Keine Angst vor Energienachzahlung

Die Gaspreise steigen unentwegt an und dabei hat der Winter noch nicht einmal angefangen. Für viele wird die nächste Gasnachzahlung durch die Medien zum finanziellen Alptraum. Das muss nicht sein, denn es gibt Hilfe –  für Angestellte vom Arbeitsamt und für Rentner vom Sozialamt. Firmen und Träger der Pflege rufen nach dem Staat, Warum sollen Rentner bescheiden sein und allein den Gürtel enger schnallen?

Rentner müssen nicht im Regen stehen.

Wenn die Nachzahlung kommt und Sie diese nicht zahlen können, so stellen Sie für diesen Monat direkt einen Antrag auf Sozialleistungen bei Ihrem Sozialamt (Jobcenter).

Die Unterstützung ist nur möglich, wenn die Nachzahlung auf einen Schlag kommt. Das Amt unterstützt nur dann, wenn man für den Monat der Nachzahlung durch diese unterhalb der Bedarfsgrenze liegt und somit für die Sozialleistung berechtigt ist.

Der Bedarf wird anhand der Rente und des Vermögens individuell berechnet. Der Regelsatz ist für Nahrung, Kleidung, Hausrat, Körper pflege und Strom vorgesehen.

Für viele Senioren dürften die neuen Sätze dieses Mal von besonderem Interesse sein, bereits seit dem 1.1.2021 haben die Betroffenen vielfach Anspruch auf einen zusätzlichen Rentenfreibetrag in Höhe von bis zu 223,– €. Bei Ehepaaren kommen bis zu 446,– € zusammen. Hierdurch erhalten viele Senioren erstmals einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter.

Neue Regelsätze für Grundsicherung

Die Regelsätze in der Grundsicherung sind zum 1.1.2022 gestiegen. 

Alleinstehende Erwachsene bekommen jetzt 449,– € monatlich, das sind 3,– € mehr zur Grundsicherung als bisher.

→ Für Ehepaare und Paare, die eheähnlich leben, stieg der Gesamtbedarf zum Bestreiten des Lebensunterhalts auf 809,– € (plus 7,– €).

Zusätzlich übernimmt das Sozialamt Kosten

  • für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind. Die Höhe orientiert sich am örtlichen Mietspiegel.
  • Hinzu kommen Kranken- und Pflegeversicherung,
  • sowie ein Mehrbedarf für Menschen mit Schwerbehinderung.

Für die Antragstellung ist das Sozialamt vor Ort zuständig. Die Träger der Rentenversicherung sind allerdings verpflichtet, Versicherte über die Voraussetzungen für die Grundsicherung zu informieren, sowie die Anträge entgegenzunehmen und an die zuständigen Sozialämter weiterzuleiten.

Wichtig:

Der Antrag für die Unterstützung muss in dem Monat der Nachzahlung gestellt werden! Nachträglich ist keine Hilfe vom Staat mehr zu erwarten.

Informieren Sie sich vorab; denn nur die Hälfte der Anspruchsberechtigten beantragen Grundsicherung. Fragen Sie beim örtlichen Sozialamt nach, die Mitarbeiter beraten Sie.

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Diskutieren Sie mit, teilen sie Ihre Erfahrungen für andere, nutzen Sie die demokratischen Rechte.

Bitte beachten Sie die nebenstehenden Veranstaltungen, sie könnten interessant sein. Lernen Sie Gleichgesinnte kennen.

Bedenken Sie Neuerungen brauchen Akzeptanz,  vergessen wir darüber nicht die Wirklichkeit: Die zweite verbesserter Auflage „Der Bewohnerbeirat“ ist erschienen. Zur Unterstützung  auch der An- und Zugehörigen von Heimbewohnern, Seniorenbeiräte, Betreuer. Nur wenn wir uns aktiv einbringen wird sich etwas in unserem Sinne ändern. Nutzen Sie Ihren Ärger positiv.

 

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