News Februar 2021

Lichtmess war gestern,

heute ist der 41. Tag nach Weihnachten in der Pandemie

# 01 Die Sozialwahlen 2023 müssen interessieren-

# 02 „Pflegekostenerhöhung“ Seminar für Angehörige, Bewohnerbeiräte und Interessierte

# 03 Broschüre -Pflegende Beschäftigte brauchen Unterstützung

# 04 Konstituierende Sitzung der Seniorenbeiräte

# 05 Lasst uns reden! – Gesprächsleitfaden –

# 06 Pflegeleistungen sollen um fünf Prozent steigen

# 07 Elektronische Patientenakte freiwillig

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# 01 Die Sozialwahlen 2023 müssen interessieren –

Die Versicherten bei den Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern und Unterstützungskassen bestimmen über die zukünftige Ausgestaltung mit.

  • Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist das Alterssicherungssystem mit der weitaus größten Bedeutung. In ihr sind gut 56 Mio. Menschen aktiv und passiv versichert, 21,1 Mio. Menschen beziehen Renten, darunter 18,5 Mio. 65-jährige und ältere Rentner. Es sind fast so viele wie zur Bundestagswahl aufgerufen neben den Arbeitgebern mitzubestimmen.

Wahlbeteiligung 2017 war mit 30 % sehr schlecht. Von rund 55 Millionen Wahlberechtigten haben nur 15 Millionen ihre Stimme abgegeben. Bei 161 Versicherungsträgern haben nur zehn Urwahlen stattgefunden. Der Frauenanteil liegt in den Vertreterversammlungen und Verwaltungsräten der Sozialversicherungsträger bei knapp 23 Prozent, in den Vorständen der Renten- und Unfallversicherungsträger bei 20 Prozent. Ziel muss es sein, die Selbstverwaltung zu stärken, den Bekanntheitsgrad der SV-Wahlen zu steigern, die Wahlbeteiligung zu erhöhen, die Transparenz des Wahlverfahrens zu verbessern sowie den Frauenanteil in der Selbstverwaltung zu erhöhen. Nur so kann der Rentenunterschied zwischen Männern und Frauen aufgebrochen werden. Es liegt an uns Versicherten die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen wahrzunehmen. Mit beschlossen wurde die Digitale Rentenübersicht und die Regelungen zur Beschaffung von Reha-Leistungen. Demokratie braucht Teilnehmer, aktive Wähler, wie aktive Interessenvertreter.

# 02 „Pflegekostenerhöhung“ Seminar für Angehörige, Bewohnerbeiräte und Interessierte

Das kostenfreie Wochenend-Seminar im März fällt aus. Das Maiseminar kann gebucht werden.

Alle reden von und über Pflege, dem Pflegenotstand, jammern über die hohen Kosten, fehlende Qualität.

Wer kennt

  • die erbrachten und die abgerechneten Leistungen,
  • die Fakten.

Ein Buch mit sieben Siegeln.

Jedes Erhöhungsverlangen eines Einrichtungsträgers bedarf der Unterschrift des gewählten Bewohnerbeirates. Die gesetzliche Form wird seit der Einführung 1995 verschwiegen.

Bewohnerbeiräte werden alle zwei Jahre neu gewählt. Auch Angehörige, Betreuer und örtliche Seniorenvertretungen können von den Bewohner gewählt werden.

In dem bildungspolitisch anerkanntem Wochenseminar vom 03. – 07. Mai 2021 direkt am Rhein, im Arbeitnehmer-Zentrum Königswinter (AZK) erhalten die Teilnehmer einen umfassenden Einblick rund um das Entgelt in Pflegeeinrichtungen. Durch den Ansatz des exemplarischen Lernens, werden die Erwartungen der Teilnehmer in die Erarbeitung der Grundlagen einbezogen.

Das Programm „Der Bewohnerbeirat“ Die Unterschrift unter die Entgelterhöhung, finden Sie auf der Homepage

Die Anmeldung zum Seminar Nr. 603 kann

  • telefonisch unter 022 23 73-126 oder
  • direkt online gebucht werden.

# 03 Broschüre -Pflegende Beschäftigte brauchen Unterstützung

Leitfaden für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege Mehr als die 55 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zu Hause ausschließlich durch Angehörige versorgt, die in der Mehrzahl erwerbstätig sind. Für viele Beschäftigte mit Pflegeaufgaben ist es wichtig, weiterhin im Beruf zu sein. Unternehmen im Netzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ profitieren von den Erfahrungen anderer. Grund genug, Fachkräfte im Betrieb zu unterstützen.,

# 04 Konstituierende Sitzung der Seniorenbeiräte

Die konstituierenden Sitzungen der durch Räte bestimmten Seniorenbeiräte, wie auch der in Urwahl durch alle Senioren gewählten Räte, werden nach den Kommunalwahlen abgeschlossen sein. Am 18. Feb 2021 wird der Vorstand in Moers nach der Delegiertenwahl erfolgen. Gewählt wurden 8 Frauen und 7 Männer, davon sind 14 Mitglieder erstmalig dabei. Die Urwahl wurde im Vorfeld aus Kostengründen formal abgelehnt. Die Pandemie hat so manche Unzulänglichkeiten im Seniorenbereich zu Tage gefördert. Erinnert sei an die BLACK BOX der Altenheime. Gerne helfen wir den Bürgervertretern der Senioren mit Beiträgen und Hinweisen, auch damit sie die Verwaltungsvorlagen einordnen und werten können. Auf die nachfolgenden Punkte 5+ 6 möchten wir hinweisen.

#05 Lasst uns reden!

Die Pandemie zehrt an unserer aller Nerven. Je länger Krisen andauern, desto eher fühlen sich Menschen überfordert. Aus der Doppelbelastung wurde größtenteils einer Dreifachbelastung. Helfen wir uns gegenseitig,  Hinweisen, wie im persönlichen oder beruflichen Umfeld das Thema „psychische Belastung“ niedrigschwellig angesprochen werden kann. Gesprächsleitfaden

# 06 Pflegeleistungen sollen um fünf Prozent steigen

Arbeitnehmer werden ab 2022 bis zu 8,5 Prozent mehr zahlen müssen.

Die Bundesregierung hat ihren Bericht zur Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung vorgelegt. Aus Sicht der Regierung ist ein Anstieg der Leistungsbeträge um fünf Prozent angemessen (19/25283). Die Bundesregierung werde zeitnah über die Umsetzung entscheiden. Bestimmt nicht vor der Bundestagswahl der rund 57 Millionen betroffenen Versicherten dem Bundesrat die Rechtsverordnung mit der tatsächlichen Erhöhung vorlegen. Der Orientierungswert, der kumulierte Verbraucherpreisindex für die Jahre 2017 bis 2019 habe bei 4,8 Prozent gelegen. Die Bruttolohnsumme aller Beschäftigten oder der 57 Millionen Sozialversicherten Beschäftigten sei im selben Zeitraum um 8,9 Prozent gestiegen.

Wenn die Beitragsstabilität nach dem Pflegeversicherungsgesetz (§ 70 SGB XI) eingehalten wird und die Leistungen nach §§ 36 ff SGB XI um 5 Prozent steigen sollen, dann müssen die Beiträge der Pflichtversicherten stärker angehoben werden.  

Erinnert sei an die Diskussion:

  • Im stationären Bereich Überführung der bisherigen Pflegeversicherung in eine Pflegevollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung,
  • im Bereich der häuslichen Pflege Deckung des pflegerischen Bedarfs durch Fachleistungsstunden, häusliche Pflege auch durch eine familiäre Hauptpflegeperson, die dazu in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechselt.

# 07 Elektronische Patientenakte freiwillig

Die elektronischen Patientenakte, die den gesetzlichen Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten gezielte Informationen über und Angebote zu Versorgungsinnovationen ermöglichen (§ 68b Abs. 2 und Abs. 3 SGB V) und die es unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, ohne Pseudonymisierung Datenverarbeitungen zur Qualitätssicherung durchzuführen (§ 299 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 SGB V) sind verfassungsrechtlich zulässig.

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Allen Lesern wünschen wir ein gesundes Jahr 2021, achten Sie auf sich und andere. Corona wird unser ständiger Begleiter werden, wie die Grippe.

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