelwerte

Oberhausen

Mülheim

Pflegeentgelt II mtl.

  1.563,76 €

  1.712,14 €

Pflegeanteil EEE

     793,76 €

     942,14 €

Unterkunft & Verpflegung

     932,25 €

  1.023,96 €

Investition

     629,76 €

     530,07 €

Gesamtanteil des Bewohners

  2.355,77 €

  2.509,73 €

Bei einer Umstellung auf die vollständige Übernahme der Pflegekosten (in Einrichtungen) durch eine Bürgerversicherung müssten gesetzlich Versicherte der Studie zufolge durchschnittlich gut fünf Euro im Monat mehr bezahlen. Im Jahr sind dies rund 65 Euro. Wer denkt an die Entlastung der pflegenden Angehörigen; 80 Prozent der anerkannt Pflegebedürftigen müssen zu Hause gepflegt werden. Was nutzen gesetzliche Angebote mangels Angebote.

Zur Klarheit: es bleiben weiterhin die Zahlungen für den Betroffenen für Unterkunft & Verpflegung und Investition, dies sind derzeit in Oberhausen 1.562,01 € und für Mülheim 1.554,03 €. Reicht die Rente nicht aus, kann erleichtert Wohngeld bis zur Höhe der Investitionssumme beantragt werden.

Die Übernahme der vollen Pflegekosten, nicht nur in Einrichtungen auch in der Häuslichkeit, ist für die fürsorgende Gemeinschaft ein Gebot der Stunde.

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