Betreuung vermeiden

In mehr als einer Million der Fälle entscheidet die Justiz darüber, ob bei einer Person eine Betreuung angeordnet wird. Eine Vorsorge-Vollmacht kann das verhindern.

Die Amtsgerichte und die Kommunen raten den Bürgern dringend zur Erteilung einer Vorsorge-Vollmacht – mit ihr kann im Notfall meistens die Einrichtung einer gerichtlich angeordneten Betreuung vermieden und die Kosten aus Steuermitteln reduziert werden. Eine Vorsorgevollmacht steht der Einrichtung einer Betreuung grundsätzlich entgegen.

Wird das neue Betreuungsrecht ab März 2023 etwas ändern?

„Die realen Horrorbilder, die Horrorbilder des Alltags von heute handeln vom Scheinleben. Sie handeln davon, am Ende des Lebens „an Schläuchen zu hängen“, wie es in vielen ungenauen Patientenverfügungen heißt, die sich genau das verbitten wollen. Der Horror von heute handelt von der Medizintechnik, die in guter Absicht so eingesetzt wird, dass sie nicht zum Segen, sondern zum Fluch wird – weil sie den todkranken Menschen am friedlichen Sterben hindert; weil sie das Weiterleben zum Weiterleiden macht.“ Zur Patientenautonomie von Heribert Prantl am 31.3.19[1]

Den Grund für den Zuwachs der Verfahren liegt auch in der demographischen Entwicklung – die Menschen werden immer älter, dadurch steigt auch die Zahl etwa der Demenz-Kranken. Dieser Trend wird sich fortsetzen.

In fast drei Vierteln aller Fälle kommt die Anregung zur Einleitung eines Betreuungsverfahren von einem Krankenhaus, einem Heim oder auch einer psychiatrischen Klinik. Bei etwa 25 Prozent gehen Familienangehörige auf die Behörde zu, und nur etwas mehr als 1,5 Prozent die Betroffenen selbst.

Wenn Anfragen eingehen sollte sich der zuständige Richter zunächst einen Überblick über die Situation verschaffen und prüfen, ob anstelle der Betreuung auch anderer Formen der Hilfe möglich sind. Sollte das nicht der Fall sein, ist der nächste Schritt das Sachverständigen-Gutachten, zumeist von einem Psychiater, der den Zustand des Betroffenen medizinisch einschätzt. Unabdingbar sollte sein, dass sich der Richter einen Überblick bei einem Besuch bei dem Menschen macht, der unter Betreuung gestellt wird. Wie oft wird nicht nach Aktenlage entschieden und machen sich die Richter nicht selbst ein Bild bei dem Betroffenen zuhause?

Bei neuen Verfahren werden in 50 Prozent der Fälle Familienangehörige zu Betreuern bestellt. Die Betreuung hat mannigfaltige Aufgaben und kann mit einem beträchtlichen Arbeitsaufwand verbunden sein, die dann von „Berufsbetreuern“ übernommen wird. Hier sollte frühzeitig Kontakt mit dem örtlichen Betreuungsverein aufgenommen werden.  Die durchschnittliche Dauer einer Betreuung liegt bei sieben Jahren – sie endet in den meisten Fällen mit dem Tod des Betreuten.

Betreuungsrecht 2023

Mehr Qualität und Aufsicht?

Die Berufsbetreuer, Betreuungsvereine und Ämter hatten Zeit seit 2021 Zeit sich vorzubereiten. Bürger, Angehörige müssen sich an das neue Recht gewöhnen. Damit größtmögliche Selbstbestimmung und Wünsche der Betroffenen in den Mittelpunkt aller Entscheidungen gestellt werden, sind wir alle gefragt, die Betroffenen zu unterstützen.

[1] https://www.sueddeutsche.de/politik/patientenautonomie-bgh-patientenverfuegung-vorsorgevollmacht-1.4389070

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