{"id":11366,"date":"2020-12-04T12:12:11","date_gmt":"2020-12-04T11:12:11","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/?p=11366"},"modified":"2020-12-05T11:23:46","modified_gmt":"2020-12-05T10:23:46","slug":"leistungen-der-pflegekasse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/2020\/12\/leistungen-der-pflegekasse\/uwiemann\/","title":{"rendered":"Leistungen der Pflegekasse"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wenn eine pflegebed\u00fcrftige Person zu Hause gepflegt wird, erh\u00e4lt sie Geld, um die Pflege selbst zu organisieren.<\/strong><\/p>\n<p>Alternativ finanziert die Pflegekasse direkt professionelle Hilfe, beispielsweise einen Pflegedienst. Ist die mit der Pflege betraute Person einmal verhindert, werden auch die Kosten f\u00fcr einen kurzzeitigen Ersatz erstattet. Die Pflegekasse gew\u00e4hrt nicht nur Leistungen f\u00fcr die pflegerischen Dienstleistungen, sondern finanziert oder bezuschusst auch technische Hilfsmittel, die bei der Pflege ben\u00f6tigt werden oder diese erleichtern. Selbst f\u00fcr Umbauten in der Wohnung oder dem Haus des Pflegebed\u00fcrftigen gew\u00e4hrt die Pflegeversicherung finanzielle Zusch\u00fcsse. Kann die pflegebed\u00fcrftige Person nicht zu Hause gepflegt werden, \u00fcbernimmt die Pflegekasse die Kosten einer station\u00e4ren Pflege, wobei der Aufenthalt in einer station\u00e4ren Einrichtung, z. B. einem Pflegeheim, auf Dauer, regelm\u00e4\u00dfig nur f\u00fcr bestimmte Tageszeiten oder auch f\u00fcr einen einmaligen kurzen Zeitraum finanziell unterst\u00fctzt wird.<\/p>\n<p>Die Leistungen der Pflegekassen decken in aller Regel nur einen Teil des individuellen Pflegebedarfs. H\u00e4ufig sind die Kosten, die nicht von der Pflegeversicherung \u00fcbernommen werden, mindestens noch einmal so hoch wie die Leistungss\u00e4tze der Pflegekassen.<\/p>\n<p><strong>Pflegesachleistungen<\/strong><\/p>\n<p>Finanziert oder bezuschusst die Pflegekasse geeignete Pflegekr\u00e4fte, welche die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung des Pflegebed\u00fcrftigen in dessen eigenem Haushalt \u00fcbernehmen, bezeichnet man dies als Pflegesachleistung. Ein Beispiel hierf\u00fcr ist die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst.<\/p>\n<p>Die Kosten f\u00fcr Pflegesachleistungen sind je nach Pflegegrad unterschiedlich. Folgende H\u00f6chsts\u00e4tze werden monatlich an die Pflegekr\u00e4fte gezahlt.<\/p>\n<p>\u00b0 Pflegegrad 2:\u00a0 \u00a0\u00a0 689 Euro\u00a0<\/p>\n<p>\u00b0 Pflegegrad 3:\u00a0 1.298 Euro<\/p>\n<p>\u00b0 Pflegegrad 4:\u00a0 1.612 Euro<\/p>\n<p>\u00b0 Pflegegrad 5:\u00a0 1.995 Euro<\/p>\n<p>Der Pflegebed\u00fcrftige kann den ihm zustehenden Gesamtwert nach seinem Belieben aussch\u00f6pfen. Er kann im festgelegten finanziellen Rahmen aus den Angeboten zugelassener Pflegedienste nach seinen W\u00fcnschen und Bed\u00fcrfnissen frei w\u00e4hlen, unabh\u00e4ngig davon, ob diese Angebote k\u00f6rperbezogene Pflegema\u00dfnahmen, pflegerische Betreuungsma\u00dfnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsf\u00fchrung betreffen.<\/p>\n<p><strong>Verhinderungspflege<\/strong><\/p>\n<p>Falls eine unentgeltliche t\u00e4tige Pflegeperson, die den Pflegebed\u00fcrftigen in der Vergangenheit mindestens sechs Monate gepflegt hat, Urlaubs oder krankheitsbedingt oder aus anderen Gr\u00fcnden an der Pflege gehindert ist, tr\u00e4gt die Pflegeversicherung die Kosten f\u00fcr eine Ersatzpflege. Diese ist auf maximal 42 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Folgende H\u00f6chsts\u00e4tze werden gezahlt:<\/p>\n<p>\u00b0 Pflegegrad 2:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 474,00 Euro<\/p>\n<p>\u00b0 Pflegegrad 3:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 817,50 Eurobehalten<\/p>\n<p>\u00b0 Pflegegrad 4: 1.092,00 Euro Vertreter)<\/p>\n<p>\u00b0 Pflegegrad 5: 1.351,50 Euro, in besonderen F\u00e4llen bis zu 1.612,00 Euro<\/p>\n<p>Voraussetzung ist aber, dass die Ersatzkraft mit dem Pflegebed\u00fcrftigen weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschw\u00e4gert ist noch mit ihm in h\u00e4uslicher Gemeinschaft lebt. Andernfalls werden nicht die vorgenannten Betr\u00e4ge, sondern ein Betrag in H\u00f6he des Pflegegeldes gezahlt, das dem Betroffenen nach seinem Pflegegrad zustehen w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong>Pflegegeld<\/strong><\/p>\n<p>Anspruch auf Pflegegeld: Pflegegeld erh\u00e4lt auf Antrag, wer keine Pflegesachleistungen beansprucht, sondern die h\u00e4usliche Pflege selbst organisiert. Bei vollstation\u00e4rer Pflege in einem Heim oder einem Krankenhaus wird kein zus\u00e4tzliches Pflegegeld gezahlt. Au\u00dferdem muss mindestens der Pflegegrad 2 festgestellt worden sein. Wie das Pflegegeld verwendet wird, bleibt dem Pflegebed\u00fcrftigen,\u00a0 (bzw. seinem Vertreter) \u00fcberlassen. Er kann das Pflegegeld auch f\u00fcr sich selbst behalten, muss es also nicht weitergeben, es sei denn, er h\u00e4tte sich hierzu vertraglich verpflichtet. Liegt Pflegebed\u00fcrftigkeit vor und ist die n\u00f6tige Vorversicherungszeit erf\u00fcllt, besteht der Anspruch auf Pflegegeld ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eingestellt wird die Zahlung bei Wegfall der Pflegebed\u00fcrftigkeit, bei Wegfall der Voraussetzungen, die zur Feststellung eines Pflegegrad gef\u00fchrt haben, und wenn der Pflegebed\u00fcrftige stirbt. Falls der Anspruch nicht f\u00fcr einen vollen Monat besteht, wird er anteilig gek\u00fcrzt.<\/p>\n<p><strong>Die H\u00f6he des Pflegegeldes<\/strong><\/p>\n<p>Folgende S\u00e4tze werden monatlich gezahlt:<\/p>\n<p>\u00b0 Pflegegrad 2:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 316 Euro<\/p>\n<p>\u00b0 Pflegegrad 3:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 545 Euro<\/p>\n<p>\u00b0 Pflegegrad 4:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 728 Euro<\/p>\n<p>\u00b0 Pflegegrad 5:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 901 Euro<\/p>\n<p>Es f\u00e4llt auf, dass die S\u00e4tze beim Pflegegeld erheblich niedriger ausfallen als bei den Pflegesachleistungen. Grund hierf\u00fcr ist, dass das Pflegegeld als Aufwandsentsch\u00e4digung f\u00fcr freiwillige Helfer angesehen wird, w\u00e4hrend die Pflegesachleistungen ein Entgelt f\u00fcr professionelle Pflege sind. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Pflege gerade durch Angeh\u00f6rige nicht wegen einer Gewinnerzielungsabsicht erfolgt, sondern aus moralischen Gr\u00fcnden. Anders als bei Pflegesachleistungen ist deshalb beim Pflegegeld auch eine Erh\u00f6hung der Leistungen aufgrund eines H\u00e4rtefalls nicht vorgesehen.<\/p>\n<p><strong>Pflegegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung<\/strong><\/p>\n<p>Sollte der Pflegebed\u00fcrftige wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Pflegegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten, geht dieses dem Pflegegeld aus der Pflegeversicherung vor. Das Pflegegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung wird je nach Art oder Schwere des Gesundheitsschadens sowie des Umfangs der erforderlichen Hilfe festgesetzt. Die Mindestbetr\u00e4ge in der gesetzlichen Unfallversicherung (Stand 01.12.2019) belaufen sich auf 362 Euro West und 341 Euro Ost, die H\u00f6chstbetr\u00e4ge liegen bei 1.445 Euro West und 1.369 Euro Ost.<\/p>\n<p><strong>Kombinationsleistungen<\/strong><\/p>\n<p>Pflegegeld und Pflegesachleistungen schlie\u00dfen sich nicht zwingend gegenseitig aus. K\u00f6nnte beispielsweise die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung durch Angeh\u00f6rige oder andere freiwillige Helfer erbracht werden, ben\u00f6tigt der Pflegebed\u00fcrftige aber f\u00fcr bestimmte Verrichtungen dennoch professionelle Hilfe, sieht das Gesetz eine Kombination der Leistungen vor. In welchem Verh\u00e4ltnis Pflegesachleistungen und Pflegegeld gew\u00e4hrt werden, entscheidet die Pflegekasse nach dem Bedarf im Einzelfall.<\/p>\n<p><strong>Vollstation\u00e4re Pflege<\/strong><\/p>\n<p>Ist eine angemessene Versorgung zu Hause gar nicht mehr m\u00f6glich, hat der Pflegebed\u00fcrftige Anspruch auf Aufnahme in eine vollstation\u00e4re Pflegeeinrichtung. Damit die Kosten \u00fcbernommen werden ben\u00f6tigen die Pflegeeinrichtungen eine Zulassung sowie einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen.<\/p>\n<p>Die Kosten der Versorgung in einer vollstation\u00e4ren Einrichtung werden je nach Pflegegrad bis zu einem bestimmten monatlichen H\u00f6chstbetrag \u00fcbernommen.<\/p>\n<p>\u00b0 Pflegegrad 1:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 125 Euro<\/p>\n<p>\u00b0 Pflegegrad 2:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 770 Euro<\/p>\n<p>\u00b0 Pflegegrad 3:\u00a0\u00a0\u00a0 1.262 Euro<\/p>\n<p>\u00b0 Pflegegrad 4:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1.775 Euro<\/p>\n<p>\u00b0 Pflegegrad 5:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 2.005 Euro<\/p>\n<p>Die pauschalen Leistungsbetr\u00e4ge werden in der Form gew\u00e4hrt, dass die Pflegekasse gegen\u00fcber dem aufnahmebereiten Pflegeheim eine Erkl\u00e4rung \u00fcber die \u00dcbernahme der anteiligen Finanzierung abgibt. Die Pflegekasse zahlt den dem pflegebed\u00fcrftigen Heimbewohner zustehenden Leistungsbetrag unmittelbar an das Pflegeheim.<\/p>\n<p>\u00dcber die H\u00f6chsts\u00e4tze hinausgehende Kosten muss der Bed\u00fcrftige selbst tragen. Ist die Pflegekasse der Auffassung, die Unterbringung in einem Pflegeheim sei noch nicht notwendig, erh\u00e4lt der Bed\u00fcrftige lediglich einen Zuschuss in H\u00f6he des Maximalbetrags bei der Gew\u00e4hrung von Pflegesachleistung.<\/p>\n<p>Kurzzeitpflege k\u00f6nnen alle Pflegebed\u00fcrftigen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 in Anspruch nehmen. Anders als bei den anderen Leistungen ist die Leistungsh\u00f6he der Pflegekasse bei der Kurzzeitpflege nicht vom jeweiligen Pflegegrad abh\u00e4ngig. Es werden maximal Betr\u00e4ge von 1.612 Euro gezahlt. H\u00e4rtefallregelungen sind nicht vorgesehen.<\/p>\n<p>Siehe auch <a href=\"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/links\/glossar\/#entlastungsbetrag_45b_sgbxi\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" data-wpel-link=\"internal\">Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1<\/a><\/p>\n<p>und den<a href=\"https:\/\/wp.me\/p91Zz0-34D\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow external\" data-wpel-link=\"external\" title=\"Externer Link:  vorigen Beitrag\" class=\"ext-link wpel-icon-right\"> vorigen Beitrag<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a><\/p>\n<p>Wir w\u00fcnschen allen Lesern ein besinnliches Weihnachtsfest und bleiben Sie gesund.<\/p>\n<p>Waren die Informationen hilfreich, sagen Sie es weiter. Wollen Sie keinen Beitrag verpassen, abonnieren Sie den kostenfreie Newsletter. \u00a0Interessante Hinweise f\u00fcr Senioren, Veranstaltungen etc., nehmen wir gerne auf. Helfen wir uns mit RAT und TAT unentgeltlich gegenseitig. Unsere Arbeit k\u00f6nnen Sie mit einem <a href=\"https:\/\/wp.me\/P91Zz0-pb\" data-wpel-link=\"external\" target=\"_self\" rel=\"nofollow external noopener noreferrer\" title=\"Externer Link: Beitrag unterst\u00fctzen\" class=\"ext-link wpel-icon-right\">Beitrag unterst\u00fctzen<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a>:<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn eine pflegebed\u00fcrftige Person zu Hause gepflegt wird, erh\u00e4lt sie Geld, um die Pflege selbst zu organisieren. Alternativ finanziert die Pflegekasse direkt professionelle Hilfe, beispielsweise einen Pflegedienst. Ist die mit der Pflege betraute Person einmal verhindert, werden auch die Kosten f\u00fcr einen kurzzeitigen Ersatz erstattet. 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