News Dezember 2020

# 01 Ausschüsse in den Kommunen -Seniorenbeirat –

# 02 Notruf-App für Gehörgeschädigte

# 03 Barrierefreier Arztbesuch – keine Selbstverständlichkeit

# 04 Zweiwege-Kommunikationssystem für Aufzug ist Pflicht!

# 05 Reform der Pflegeversicherung – Eckpunktepapier –

————————–

# 01 Ausschüsse in den Kommunen – Seniorenbeirat –

Die Koalitionen stehen. Die konstituierenden Sitzungen der Räte ist erfolgt. Doch wenige Bürger wissen, nur wenige Ausschüsse sind zwingende Pflichtausschüsse. Die Ausschussvorsitzenden bestimmen die Politik, sind die Ansprechpartner der Verwaltung und erhalten höhere Gelder. Der Rat kann durch die Bildung von Ausschüssen, seine Entscheidungen fachkundig vorbereiten lassen, aber auch Entscheidungen unmittelbar auf Ausschüsse übertragen, sofern er für die Entscheidung nicht selbst ausschließlich zuständig ist (§ 41 Abs. 2 S. 1 GO). Die Besetzung erfolgt nach dem Proporz der Wahlergebnissen. Die Anzahl der Ausschüsse zeigt nicht zwingend die notwendige Beratungsintensität und Einbindung der Bürger. Unterlegene Parteienvertreter werden auch mit Sitzen in Beiräten bedacht. Der Verdacht drängt sich auf, dass deshalb Seniorenbeiräte selten frei gewählt werden. Im Zuge der Erhöhung der Sitzungsgelder wurde 2016 ein neuer § eingeführt und der bestehende Zustand zementiert – alles kann, nichts muss -:

Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen. Das Nähere kann durch Satzung geregelt werden.

Der Rat von Oberhausen hat in seiner Sitzung vom 16.11.2020 nach altem Brauch ohne Satzung für den Beirat, mit Mandatsbezügen für die Mitglieder die Bildung und Besetzung eines Seniorenbeirates für die Wahlzeit 2020 bis 2025 beschlossen. Positiv allein ist, dass nun auch feste Stellvertreter gelten. Vielleicht stärkt dies die Verantwortlichkeit für rund 45.000 Senioren.

Der Seniorenbeirat der Stadt Haltern am See wird seit 1999 in 8 Wahlbezirken mit 13 Mitgliedern frei gewählt. Der Rat der Stadt Haltern am See verabschiedete am 4.11. 20 eine neue Satzung und Wahlordnung, für 17 – 21 Mitglieder. 6 Sitzungen im Jahr sind turnusmäßig geplant. 12.025 Einwohner über 60 Jahre wählen im Januar 2021 den neuen 17köpfigen Seniorenbeirat.

Ziel der Arbeit von Seniorenbeiräten sollte der Aufbau von Wegen zu einer angehörigenbewussten Kommune sein. Siehe dazu: Unterstützende Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige

# 02 Notruf-App für Gehörgeschädigte

Die Europäische Union hat ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet, bessere Zugangsmöglichkeiten zu Notrufnummern für Menschen mit Behinderungen bereitzustellen. Die derzeit geplante App für Menschen mit Hörbehinderungen und Taube liege in der Verantwortung der Länder, die Federführung hat das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen. Die Umsetzung ist für das 1. Quartal 2021 geplant. Antwort BTDrs (19/23762)

# 03 Barrierefreier Arztbesuch – keine Selbstverständlichkeit

26 Prozent der Hausarztpraxen sowie der Facharztpraxen in 7 Bundesländern verfügen derzeit über einen „uneingeschränkt barrierefreien Zugang“. Weitere 29 Prozent sind „(zu)mindestens begrenzt“ nutzbar. Antwort der Regierung auf kleine Anfrage – barrierefreien Gesundheitsversorgung – BTDrs 19/23214

Menschen mit Behinderungen, aber auch ältere oder chronisch kranke Patienten stoßen beim Arztbesuch häufig auf bauliche oder kommunikative Barrieren. Das schränkt die freie Wahl des Arztes und eine optimale medizinische Versorgung deutlich ein. Die größten Hindernisse sind in NRW.

Bereits der Weg in die Praxisräume wird für viele Betroffene oft zur Tortur: Fehlende Behindertenparkplätze, nicht vorhandene oder zu steile Rampen, Treppenaufgänge in höher liegende Etagen ohne Aufzug oder zu kleine Manövrierflächen für Rollstuhlfahrer vor und hinter den nicht selten auch viel zu schmalen Türen. Eine Aufgabe für die Seniorenbeiräte

# 04 Zweiwege-Kommunikationssystem für Aufzug ist Pflicht!

Gibt es in Ihrem Mehrfamilienhaus eigentlich einen Aufzug? Wenn es sich um ein älteres Modell handelt, das nur über einen Notrufknopf verfügt, über den Sie im Notfall einen Alarm auslösen können, sollten Sie spätestens jetzt tätig werden. Der Gesetzgeber hat in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Pflicht zum Installieren von Notrufleitungen in Aufzügen eingeführt, die bis zum 31.12.2020 bei allen Aufzügen in Deutschland umgesetzt werden muss. Bisher nicht geregelt, das der Aufzug auch im Brandfall genutzt werden kann.

Sprachkommunikation muss bei Stromausfall funktionieren

In Zukunft müssen alle Aufzüge mit einem modernen Notrufsystem, einem Zweiwege-Kommunikationssystem, ausgestattet sein. Dieses System ist an eine ständig besetzte Stelle gekoppelt, mit der rund um die Uhr Kontakt aufgenommen werden kann. Außerdem muss ein Notfallplan angefertigt und dem Notdienst zur Verfügung gestellt oder in der Nähe des Aufzuges angebracht werden. Das gilt für alle Aufzüge – auch für solche in kleineren Mehrfamilienhäusern. Hilfe muss innerhalb von 30 Minuten erfolgen.

#05 Reform der Pflegeversicherung – Eckpunktepapier –

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Eckpunkte für eine Reform der Pflegeversicherung vorgelegt.

  • Künftig sollen die Bewohner von Einrichtungen maximal 700 Euro pro Monat für einen Zeitraum von 36 Monaten (25.200 €) für die Pflegekosten bezahlen, dazu kommen die Hotelkosten. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für die Verpflegung, die Unterkunft, für Investitionen sowie gegebenenfalls für Zusatzleistungen.
  • Die ambulante Pflegesachleistung, das Pflegegeld sowie die Tagespflege zum 1. Juli 2021 (rechtzeitig vor der Bundestagswahl) um fünf Prozent und ab 2023 regelhaft jährlich in Höhe der Inflationsrate angehoben werden. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel soll die Pauschale von derzeit 40 auf künftig 60 Euro pro Monat steigen.
  • Der Bund soll die Beitragszahlungen an die Rentenversicherung für Menschen übernehmen, die ihre Angehörigen Pflegen.

Schließlich sollen stärkere Anreize für eine private Vorsorge (Pflege-Bahr) gesetzt werden. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet, in den jedes Jahr 0,1 Prozentpunkte der Pflegeversicherungsbeiträge eingezahlt werden. Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll um 0,1 Beitragssatzpunkte erhöht werden. 

Wir wünschen allen Lesern ein gesegnetes und besinnliches Weihnachtsfest.

Waren die Informationen hilfreich, sagen Sie es weiter. Wollen Sie keinen Beitrag verpassen, abonnieren Sie den kostenfreie Newsletter.  Interessante Hinweise für Senioren, Veranstaltungen etc., nehmen wir gerne auf. Helfen wir uns mit RAT und TAT unentgeltlich gegenseitig. Unsere Arbeit können Sie mit einem Beitrag unterstützen:

Ergänzen Sie den Beitrag mit einem Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .