News März

1.# Barrierefreiheit Wert erhöhend

2.# Behinderte >< Pflegebedürftig >< Hilflos im Steuerrecht

3.# Krach im Doppelbett – Tipps gegen das Schnarchen

4.# Können Ausländische Pflegekräfte auf Dauer helfen?

5.# Kur, eine Hilfe für pflegende Angehörigen

6. # Information über Pflegeheimqualität ungenügend

7. # Notruf-App für Gehörlose

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1.# Barrierefreiheit Wert erhöhend

Mit der umfassenden Novellierung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wird die Barrierefreiheit als neues Ausstattungs- und Qualitätsmerkmal eingeführt. Dazu Anlage 2 zur Modernisierung. Die Modernisierung wirkt sich erhöhend auf die Restnutzungsdauer der Immobilie aus.

2.# Behinderte >< Pflegebedürftig >< Hilflos im Steuerrecht

für hilflose Menschen        

Aufwendungen, die höher sind als das Pflegegeld, sind bei Hilflosigkeit ebenfalls als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Außerdem steht hilflosen Menschen ein erhöhter Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 3.700 Euro zu. Zusätzlich kann die Person, die den Hilflosen pflegt, den Pflege-Pauschbetrag, abhängig vom Pflegegrad 600 € – 1.800 €, in Anspruch nehmen – natürlich nur wenn sie keine Vergütung für die Tätigkeit erhält.

Für hilflose Menschen sowie für blinde und taubblinde Personen erhöht sich der Pauschbetrag ab 2021 auf 7.400 Euro. Wichtig: In diesem Fall kann der Behinderten-Pauschbetrag nach dem Grad der Behinderung nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Menschen in Pflegegrad 4 oder 5 oder mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen H oder Bl sind sowohl pflegebedürftig als auch hilflos. Dagegen sind Menschen in den Pflegegraden 1, 2 oder 3 nur pflegebedürftig.

Sollten Sie Umbaumaßnahmen vor Bewilligung durch die Pflegekasse geleistet haben, denken Sie an die steuerliche Geltendmachung als außergewöhnliche Maßnahme. Bei Zuschuss durch die Pflegekasse ist dieser in Anrechnung zu bringen.

3.# Krach im Doppelbett – Tipps gegen das Schnarchen

Einschlafen ist fast unmöglich, wenn die Bettpartnerin oder der Bettpartner schnarcht. Doch unter der Schnarcherei leidet oft auch der Schnarchende selbst. Was hilft?

https://www1.wdr.de/radio/wdr2/themen/servicezeit/schnarchen-114.html

4.# Können Ausländische Pflegekräfte auf Dauer helfen?

Schon jetzt sind etwa 14 % der Kollegen in der Pflege aus dem Ausland. Dies berichtet zumindest die Agentur für Arbeit. Konkret sind es 208.000 Pflegekräfte aus dem Ausland, so der Mediendienst Integration. Seit etwa 9 Jahren hat sich der Anteil der ausländischen Pflegekräfte verdreifacht.

Der Anteil der ausländischen Fachkräfte überwiegt im Ostteil von Deutschland. Das mag daran liegen, dass ein großer Teil der ausländischen Kollegen aus Polen und den Balkanstaaten stammt. Es fehlen derzeit mindestens 13.000 Pflegekräfte. Eine Unterscheidung in examinierte und angelernte Kräfte fehlt. Welche Wege aus der Pflegenot?

5.# Kur, eine Hilfe für pflegende Angehörigen

Geben Sie auf sich ACHT!  Angehörige sind gefordert, sie erkennen die Be- und Überlastung. Über 80 Prozent der anerkannt Pflegebedürftigen müssen zu Hause gepflegt werden. Über die Hälfte erhalten keine professionelle Unterstützung. Es baut sich eine schwere Last in der Pflege und Beziehung auf.

Die Alarmzeichen! Viele Menschen, die Angehörige pflegen berichten, dass sie …

  • erschöpft oder unruhig sind
  • an Schlafstörungen leiden
  • chronische Rücken- und Kopfschmerzen haben
  • sich alleine und isoliert fühlen             

Ein Urlaub ist nicht drin. Warum nicht eine gemeinsame Kur. Lassen Sie sich beraten, unterstützen, wie Sie in einer Auszeit Kraft tanken können! Übrigens Kurkliniken sind zu Coronazeiten geöffnet. Lassen Sie sich kostenlos beraten.

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Weitere Informationen siehe unter Definitionen etc.

6. # Information über Pflegeheimqualität ungenügend

Die Bertelmann-Stiftung zeigt in der Analyse „Weisse Liste“ Nur in 6 Bundesländern erfahren die Bürger teilweise die Prüfergebnisse der zuständigen WTG-Aufsichtsbehörde „Heimaufsicht“ die  Zustände. Die Forderung muss sein, alle Qualitätsdaten sind im Internet zu veröffentlichen.  Auch wenn NRW positiv genannt wird, was nutzen versteckte Mitteilungen für Insider. Solange kein Interesse an den Berichten der WTG-Behörde in den zuständigen Gremien (Rat, Sozialausschuss, Seniorenvertretung) und der Tagespresse besteht, wird sich für Pflegebedürftige und Pflegekräfte keine Änderung ergeben, die Qualität in den Einrichtungen wird sich weiter verschlechtern. Bundespflegebevollmächtigte Frau Moll fordert: Qualitätsinformationen dürfen nicht weiter unter Verschluss bleiben.

7. # Notruf-App für Gehörlose

Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung, oder Menschen, die des Deutschen nicht mächtig sind, können eine App nutzen, um in Notfällen Hilfe anzufordern. Die Nora Notruf-App bietet eine Reihe von hilfreichen Funktionen, wie eine Standortbestimmung, kurze Fragen, um die Charakteristika der Notlage zu spezifizieren und die Möglichkeit, sich per Chat zu verständigen. Zudem bietet sie die Möglichkeit, einen stillen Notruf abzusenden.

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