Februar News

1. # NRW Krankenhausplanung

2.# Beiräte aufgepasst

3.# Rufnummernmissbrauch melden

4.# Telefon und Internet in der EU weiter frei

5.# E-Biker brauchen speziellen Kopfschutz

6.# Bei 20 % Grad der Behinderung Pauschbetrag

7.# Erkennen Sie alle Phishing-Mails?

8.# Änderungen der Pflegeversicherungsleistungen ab 1.1. 2022

9. # Sonderregelungen für pflegende Angehörige in der Pandemie

10. # Umfrage zum Thema „Digitale Technik

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1. # NRW Krankenhausplanung

Der 385 seitige Entwurf der Rahmenplanung des Krankenhausplanes 2021 hat eine Zielvorgabe, die die Träger selbstverpflichtend nach § 3 des Krankenhausgestaltungsgesetzes einhalten mögen. Die Wirtschaftlichkeit hat Priorität. Kein Wort über die bereits fehlenden Pflegekräfte. Es wird scheinbar auf Bundesinitiative gewartet. Eine Umsetzung ohne Mitarbeiter scheint möglich. Dem virtuellen Krankenhaus wird eine zentrale Bedeutung zugemessen (www.digitaltstrategie.nrw). Die Leistungsbereiche werden ausgeweitet. Entscheidend wird sein, kann und wird die Planung von Sozialminister Laumann noch vor den Landtagswahlen am 15. Mai 22 im Landtag verabschiedet?

2. # (Heim)Beiräte aufgepasst

Pflegeanbieter müssen sich bis zum 28.2.22 für Vergütungsart nach entscheiden. Einrichtung kann formal Zulassung verlieren. Die Beiräte müssen nach § 85 Abs. 3 S.2 SGB XI vor Einreichung der Entgeltforderungen bei den Pflegekassen beteiligt werden. Nutzen Sie die Zeit.

Pflegeunternehmen können ihre coronabedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen nach unveränderten Regeln nun bis zum 31.06.2022 bei den Pflegekassen geltend machen. Pflegende Angehörige gehen weiter leer aus.

Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit sind neben dem Betriebs-/Personalrat die Bewohnerbeiräte über die übermittelten Daten an die Daten-Clearing_Stelle (DCS) der Pflegekassen zu informieren. Wichtig bei Privateinrichtungen (§ 72 Abs. 3b SGB XI) „Die Erklärung zur Nichtunterschreitung der Entlohnung von Tarifverträgen / kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen.“ Ab dem 1. September 2022 können Pflegeeinrichtungen nur noch dann mit der Pflegekasse abrechnen, wenn Sie ihre Mitarbeitenden nach Tarif entlohnen oder eine Vergütung in gleicher Höhe zahlen. Die Pflegeanbieter müssen sich bis zum 28. Februar entscheiden, welcher Tarif maßgeblich sein soll. Neben der Auswahl der maßgeblichen Tarife steht vor allem auch die Anpassung der eigenen Vergütungsstruktur im Vordergrund. Die Besonderheiten der Tarifpflicht nach § 72 Abs. 3b SGB XI ist, das die Privatbetreiber eigenständig Vergütungsmodelle entwickeln und umsetzen werden. Die Daten gehen in die Entgelterhöhungsvereinbarungen zum 1.9.2022 ein. Wirken sich auf den Pflegeanteil aus. Ob wirklich nach Tarif entlohnt wird, zeigt sich später. Eventuelle Rückforderungen können nur durch eine gute Dokumentation begründet werden. 

  • In NRW wird das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG), die Grundlage der Bewohnerbeiräte geändert.  Anhörung war am 13.1.2022 im Landtag. Wir bleiben am Ball. Unsere Stellungnahme zur Anhörung am 13.1.2022

3. #Rufnummernmissbrauch melden

Senioren helfen Senioren. Wer einen unbekannten Anruf erhält, kann einfach auflegen oder den Anrufer offensiv zur Rede stellen. Betroffene sollten den Namen des Anrufers und seiner Firma sowie den Grund des Anrufs erfragen, die Telefonnummer aufschreiben und diese Angaben dann an die Bundesnetzagentur weiterleiten. Zudem sollte der Angerufene darauf hinweisen, dass weitere Anrufe unerwünscht sind, und die Löschung seiner Daten verlangen. Wer weiß schon ob der Anruf zur Ausspähung dient?

4 # Telefon und Internet in der EU weiter frei

Der Rate der Europäischen Union (EU) und das Europäische Parlament haben sich am 9. Dezember 2021 über eine Verlängerung der geltenden Roamingregeln bis 2032 geeinigt. Damit wird sichergestellt, dass die Bürger auch weiterhin auf Reisen innerhalb der EU ohne zusätzliche Kosten und mit der gleichen Qualität wie zu Hause telefonieren, SMS verschicken und das Internet nutzen können. Die Anmeldung beim Provider zur Internetnutzung ist Voraussetzung oder über das W-Lan des Hotels gehen.

5.# E-Biker brauchen speziellen Kopfschutz

E-Biker sind mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h unterwegs. Die DIN EN 1078 Norm für Fahrradhelme prüft nur eine Aufschlaggeschwindigkeit von 19,5 Stundenkilometern. E-Bikerinnen und Biker sollten deshalb einen Helm tragen, der die Norm NTA 8776 erfüllt und insbesondere die Schläfen und den Nacken stärker schützt als ein herkömmlicher Fahrradhelm. Die Norm NTA 8776 gilt in Holland für motorunterstützte Fahrräder mit bis zu 45 km/h. Helme, werden aber auch in Deutschland angeboten. 

6.# Bei 20 % Grad der Behinderung Pauschbetrag

Seit 2021 gibt es den Behindertenpauschbetrag bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20. Davor war  ein GdB von 50 nötig.

Was Pflegebedürftige tun sollten:

  • Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen. Wer pflegebedürftig ist, hat gute Chancen, einen GdB von mindestens 20 oder höher zu erhalten. Den GdB gibt es z.B. auch für Depressionen, Rheuma, Asthma, chronische Schmerzen, Migräne, Neurodermitis, Tinnitus, Parkinson, Diabetes, Krebserkrankungen, Multiple Sklerose, COPD, usw.

7.# Erkennen Sie alle Phishing-Mails?

Im Zuge der Coronakrise stieg die Anzahl an Cyberangriffen drastisch an und Hacker nutzen die unsichere Situation auch weiterhin für ihre Zwecke aus. Ein Bewusstsein für IT-Sicherheitsrisiken ist also wichtiger denn je. Wie gut sind Sie für die neuen Phishing-Maschen gerüstet? Nutzen Sie die kostenlose Simulation. Sie können Ihre Spamfilter auf die Probe stellen und gleichzeitig überprüfen, ob Sie selbst 💡 Phishing-Mails im Fall der Fälle erkennen würden – und das ohne echtes Risiko. Fast jede und jeder lässt sich von einer der drei simulierten Phishing-Mails hinters Licht führen.

8. # Änderungen der Pflegeversicherungsleistungen ab 1.1. 2022

Pflegeheimbewohner*innen wird ein Leistungszuschlag zum Eigenanteil gewährt (nur zu den Pflege- und Ausbildungskosten). Im ersten Jahr beträgt der Zuschlag fünf Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent, ab dem 25 Monat 45 Prozent und ab dem 37. Monat 70 Prozent.

  • Die Pflegesachleistungen im ambulanten Bereich wurden um fünf Prozent angehoben:
    – Pflegegrad 2: 724 € (vorher 689 €)
    – Pflegegrad 3: 1.363 € (1.298 €)
    – Pflegegrad 4: 1.693 € (1.612 €)
    – Pflegegrad 5: 2.095 € (1.995 €)
  • Der nun jährlich für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf 1.774 € (vorher 1.612 €).
  • Die teilweise Umwandlung von Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen ist nun im Gegensatz zu früher ohne Antrag möglich. – Kombileistungen immer sinnvoll, um den Überblick zu erhalten. Die reinen Geldleistungen in der häuslichen Pflege wurden nicht erhöht. Über 80 Prozent gehen leer aus.

9. # Sonderregelungen für pflegende Angehörige in der Pandemie

Unterstützung pflegender Angehöriger in der Corona-Pandemie gelten nach Angaben der Bundesregierung bis 31. März 2022 Sonderregelungen: das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung wird auch gezahlt, wenn eine Covid-19-bedingte Versorgungslücke bei der Pflege zu Hause besteht (Antwort (20/376) der Bundesregierung).

Das Recht, der Arbeit wegen einer akuten Pflegesituation in der Familie fernzubleiben, umfasse ebenfalls 20 statt wie bisher zehn Arbeitstage, wenn die Pflegesituation aufgrund der Pandemie aufgetreten sei.

Zur Vermeidung von Versorgungsengpässen in der häuslichen Pflege könnten Pflegekassen für Patienten der Pflegegrade zwei bis fünf Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Sachleistungsbeträge gewähren.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad eins könnten Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat ausnahmsweise auch für Hilfen außerhalb der geltenden Regelung einsetzen, um coronabedingte Versorgungsengpässe zu vermeiden.

10. # Umfrage zum Thema „Digitale Technik

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