{"id":1565,"date":"2017-09-21T17:42:57","date_gmt":"2017-09-21T15:42:57","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/?page_id=1565"},"modified":"2022-03-29T18:03:39","modified_gmt":"2022-03-29T16:03:39","slug":"satzung-entwurf","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/ueber-uns\/satzung-entwurf\/","title":{"rendered":"Satzung  &#8211; Entwurf &#8211;  Stand 17.12.17"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Rechtsform und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein tr\u00e4gt den Namen &#8222;Aktiv Altern in NRW und \u00fcberall&#8220; e.V.<\/p>\n<p>2.\u00a0Der Verein hat seinen Sitz in Oberhausen und ist in das Vereinsregister des<\/p>\n<p>Amtsgerichtes Oberhausen unter der Nummer VR \u2026 eingetragen.<\/p>\n<p>3. Der Verein hat die Rechtsform eines \u201eeingetragenen Vereins\u201c.<\/p>\n<p>4. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-2030 size-thumbnail\" src=\"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/files\/2017\/12\/aaio17-150x150.png\" alt=\"zwei kleine aa und ein i in einem roten O\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/p>\n<p>5. Der Verein gibt sich ein LOGO\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke zur F\u00f6rderung der Jugend- und Altenhilfe\u00a0 nach \u00a7 52 Absatz 2, Nummer 4 der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>2. Zweck des Vereins ist die gegenseitige Hilfe der Mitglieder in sozialen Belangen. Erg\u00e4nzend zu den bereits vorhandenen Angeboten in der Stadt sollen Leistungsangebote initiiert, gef\u00f6rdert, selbst erstellt und gef\u00fchrt werden. Mit diesen Angeboten sollen ein generations\u00fcbergreifendes Miteinander und das b\u00fcrgerschaftliche Engagement zu Gunsten dieses Zweckes gef\u00f6rdert werden.<\/p>\n<p>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch <br \/>\na) Besuchsdienste bei hilfsbed\u00fcrftigen oder einsamen Mitgliedern,<br \/>\nb) Entlastung pflegender Familienangeh\u00f6riger, soweit die PflegerInnen selbst zu dem Personenkreis des \u00a7 53 AO geh\u00f6ren,<br \/>\nc) Begleitung von hilfsbed\u00fcrftigen Personen, z.B. bei Beh\u00f6rdeng\u00e4ngen, Arztbesuchen,<br \/>\nd) Hilfe im Haushalt im Krankheitsfall, z.B. nach Entlassung aus dem Krankenhaus,<br \/>\ne) kleine Hilfen im Haushalt von Personen, die die Voraussetzungen des \u00a7 53 AO erf\u00fcllen,<br \/>\nf) Fortbildung der aktiven Mitglieder mit dem Ziel, die Qualit\u00e4t der angebotenen Hilfeleistungen sicher zu stellen,<br \/>\ng) Einrichtung einer &#8222;Zeitbank&#8220; zum Tauschen von Dienstleistungen von der Art wie in a) bis e)\u00a0 unter Verwendung von Zeiteinheiten als Tauschmittel, insbesondere zur Vorsorge. Auch Gegenst\u00e4nde k\u00f6nnen in mit der &#8222;Zeitbank&#8220; getauscht werden, wenn diese helfen, den Satzungszweck zu verwirklichen. <br \/>\nh) Durchf\u00fchrung von Vortragsveranstaltungen und Seminaren,<br \/>\ni) F\u00f6rderung des Aufbaus lokaler Netzwerke gegenseitiger Unterst\u00fctzung.<br \/>\nj) Kooperation und Vernetzung mit anderen Vorsorge-Zeitbanken, die den gleichen gemeinn\u00fctzigen Zwecken verpflichtet sind.<\/p>\n<p>3. Der Verein strebt die Zusammenarbeit mit allen Kr\u00e4ften an, die in der Kommune t\u00e4tig sind. Er versteht sich nicht als Konkurrenz zu den bew\u00e4hrten Einrichtungen, insbesondere nicht der Kirchen und der freien Wohlfahrtsverb\u00e4nde.<\/p>\n<p>4. Der Verein erf\u00fcllt seine Zwecke \u00fcberwiegend durch die Mitglieder, die als seine Hilfspersonen t\u00e4tig werden. Sie unterliegen im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeit stets den Weisungen des Vereins.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Selbstlosigkeit<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>2. Mittel des Vereins, insbesondere auch etwaige Gewinne und Ertr\u00e4ge, d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke ausgegeben werden.<\/p>\n<p>3. Die Mitglieder des Vereins d\u00fcrfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die nicht dem Zweck des Vereins entsprechen, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>4. Die Mitglieder erhalten f\u00fcr ihre Eins\u00e4tze in der Regel Zeitgutschriften. Diese werden ausschlie\u00dflich nach der geleisteten Zeiteinheit vergeben und erfolgen nach einem von der Mitgliederversammlung festgelegten System. Diese Zeitgutschriften d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich f\u00fcr Zwecke im Sinne des \u00a7 2 Nr.1 der Satzung eingel\u00f6st werden. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes oder bei der Aufl\u00f6sung des Vereins erhalten diese nicht mehr als den Wert der nicht verg\u00fcteten Arbeitsleistung zur\u00fcck.<\/p>\n<p>5. Die Zeitgutschriften sind an andere Mitglieder pers\u00f6nlich im Rahmen von \u00a7 2 Absatz 2 g) \u00fcbertragbar.<\/p>\n<p>6. \u00a0Erworbene Zeitgutschriften k\u00f6nnen an den Verein gespendet werden. Sie werden einem Sonderkonto gutgeschrieben. Der Vorstand entscheidet \u00fcber die Verwendung dieser Zeitgutschriften.<\/p>\n<p>7. Alternativ k\u00f6nnen die Mitglieder f\u00fcr ihre Eins\u00e4tze auch eine angemessene finanzielle Verg\u00fctung erhalten. Diese wird ausschlie\u00dflich nach der geleisteten Zeiteinheit gezahlt.<\/p>\n<p>8. Die Vereinsmitglieder haben einen Anspruch auf Ersatz der f\u00fcr Vereinszwecke get\u00e4tigten nachgewiesenen Ausgaben. Soweit sie bei der Erf\u00fcllung satzungsm\u00e4\u00dfiger Aufgaben mit Einwilligung des Vorstandes eigene Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde einsetzen, haben sie Anspruch auf eine angemessene Entsch\u00e4digung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1. Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen werden<\/p>\n<p>&#8211; nat\u00fcrliche Personen<\/p>\n<p>&#8211; juristische Personen<\/p>\n<p>&#8211; rechtsf\u00e4hige Personenvereinigungen<\/p>\n<p>2. Die Mitglieder verpflichten sich, die Ziele des Vereins zu unterst\u00fctzen. Jedes ordentliche Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die H\u00f6he und die F\u00e4lligkeit des Beitrags richten sich nach der Beitragsordnung des Vereins, welche durch die Mitgliederversammlung zu beschlie\u00dfen ist.<\/p>\n<p>3. Der Verein hat die folgenden Mitglieder:<\/p>\n<p>&#8211; Jugendliche Mitglieder\u00a0 &#8211; Taschengeldb\u00f6rse &#8211;<\/p>\n<p>&#8211; ordentliche Mitglieder (Erwachsene, juristische Personen und rechtsf\u00e4hige Personenvereinigungen)<\/p>\n<p>&#8211; Ehrenmitglieder.<\/p>\n<p>4. Der schriftliche Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft ist an den Vorstand zu richten. Dieser entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit \u00fcber die Aufnahme. Bei einer etwaigen Ablehnung braucht er Gr\u00fcnde nicht bekannt zu geben.<\/p>\n<p>5. Die Mitgliedschaft endet durch:<\/p>\n<p>a) Austritt des Mitglieds. Sie kann nur durch schriftliche Mitteilung gegen\u00fcber dem Vorstand mit einer Frist von 3 Monaten erkl\u00e4rt werden. (\u00a7 138 BGB)<\/p>\n<p>b) Tod des Mitglieds. Eine Erstattung von Zeitgutschriften an die Erben ist nicht m\u00f6glich. c) Aufl\u00f6sung bei juristischen Personen und rechtsf\u00e4higen Personenvereinigungen.<\/p>\n<p>d) Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p>6. Ein Mitglied kann durch den Vorstand, der hier\u00fcber Beschluss zu fassen hat, aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn das Mitglied<\/p>\n<p>a) einen Jahresbeitrag trotz schriftlicher Mahnung mit einer Fristsetzung von mindestens vier Wochen nicht bezahlt hat;<\/p>\n<p>b) den Verein gesch\u00e4digt oder sonst gegen dessen Interessen schwerwiegend versto\u00dfen hat.<\/p>\n<p>Vor Beschlussfassung \u00fcber die Ausschlie\u00dfung ist dem auszuschlie\u00dfenden Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschlie\u00dfungsbeschluss ist schriftlich zu fassen und zu begr\u00fcnden und dem Mitglied zuzusenden. Gegen die Ausschlie\u00dfung kann das auszuschlie\u00dfende Mitglied die n\u00e4chste anstehende Mitgliederversammlung anrufen, die \u00fcber den endg\u00fcltigen Ausschluss entscheidet. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen in diesem Fall die Mitgliedschaftsrechte des auszuschlie\u00dfenden Mitglieds.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<li>der Beirat und<\/li>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 6 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vorstand besteht aus dem\/der ersten Vorsitzenden, dem\/der zweiten Vorsitzenden, und dem Schriftf\u00fchrer\/der Schriftf\u00fchrerin und zwei Beisitzern, von den einer die Finanzen verwaltet<\/p>\n<p>2. Der Verein wird durch die Vorsitzenden gerichtlich und au\u00dfergerichtlich vertreten. Beide sind jeweils auch einzelvertretungsberechtigt.<\/p>\n<p>3. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Die Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die Mitglieder des Vorstandes bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt ist. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, so wird in einer kurzfristig durchzuf\u00fchrenden Mitgliederversammlung f\u00fcr die Restdauer der ordentlichen Amtsperiode des Vorstandes ein neues Vorstandsmitglied gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>4. Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins sein. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied.<\/p>\n<p>5. Der Vorstand ist berechtigt, ausnahmsweise Satzungs\u00e4nderungen vorzunehmen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbeh\u00f6rden aus rein formalen Gr\u00fcnden verlangt werden oder rein redaktioneller Natur sind. Die Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>6. Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins ehrenamtlich entsprechend der Satzung und der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann jedoch beschlie\u00dfen, dass den Vorstandsmitgliedern f\u00fcr ihren Arbeits- oder Zeitaufwand eine Zeitgutschrift oder eine pauschale Verg\u00fctung im Rahmen von \u00a7 3, Ziff. 26 a EStG gew\u00e4hrt wird.<\/p>\n<p>7. Der Vorstand kann sich zur Regelung seiner Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Beirat<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand kann sich zur Unterst\u00fctzung einen Beirat einrichten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung ist einmal im Kalenderjahr durch den Vorstand einzuberufen.<\/p>\n<p>2. Zu der Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von 4 Wochen vor dem Termin schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuladen.<\/p>\n<p>3. Jedes Mitglied kann bis zu 14 Tagen vor der Mitgliederversammlung schriftlich Antr\u00e4ge zur Tagesordnung stellen.<\/p>\n<p>4. Die Mitgliederversammlung wird von dem 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam oder\u00a0 alleine geleitet.<\/p>\n<p>5. Au\u00dfer den ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesenen Befugnissen hat die Mitgliederversammlung insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>a. Entgegennahme der Vorstandsberichte<\/p>\n<p>b. Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder<\/p>\n<p>c. Beschlussfassung \u00fcber die Jahresrechnung<\/p>\n<p>d. Entlastung des Vorstandes<\/p>\n<p>e. Schaffung einer Beitragsordnung und ihrer \u00c4nderung<\/p>\n<p>f. Beschlussfassung \u00fcber neue bzw. aufzugebende Aktivit\u00e4ten<\/p>\n<p>g. \u00a0Satzungs\u00e4nderungen und Satzungsneufassungen<\/p>\n<p>h. Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p>6. Mitgliederversammlungen sind ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Jedes ordentliche Mitglied ist stimmberechtigt und muss seine Stimme pers\u00f6nlich abgeben. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Satzungsneufassungen und -\u00e4nderungen sowie die Aufl\u00f6sung des Vereins k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von 3\/4 der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n<p>7. \u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, welches die gefassten Beschl\u00fcsse wiedergibt. Das Protokoll ist durch den Schriftf\u00fchrer\/die Schriftf\u00fchrerin und der Leitung gem\u00e4\u00df 8 Ziffer 4\u00a0 zu unterzeichnen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Au\u00dferordentlich Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand einzuberufen oder wenn die Einberufung durch 1\/3 der Mitglieder schriftlich verlangt wird.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Datenschutz<\/strong><\/p>\n<p>1. Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern die zur Erf\u00fcllung des Vereinszweckes erforderlichen Daten erhoben.<\/p>\n<p>2. Der Verein nutzt und ver\u00f6ffentlicht Daten seiner Mitglieder nur, wenn das Mitglied vorher eingewilligt hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein kann durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden. Dieser Beschluss erfordert eine \u00be- Mehrheit der erschienenen Mitglieder.<\/p>\n<p>2. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das nach Abzug aller Verbindlichkeiten sowie R\u00fcckerstattungen von Darlehen und R\u00fcckgaben aller bisher verg\u00fcteten Arbeitsleistungen verbleibende Vereinsverm\u00f6gen an \u2026\u2026. \u2026\u2026\u2026\u2026\u2026.. Der\/die Beg\u00fcnstigte hat dieses Verm\u00f6gen ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden.<\/p>\n<p>3. Wird der Verein in eine eingetragene Genossenschaft umgewandelt, so wird das Vereinsverm\u00f6gen nach erfolgter Liquidation des Vereins der Genossenschaft \u00fcberstellt, vorausgesetzt, dass diese Genossenschaft ebenfalls im Sinne nach \u00a7 2 dieser Satzung t\u00e4tig wird.<\/p>\n<p>4. F\u00fcr die Abwicklung der Aufl\u00f6sung des Vereins ist der zum Zeitpunkt des Aufl\u00f6sungsbeschlusses amtierende Vorstand zust\u00e4ndig, falls nicht die die Aufl\u00f6sung beschlie\u00dfende Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit etwas anderes bestimmt. Je zwei Liquidatoren\/-innen vertreten gemeinschaftlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Salvatorische Klausel<\/strong><\/p>\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein oder werden bzw. eine L\u00fccke enthalten, so wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen dadurch nicht ber\u00fchrt. Die betreffende unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck in rechtlich zul\u00e4ssiger Weise am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p>Vorstehende Satzung wird durch die Gr\u00fcndungsmitglieder \u00a0beschlossen. Sie tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 Oberhausen, den .. \u2026 .2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gr\u00fcndungsmitglieder<\/strong><\/p>\n<p>1. Vorsitzende\/r\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a02. Vorsitzende\/r<\/p>\n<p>_________________________________\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 ___________________________________<\/p>\n<p>Schriftf\u00fchrer\/der Schriftf\u00fchrerin\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Beisitzer\u00a0\u00a0 Beiratsangelegenheiten<\/p>\n<p>_________________________________\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 ___________________________________<\/p>\n<p>Beisitzer\u00a0 Finanzen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>_________________________________\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 ___________________________________<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz, Rechtsform und Gesch\u00e4ftsjahr 1. 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