Steuern sparen im Alter

Millionen Rentner müssen bis Ende Mai eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Viele Posten lassen sich aber bei der Steuer angeben. Die Steuerlast lässt sich reduzieren, auch Rentner können unter Umständen viel Geld sparen.

Wann muss ich als Rentner eine Steuererklärung machen?

Ist die gesetzliche Rente das einzige Einkommen, ist es einfach: Von der Jahresbruttorente des Jahres 2020, das ist die  Rente inklusive Versicherungsbeiträge wird der Rentenfreibetrag abgezogen sowie 102 Euro Werbungskostenpauschale. Bleiben mehr als 9.408 Euro,für Singles ist eine Steuererklärung Pflicht. Für Ehepaare liegt die Grenze bei 18.816 Euro.

Wie hoch der Rentenfreibetrag letztlich ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Anfangs galten 22 % der Bruttorente als zu versteuernde (Zins) Einnahmen. Bei Rentenbeginn bis 2005, sind  50 Prozent der Rente auf Dauer steuerfrei. Für jeden späteren Rentenjahrgang ist es weniger. Wer 2020 in Rente geht, für den sind 20 Prozent der Bruttorente steuerfrei. Mit jedem Jahr, in dem Vergünstigung genossen werden kann, steigt der Anteil der zu versteuern ist, um  2 Prozent. Ab dem Jahr 2020 beträgt die jährlich Steigerung nur noch 1 Prozent bis 2040.  Achtung die Beträge der jährlichen Rentensteigerung werden gesondert. 

Krankheitskosten

Auch Rentner haben die Möglichkeit, Kosten abzusetzen. Einen nicht unerheblichen Posten bilden oft die Krankheitskosten, die als sogenannte außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden können. Dazu zählen die Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten, Behandlungen wie zum Beispiel Physiotherapie und Krankenhausaufenthalte. Das können aber auch Zuzahlungen zur Akupunktur, Osteopathie und zu homöopathischen Anwendungen sein.

Rezept erforderlich

Auch Zuzahlungen zu Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Hörgeräte, orthopädischen Einlagen oder Schuhen sowie für Gehhilfen und Prothesen oder zu sonstigen medizinischen Hilfsmitteln, die nur dem Kranken dienen, zählen dazu. Ebenfalls angesetzt werden können die Fahrkosten zu Ärzten, zu Behandlung und zur Apotheke. Es sollte eine genaue Aufstellung angefertigt werden, wann man welchen Arzt oder welche Behandlung besucht hat und welche Entfernung zurückgelegt wurde. Diese Kosten gelten als außergewöhnliche Belastung. Diese Kosten können meist kaum eigenständig vom Patienten getragen werden. Deshalb gibt es eine Grenze, die die zumutbare Eigenbelastung markiert. Bis zu diesem Betrag muss der Patient selbst für die Kosten aufkommen. Alles, was darüber liegt, kann steuerlich geltend gemacht werden. 

Denken Sie daran

  • bei Ihrer Krankenkasse nach Möglichkeit sich von der Zuzahlung am Jahresanfang freistellen zu lassen.
  • Gehen Sie immer in die gleiche Apotheke und Sie erhalten eine Jahresrechnung

Werbungskosten

Rentner profitieren von einer Werbungskostenpauschale von 102 Euro. Diese wird automatisch von Finanzamt anerkannt und abgezogen. Sollten in dem Jahr jedoch Kosten entstanden sein, die diesen Betrag überschreiten, können auch höhere Beträge abgesetzt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Steuerberater konsultiert oder auf Hilfe eines Rechtsberater bei der Rentenbeantragung zurückgegriffen wurde. In solchen Fällen müssen unbedingt die Belege gesammelt werden, um sie auf Anfrage dem Finanzamt vorzulegen.

Sonderausgaben

Auch Versicherungsbeträge sollten dem Finanzamt mitgeteilt werden, da diese als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind. Hierzu  zählen unter anderem gesetzliche Kranken und Pflegeversicherungen. Die Beitragszahlungen sind in voller Höhe absetzbar.

In voranschreitenden Alter sind häusliche Aufgaben oft nur noch mühselig selbst zu erledigen. Viele ältere Menschen greifen deshalb gerne auf die Unterstützung professioneller Haushaltshilfen zurück. Das fördert der Staat insofern, als dass ein Teil der Kosten ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden kann. Handelt es sich um ein reguläres Dienstverhältnis sind das 20 Prozent der Gehaltszahlungen, maximal 4.000 Euro im Jahr. Bei einer geringfügigen Anstellung werden ebenfalls 20 Prozent, jedoch nur maximal 510 Euro Gehalts angerechnet.

Anders sieht das bei einer Person mit einem Pflegegrad 2 bis 5 aus hier verdoppelt sich der Höchstbetrag auf 1.020 Euro.

Freibeträge

Ab einem Alter von 64 Jahren können Rentner ihre Steuerlast generell um bis zu 1.900 Euro im Jahr senken.

Der sogenannte Altersentlastungsbeitrag hängt von dem Geburtsjahr ab daraus ergibt sich die Höhe des Freibetrags.

Steuerermäßigungen 

Für Spenden an politische Parteien sind oft bekannt. Wird aber immer an die haushaltsnahen Beschäftigung und haushaltsnahen Dienstleistung gedacht. Diese sind auch in Heimkosten anteilig enthalten.  Wichtig es darf nicht bar bezahlt werden, nur über ein Konto als Nachweis.

Überblick: aktuelle Steuerfreibeträge und Pauschbeträge 2020

Sparerfreibetrag (Pauschbetrag) 2020 801 Euro für Ledige, 1.602 Euro für Ehepaare

Sonderausgabenabzug aktuell: 2020 36 Euro für Singles, 72 Euro bei Eheleuten

Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer 2020: 1.000 Euro für Arbeitnehmer + zusätzlich 102 Euro bei weiteren Einkünften wie Pension, Unterhalt oder Versorgungsbezüge.

Pendlerpauschale aktuell: 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer

Rentenfreibetrag 2020: 20% der bezogenen Rente

Kinderfreibetrag 2020: 7.812 Euro

Ausbildungsfreibetrag aktuell: 2020 924,00 Euro

Alleinerziehenden Entlastungsbetrag 2020: 1.908 Euro +240 Euro für jedes weitere Kind

Altersentlastungsbetrag aktuell: 760 Euro plus 16 % vom Bruttolohn

Übungsleiterfreibetrag aktuell: 2.400 Euro

Ehrenamt aktuell: 720 Euro

Erbschaftsteuer 2020: Ehepartner plus eingetragener Lebenspartner: 500.000 Euro Kinder 400.000 Euro Enkel 200.000 Euro Großeltern und Eltern 100.000 Euro sonstige Personen 20.000 Euro

Gewerbesteuer aktuell: 24.500 Euro

Verpflegungspauschale (Inland) voller Tag: 28 Euro, bei 8 bis 24 Stunden jeweils 14 Euro

Umzugskostenpauschale aktuell: 820 Euro für Singles und 1.640 Euro für Verheiratete plus weitere 361 Euro für jeden mitziehenden Angehörigen.

Pflegepauschbetrag aktuell: 924 Euro

Behindertenpauschbetrag 2020: GdB 25 bis 30 Prozent 310 Euro, 35 bis 40% 430 Euro, 45 bis 50% 570 Euro, 55 bis 60 % 720 Euro, 65 bis 70% 890 Euro, 75 bis 80% 1.060 Euro, 85 bis 90 % 1.230 Euro, 95 bis 100 % 1.420 Euro, hilflose und blinde Personen 3.700 Euro

Ab 2021 neue Pauschbeträge

Zusätzlich wird mit dem Gesetzentwurf ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrags  eingeführt. Die betroffenen Steuerpflichtigen können für die Aufwendungen für seine Fahrten, die durch die Behinderung veranlasst sind, einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Den behinderungsbedingten Fahrkosten-Pauschbetrag von 900 Euro erhalten,  geh und stehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und dem Merkzeichen G ( erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit/gehbehindert). Auch außergewöhnlich gehbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Blinde oder behinderte Menschen mit dem Merkzeichen H (hilflos) erhalten den behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrag. Dieser beträgt 4.500 Euro. Über den behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrag hinaus sind keine weiteren behinderungsbedingten Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig.

Hiterbliebenenpauschbetrag aktuell: 370 Euro

Bis zur Höhe dieses Jahreseinkommens müssen überhaupt keine Steuern gezahlt werden. Der Grundfreibetrag hat die Aufgabe, das Existenzminimum des Steuerzahlers zu sichern. Er wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt. Der Grundfreibetrag gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Auszubildende, Rentner, Studenten und Selbstständige.

Die Sätze werden für 2021 angehoben, der Soli entfällt.

Nachtrag: Hausnotruf

als haushaltsnahe Aufwendungen angeben, wenn keine Entlastung durch Pflegeversicherung gegeben ist. FG Sachsen 2 K 323/20. Bei Nichtanerkennung Einspruch, zumindest Antrag auf Ruhen, bis zur endgültigen Klärung vor dem BFH.