Unzureichende Chancen auf Teilhabe im Alter

Es reicht nicht:

  • ein Mandat zu übernehmen,
  • Forderungen aufzustellen.

Es muss aktiv gehandelt werden.

Zum 13. Deutsche Seniorentag, vom 24. bis 26. November 2021 in Hannover, legt der Veranstalter BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der ­Seniorenorganisationen e.V. eine Studie vor.

Die Befragung von 33 Städten und Gemeinden in vier Bundesländern zu Beratungsangeboten, Begegnungsstätten und der Förderung von ehrenamtlichem Engagement ergab, dass die kommunalen Angebote zur Teilhabe deutlich unzureichend sind.

Der Vereinsamung  entgegenwirken

In der Studie werden die Angebote für Teilhabe im Sinne von § 71 SGB XII eingesetzten Mittel in den befragten Kommunen verglichen. Das finanzielle Engagement reicht von 0 bis 34 Euro pro Jahr und Person ab 60 Jahren. Bei rund 20 Prozent der Kommunen tendiert der Mitteleinsatz gegen null, etwa die Hälfte der Kommunen wendet zwischen 2,80 und 8,30 Euro auf. Lediglich etwas mehr als ein Viertel der Kommunen investiert mehr in Teilhabeangebote für ältere Menschen. In diesen Kommunen existieren häufig gewachsene Strukturen, die auch eine systematische Planung der Altenarbeit umfassen. Organisationen vor Ort sowie die organisierten älteren Bürgerinnen und Bürger werden an Entscheidungsprozessen beteiligt.

Nach dem Sozialgesetzbuch XII sind die Kommunen für die Altenhilfe zuständig. Diese „soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken“ (§ 71 Abs. 1 S. 2 SGB XII).

Was nutzen Pilotprojekte, was nutzt der Einsatz in der Verwaltung und den Wohlfahrtsverbänden, wenn die Bürger nur zufällig teilhaben können. Es fehlt an einer aufsuchenden Betreuung.

Seniorenbeiräte und Seniorenbeauftragte

In Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben die Landesgesetze zur Einführung von Seniorenbeiräten und/oder Seniorenbeauftragten (MitwG M-V und ThürSenMitwBetG) die Einrichtung dieser Beteiligungsformate befördert. Die Beiräte/Beauftragten werden in unterschiedlicher Weise von der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt unterstützt. In NRW wurde in § 27a der Gemeindeordnung nur klargestellt, dass es Seniorenbeiräte geben kann.  Senioren(bei)räte ein Muss.

Qualitative Aufwertung und Weiterentwicklung der bestehenden Angebote.

Aufgrund von strukturellen Veränderungen innerhalb der Zielgruppe der älteren Menschen bedarf es einer qualitativen Aufwertung und Weiterentwicklung der bestehenden Angebote. Die zunehmende Vereinsamung und der Bedarf an niedrigschwelligen Zugängen und Angeboten, ist das Gebot der Stunde.

Die Studie belegt, was Insider wissen. Wenige Kommunen stellen in nennenswertem Umfang unabhängige Teilhabestrukturen für ältere Menschen bereit. Was die kommunalen Zuschüsse an Verbände, Vereine, Kirchengemeinden oder andere betrifft, gibt es oft keine detaillierten Aufzeichnungen darüber, welche Ziel- und Altersgruppen sie damit erreichen.

Solange die Altenarbeit eine freiwillige Aufgabe und keine Daseinsaufgabe in den Kommunen ist, fallen notwendige Aufgaben dem Sparzwang zum Opfer.

Senioren sind ja geduldig.

Es reichen „Leuchttürme“. Diese stehen oft im Zusammenhang mit Fördermöglichkeiten von Modellprojekten von Landes- und Bundesseite und verglühen. Solange eine nachhaltige Wirkung nicht mit der Vergabe der Zuschüsse gefordert und überprüft wird, solange kann und wird die notwendige Teilhabe und Mitwirkung der Senioren als Betroffene und Nutznießer nicht mitgedacht, geschweige eingefordert.

Wir wollen ein Beispiel geben und haben die Homepage „Aktiv altern in NRW und überall“ als Informations- und Diskussionsplattform gestartet.

Es reicht nicht, ein Mandat zu übernehmen, Forderungen zu erheben. Es muss aktiv gehandelt werden. Einzelne Handlungen, Projekte verpuffen.

Senioren werden wir aktiv, handeln wir gemeinsam!

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