{"id":10406,"date":"2022-11-25T12:12:39","date_gmt":"2022-11-25T11:12:39","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/?p=10406"},"modified":"2022-11-25T10:21:46","modified_gmt":"2022-11-25T09:21:46","slug":"testament-den-nachlass-so-regeln-wie-man-will","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/2022\/11\/testament-den-nachlass-so-regeln-wie-man-will\/uwiemann\/","title":{"rendered":"Testament: Den Nachlass regeln!"},"content":{"rendered":"<h2><strong>Legen wir fest: wie das &#8222;noch vorhandene&#8220; Verm\u00f6gen verteilt werden soll! Dazu geh\u00f6rt auch das Digitale Verm\u00e4chtnis!<\/strong><\/h2>\n<p>In Deutschland ist zwar genau geregelt, wer im Todesfall erbt. Diese gesetzliche Erbfolge stimmt aber oft nicht mit den eigenen W\u00fcnschen \u00fcberein. Ein weiteres Problem: Erbt eine Person mehr als eine andere, kommt es schnell zu Streit \u00fcber die Aufteilung von Gegenst\u00e4nden. Und ist das Erbe umfangreich, werden m\u00f6glicherweise steuerliche Freibetr\u00e4ge verschenkt. Es spricht also einiges daf\u00fcr, ein Testament aufzusetzen. Ohne Testament oder Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge. Dabei ist die verwandtschaftliche N\u00e4he zum Verstorbenen entscheidend. So kommt es in Schwarzwaldgemeinden heute noch vor, dass die ganze Dorfgemeinschaft an der Erbauseinandersetzung beteiligt ist. <strong>Wichtig zu wissen:<\/strong><\/p>\n<h2><strong>Ehe- und eingetragene Lebenspartner<\/strong><\/h2>\n<p>Geh\u00f6ren nach dem B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch nicht zur festgelegten Erbfolge. Sie sind mit dem Erblasser, nicht verwand. Laut Gesetz sind sie aber erbberechtigt. Ihre Erbquote h\u00e4ngt vor allem davon ab, in welchen ehelichen G\u00fcterstand sie lebten und ob es Kinder gibt. Wir k\u00f6nnen an dieser Stelle nur einen groben \u00dcberblick zeigen. So leben im Prinzip alle Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner im<\/p>\n<ul>\n<li><strong>G\u00fcterstand der Zugewinngemeinschaft<\/strong>.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dann erbt der Ehegatte die eine H\u00e4lfte des Verm\u00f6gens, die Kinder bekommen die andere H\u00e4lfte.<\/p>\n<p>\u00c4ndern l\u00e4sst sich diese Situation, in dem<\/p>\n<ul>\n<li>Ehe-\/Lebenspartner einen <strong>(Erb-)Vertrag<\/strong> miteinander abschlie\u00dfen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Hat ein Paar zu Beispiel vertraglich eine G\u00fctergemeinschaft vereinbart, bekommt der Ehegatte 1\/4. Wurde eine G\u00fctertrennung vereinbart, erbt der Ehegatte neben den Kindern zu gleichen Teilen. Bei einem Kind bekommt er die H\u00e4lfte des Verm\u00f6gens, bei zwei Kindern erh\u00e4lt jeder Erbe ein Drittel usw.<\/p>\n<ul>\n<li>Die <strong>gesetzliche Erbfolge<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>regelt aber nur, wer mit welchem Anteil erbt. Geldverm\u00f6gen l\u00e4sst sich leicht verteilen. Probleme treten immer dann auf, wenn Gegenst\u00e4nde aufgeteilt werden m\u00fcssen. Beispiel Einfamilienhaus und drei Erbberechtigte: Ein Erbe m\u00f6chte es m\u00f6glicherweise so schnell wie m\u00f6glich verkaufen, der n\u00e4chste vermieten und der dritte am liebsten selbst bewohnen. Schnell kommt es zu Streit. Je mehr Erben vorhanden sind und je schlechter ihr Verh\u00e4ltnis untereinander ist, desto eher landet der Fall vor Gericht. Das l\u00e4sst sich durch ein Testament vermeiden.<\/p>\n<h2><strong>Der zweite wichtige<\/strong> <strong>Grund f\u00fcr ein Testament ist die Erbschaftsteuer. <\/strong><\/h2>\n<p><strong>J<\/strong>edes vererbte Verm\u00f6gen muss versteuert werden. Es gibt Freibetr\u00e4ge, die umso h\u00f6her ausfallen, je enger das Verwandtschaftsverh\u00e4ltnis zwischen Erbe und Erblasser ist. Die h\u00f6chsten Freibetr\u00e4ge haben Ehegatten und eingetragene Lebenspartner<strong> (500.000 Euro), Kinder (400.000 Euro) und weitere Abk\u00f6mmlinge wie Enkel (200.000 Euro) Bei einem gro\u00dfen Verm\u00f6gen sollte versucht werden, diese Freibetr\u00e4ge durch eine geschickte Verteilung auszusch\u00f6pfen.<\/strong> Um hohe Steuerzahlungen zu verhindern, kann es sinnvoll sein, schon zu Lebzeiten Teile des Verm\u00f6gens zu verschenken. Zwar m\u00fcssen auch Schenkungen versteuert werden, doch es gibt wiederum Freibetr\u00e4ge, die alle zehn Jahre neu ausgenutzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Grunds\u00e4tzlich gilt: <\/strong>Immer dann, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht mit den eigenen W\u00fcnschen \u00fcbereinstimmt, sollte ein Testament aufgesetzt werden.<\/p>\n<p><strong>Ein Testament ist besonders zu empfehlen<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>f\u00fcr Partner, die ohne Trauschein leben, weil der andere sonst nicht erbt,<\/strong><\/li>\n<li><strong>f\u00fcr kinderlose Eheleute, wenn sie vermeiden wollen, dass neben dem Partner auch Geschwister und Eltern des Verstorbenen miterben,<\/strong><\/li>\n<li><strong>wenn sich ein Kind von der Familie abgewandt hat und nur den Pflichtteil erhalten soll,<\/strong><\/li>\n<li><strong>f\u00fcr Immobilienbesitzer, weil sonst die Gefahr besteht, dass sich die Erben \u00fcber die Verwendung der Immobilie streiten,<\/strong><\/li>\n<li><strong>f\u00fcr wohlhabende Familien, die Erbschaftssteuerfreibetr\u00e4ge ausnutzen m\u00f6chten.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die gesetzliche Erbfolge unterteilt sich in Ordnungen (\u00a7 1930 BGB). Das Prinzip: N\u00e4here Verwandte schlie\u00dfen entfernte aus. Hier die <strong>drei wichtigsten Ordnungen.<\/strong><\/p>\n<p>Alle Abk\u00f6mmlinge des Erblassers, also Kinder, Enkel, Uhrenkel etc. geh\u00f6ren zur\u00a0<\/p>\n<h3><strong>1.Ordnung<\/strong><\/h3>\n<p>Nur wenn es keine Verwandten der ersten Ordnung gibt, erben Verwandte der<\/p>\n<h3><strong>2.Ordnung<\/strong><\/h3>\n<p>Das sind die Eltern des Erblassers und deren Abk\u00f6mmlinge, also neben den Eltern auch Geschwister, Neffen, Nichten etc. Existiert niemand mehr aus der 2. Ordnung, kommen Verwandte der<\/p>\n<h3><strong>3. Ordnung<\/strong><\/h3>\n<p>zum Zuge also die Gro\u00dfeltern des Erblassers und deren Abk\u00f6mmlinge (Tanten, Onkel, Vetter, Kusine und so weiter).<\/p>\n<h2><strong>Aber was kostet es ein\u00a0 Testament zu machen?<\/strong><\/h2>\n<p><strong>Nachlasswert\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Einzeltestament\u00a0\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0\u00a0 Gemeinschaftliches<\/strong><\/p>\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 (1,0-fache Geb\u00fchr)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Testament\/Erbvertrag(2,0-fache<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Geb\u00fchr)<\/p>\n<p>\u00a0 25.000,00 Euro\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 115,00 Euro\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 230,00 Euro<\/p>\n<p>\u00a0 50.000,00 Euro\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 165,00 Euro\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 330,00 Euro<\/p>\n<p>250.000,00 Euro\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 535,00 Euro\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1070,00 Euro<\/p>\n<p>500.000,00 Euro\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 935,00 Euro\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1.870,00 Euro<\/p>\n<h3><strong>Testament: formale Anforderungen<\/strong><\/h3>\n<p>Ein Testament muss nach deutschem Recht handschriftlich geschrieben sein und unterschrieben werden. Es sollte m\u00f6glichst einen Titel tragen wie (Mein Testament) und mit Ort und Datum versehen sein. Wird es auf jeder Seite unterschrieben, macht das F\u00e4lschungen schwerer. Wem eine handschriftliche Fassung zu m\u00fchsam ist, der kann das Testament bei der Gemeinde beurkunden lassen. Dann gen\u00fcgt es die Urkunde zu unterschreiben. Wenn Grund und Boden, also ein Haus oder eine Wohnung zu vererben sein wird, muss es ein Notar beglaubigen.<\/p>\n<p>Eine eine unabh\u00e4ngige Beratung mit Freunden oder bei der Gemeinde ist immer ratsam. Sei es aus R\u00fccksicht auf die individuellen Familien- und Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Verfassers, sei es steuerliche und\/oder rechtliche Fehler zu vermeiden, um Anfechtungen oder Streitigkeiten vorzubeugen. <strong>Der Wille muss rechtzeitig erfolgen.<\/strong><\/p>\n<p>Um ein Testament aufzusetzen, muss Ihr Angeh\u00f6riger testierf\u00e4hig sein. Au\u00dferdem darf er nicht in seiner Testierfreiheit eingeschr\u00e4nkt sein. Grunds\u00e4tzlich ist jeder Vollj\u00e4hrige testierf\u00e4hig, solange er nicht an einer krankhaften St\u00f6rung des Geisteszustandes, einer Geistesschw\u00e4che oder einer Bewusstseinsst\u00f6rung leidet. K\u00f6nnten sp\u00e4ter daran Zweifel ge\u00e4u\u00dfert werden, sollte Ihr Angeh\u00f6riger vorbeugen, indem er ein fach\u00e4rztliches neurologisches Gutachten \u00fcber seine Testierf\u00e4higkeit erstellen l\u00e4sst. Ein Notar oder ein Rechtsanwalt kann hingegen nicht feststellen, ob ein Mensch testierf\u00e4hig ist. Mit Testierfreiheit meint das Recht, die Erben selbst zu bestimmen. Dieses Recht wird durch das Pflichtteilsrecht eingeschr\u00e4nkt. Selbst wenn Ihr Angeh\u00f6riger etwa ein Kind enterbt, bekommt es einen Pflichtteil. Es hat Anspruch auf die H\u00e4lfte dessen, was ihm nach der gesetzlichen Erbfolge zustehen w\u00fcrde. Nur in wenigen Ausnahmen l\u00e4sst sich auch dieser Pflichtteil entziehen. Die Testierfreiheit kann au\u00dferdem durch ein gemeinschaftliches Testament eingeschr\u00e4nkt sein, also wenn Eheleute gemeinsam ein Testament aufsetzen.<\/p>\n<p>Ihr Angeh\u00f6riger muss \u00fcbrigens selbst festlegen, wer erben soll. Er darf diese Aufgabe nicht an Sie oder andere \u00fcbertragen. Im Todesfall muss das Testament vorgelegt werden. Ihr Angeh\u00f6riger sollte es deshalb entweder an einem sicheren und gut auffindbaren Ort aufbewahren oder bei einem Notar oder dem Nachlassgericht, das ist das Amtsgericht am Wohnsitz, hinterlegen.<\/p>\n<h2><strong>Sind Sie Singel<\/strong><\/h2>\n<p>denken auch Sie an ein Testament und an entsprechende Verm\u00e4chtnisse. Wollen Sie gesetzliche Erben ausschlie\u00dfen, formulieren Sie dies, damit beim Ausfall eines Erben nicht gerade Kinder und Enkel der Verwandtschaft einen Anspruch erheben. &#8211; <strong>Pers\u00f6nliche Erben soll sein:<\/strong>\u00a0 So stellen Sie auch sicher, dass die entsprechenden Verm\u00e4chtnisse in Ihrem Sinne veranlasst werden. Bei mehreren Erben ist ein gemeinsamer Erbschein preiswerter. Die <a href=\"https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Web\/DE\/Themen\/Steuern\/Steuerarten\/Erbschaft_und_Schenkungsteuer\/erbschaft_schenkungsteuer.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow external noreferrer\" data-wpel-link=\"external\" title=\"Externer Link: Erbschaftssteuer\" class=\"ext-link wpel-icon-right\">Erbschaftssteuer<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a> hat entsprechende <a href=\"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/2022\/11\/qualitaet-der-pflege-einrichtung-2\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" data-wpel-link=\"internal\">Freibeitr\u00e4ge<\/a> und Steuerklassen je nach Verwandtschaftsgrad, siehe die entsprechenden Ordnungen (\u00a7 1930 BGB).<\/p>\n<p><strong>Achtung: Gef\u00e4hrliche Abh\u00e4ngigkeit<\/strong><\/p>\n<p>Einschr\u00e4nkungen der Testierfreiheit ergeben sich auch aus landesrechtlichen Regelungen. So d\u00fcrfen zum Beispiel Bewohner eines Pflegeheims die dort besch\u00e4ftigten Arbeitskr\u00e4fte nicht in einem Testament bedenken, weil sie von ihnen abh\u00e4ngig sind.<\/p>\n<h2><strong>Der Spruch: Geben mit warmer Hand hat einen tieferen Sinn!<\/strong><\/h2>\n<h3 class=\"entry-title\"><strong>Auch Digitales geh\u00f6rt zum Erbe<\/strong><\/h3>\n<p><strong> auch seine Online-Nachlass beizeiten ordnen.\u00a0 Erben k\u00f6nnen sonst\u00a0 Probleme bekommen. <a href=\"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/2019\/01\/auch-digitales-gehoert-zum-erbe\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" data-wpel-link=\"internal\">Weiterlesen..<\/a>.<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<h3 class=\"entry-title\"><strong>Vollmachten als Vorsorgepaket<\/strong><\/h3>\n<p><strong>Schnell wird man als dement abgestempelt, deshalb fr\u00fchzeitig handeln und vorsorgen!<\/strong> <a href=\"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/2019\/12\/vollmachten-als-vorsorgepaket\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" data-wpel-link=\"internal\">Weiterlesen ..<\/a>.<\/p>\n<p>Wenn Sie sich mit dem Thema besch\u00e4ftigten, regeln Sie auch die Vorsorgevollmacht und die Patientenverf\u00fcgung. Ist Grundbesitz vorhanden, gehen Sie gleich zum Notar und regeln alles. Ist keine Wohnung eventuell zu vererben, k\u00f6nnen Sie sich auch kostenfrei bei Ihrer Gemeinde beraten lassen und die entsprechenden Beglaubigungen preiswert erstellen lassen.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>Weihnachten steht vor der T\u00fcr, schon alles geplant?<\/strong><\/p>\n<p>Bitte beachten Sie die nebenstehenden Veranstaltungen, sie k\u00f6nnten interessant sein. Lernen Sie Gleichgesinnte kennen.<\/p>\n<p>Die zweite verbesserter Auflage \u201eDer Bewohnerbeirat\u201c ist erschienen. Zur Unterst\u00fctzung\u00a0 auch der An- und Zugeh\u00f6rigen von Heimbewohnern, Seniorenbeir\u00e4te, Betreuer. Nur wenn wir uns aktiv einbringen wird sich etwas in unserem Sinne \u00e4ndern.<strong> Nutzen Sie Ihren \u00c4rger positiv.<\/strong><\/p>\n<p>Abonieren Sie unseren<a href=\"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/service\/newsletter\/\" rel=\"noopener\" data-wpel-link=\"internal\"> kostenlosen Newsletter<\/a>, diskutieren Sie mit. Ihre Anregungen und Kritik nehmen wir gerne auf.\u00a0 Im n\u00e4chsten Jahr sind Kommunalwahlen. <strong>Die Daseinsvorsorge muss verbindlich werden.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Legen wir fest: wie das &#8222;noch vorhandene&#8220; Verm\u00f6gen verteilt werden soll! Dazu geh\u00f6rt auch das Digitale Verm\u00e4chtnis! In Deutschland ist zwar genau geregelt, wer im Todesfall erbt. Diese gesetzliche Erbfolge stimmt aber oft nicht mit den eigenen W\u00fcnschen \u00fcberein. 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