Leben mit Demenz: Spezielle Wohnformen

Abhängig vom Grad der Erkrankung und vom der familiären Situation kommen für Menschen mit Demenz verschiedene Wohnformen in Betracht. Von der Pflege zu Hause über Pflege in Wohngemeinschaften bis hin zu Einrichtungen wie Altenwohnheim, Altenwohnungen oder Pflegeheim.

Eine Einführung

Die eigenen vertrauten vier Wände und das gewohnte Lebensumfeld geben an Demenz erkrankten Personen Geborgenheit und Sicherheit. Für die Betroffenen kann es deshalb besonders hilfreich sein, so lange wie möglich zu Hause zu wohnen. Gerade am Beginn einer Demenzerkrankung und wenn es Angehörige gibt, die bereit sind die Versorgung zu übernehmen, ist die Pflege zu Hause eine gute Wahl.

Schreitet die Krankheit weiter voran und sind Angehörige bei der Pflege zunehmend belastet, empfiehlt es sich, rechtzeitig die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Diese können zum Beispiel ambulante Pflegedienste oder Anbieter von Tages- und Nachtpflege sein. Leistungen und Unterstützungsangebote, bei häuslicher Pflege die Pflege zu Hause im Einzelnen erleichtern können.

Damit an Demenz erkrankte Personen möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung leben können, hat die Bundesregierung die häusliche Pflege deutlich gestärkt und die entsprechenden Leistungen und Unterstützungsangebote weiter ausgebaut.

Unbekannte Möglichkeiten bleiben Theorie

Mit besonderen Herausforderungen ist die Pflege von Menschen mit Demenz verbunden, wenn diese allein leben. Hier ist es besonders wichtig, rechtzeitig vorzusorgen und Unterstützung zu organisieren, zum Beispiel über ambulante Pflegedienste, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer oder Menschen aus dem sozialen Umfeld, wie Bekannte oder Nachbarn. Wie lange jemand allein in seiner Wohnung leben kann, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sie hängt von dem Erkrankten selbst und dem vorhandenen tatsächlichen Unterstützungsnetzwerk ab. 

Eine Wohnform, die sich immer größerer Beliebtheit erfreut (auch der fehlenden Planung und der Angebote der bekannten Einrichtungen geschuldet), sind ambulant betreute Wohngruppen, sogenannte Pflege Wohngemeinschaften oder kurz Pflege WGs. Sie bieten die Möglichkeit, zusammen mit Gleichaltrigen zu wohnen und gemeinsam Unterstützung zu erhalten. Gleichzeitig ist ein relativ hohes Maß an Privatsphäre und Eigenständigkeit gewährleistet: Die Bewohnerinnen und Bewohner nutzen in der Regel Küche und Bad gemeinsam, können sich jedoch jederzeit in ihre privaten Zimmer zurückziehen und dort selbstverständlich auch Besuch empfangen.

Die Gesetzgebung unterscheidet zwischen selbstständig organisierten und gewerblichen Anbietern. Wir wollen Wege zur selbstständigen Wohnform, bei den derzeitigen Kapitalzinsen, aufzeigen.

Wer eine Pflege WG gründen möchte, kann übrigens auf Unterstützung durch die Pflegekasse zählen. Diese zahlen unter gewissen Voraussetzungen eine Anschubfinanzierung bei der Gründung, Zuschüsse für die Anpassung des Wohnraums sowie einen Wohngruppenzuschlag.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen oder den Entlastungsbetrag beziehen und in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu den sonstigen Leistungen auf Antrag eine Pauschale in Höhe von 214 Euro im Monat erhalten, den sogenannten Wohngruppenzuschlag. Den Wohngruppenzuschlag können auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten.

Genauso wie Pflegebedürftige, die alleine oder zusammen mit ihren Angehörigen wohnen, können auch Bewohnerinnen und Bewohner von ambulant betreuten Wohngruppen Zuschüsse für den Wohnungsumbau erhalten. Hier kann der Zuschuss bis zu viermal 4.000 Euro also maximal 16.000 Euro pro Wohngemeinschaft, betragen. Stellen mehr als vier Personen den Antrag für ihr gemeinsames Zuhause, wird der Gesamtbetrag anteilig aufgeteilt.

Pflegebedürftige, die sich an der Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe beteiligen, können bei ihrer Pflegekasse zusätzlich zu den Zuschüssen für den Wohnungsumbau eine einmalige Anschubfinanzierung beantragen. Hierbei  handelt es sich um eine Förderung in Höhe von bis zu 2.500 Euro. Einen Anspruch hat, wer auch den oben genannten Wohngruppenzuschlag erhalten kann und an der gemeinsamen Gründung beteiligt ist. Pro Wohngemeinschaft ist der Maximalbetrag auf 10.000 Euro beschränkt. Bei mehr als vier Gründungsmitgliedern wird der Gesamtbetrag zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die Anschubfinanzierung ist zweckgebunden, um das neue Zuhause altersgerecht oder barrierefrei zu gestalten.

In einem fortgeschrittenen Stadium der Demenzerkrankung führt oftmals kein Weg an einem Leben in einer vollstationären Einrichtung vorbei. Der Schritt dorthin ist sicherlich kein einfacher, weder für die Betroffenen noch für ihre Angehörigen. Etwas leichter wird er eventuell durch die Gewissheit, eine Unterbringung gefunden zu haben, in der der Erkrankte gut aufgehoben ist und die möglichst gut zu ihm und seinen Bedürfnissen passt. Bei der Auswahl einer entsprechenden Einrichtung ist die Auswahl eines geeigneten Pflegeheims sehr wichtig.

Grundsätzlich gibt es drei formale unterschiedliche Heimtypen: das Altenwohnheim, das Altenheim und das Pflegeheim.

In Altenwohnheimen leben die Bewohner relativ selbstständig in kleinen Wohnungen mit eigener Küche. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Mahlzeiten in Gesellschaft der anderen Bewohnerinnen und Bewohner einzunehmen.

Altenheime gewährleisten älteren Menschen, die ihren Haushalt nicht mehr eigenständig führen können, pflegerische Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung. Auch hier leben die Bewohnerinnen und Bewohner oft in eigenen kleinen Wohnungen oder Apartments.  Diese beiden Wohnformen sind mit dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) 1995 vom Markt verschwunden.

In Pflegeheimen leben die Bewohnerinnen und Bewohner in der Regel in Einzelzimmern oder Doppelzimmern, in die häufig eigene Möbel mitgenommen werden können. Eine umfassende pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung ist vom Betreiber zu gewährleisten. Öfters wird ein Caterer zwischengeschaltet.

In den meisten Einrichtungen sind die Kombination der drei traditionellen Heimtypen Altenwohnheim, Altenheim und Pflegeheim in modernen Seniorenzentren aufgegangen[1]

Heime werden im allgemeinen als Schlecht angesehen und schlecht geredet. So kann das Mantra von „ambulant vor stationär“ gesellschaftlich aufrechterhalten werden.

  • Meine Wünsche können in einer Einrichtung mit über 80 Bewohnern von den Mitarbeitern nicht erfüllt werden.
  • Angehörige sehen die Mängel zwischen Wunsch und Wirklichkeit, den Kostendruck und werden oft bei Ihren Bemühungen durch die Einrichtungsleitung gehindert oder gar mit Hausverbot bedroht.
  • Bringen sich Angehörige in den Heimbeirat ein, können sie oft die gesetzlichen Möglichkeiten zum Wohle nicht nutzen. Die Heimbewohner im Heimbeirat haben Sorgen, wollen „den Frieden“ nicht stören.

Bevor das Angesparte mit Negativzinsen belegt, das Erbe in den Heimkosten aufgebraucht wird, warum nicht rechtzeitig vorsorgen und planen.

[1] Hierzu auch „Von der Altersversorgungs-Anstalt zum modernen Seniorenzentrum“ 150 Jahre Schenkel-Schoeller-Stift  ISBN 3-927312-51-7 erschienen bei Hahne & Schloemer in Düren  mit weitern Verweisen

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