{"id":12062,"date":"2021-03-26T12:12:41","date_gmt":"2021-03-26T11:12:41","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/?p=12062"},"modified":"2020-12-18T09:51:59","modified_gmt":"2020-12-18T08:51:59","slug":"grundeinkommen-als-grundrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/2021\/03\/grundeinkommen-als-grundrecht\/uwiemann\/","title":{"rendered":"Grundeinkommen als Grundrecht"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die Mindestlohnkommission ist von der Regel abgewichen<\/strong><\/p>\n<p>Sie schl\u00e4gt vor, den Mindestlohn in vier Stufen bis Juli 2022 auf 10,45 Euro je Stunde zu erh\u00f6hen. Bei einer strikten Tariforientierung h\u00e4tte sich ab Januar 2021 ein Mindestlohn von 9,82 Euro je Stunde ergeben. Diese H\u00f6he soll der Mindestlohn jedoch erst ein Jahr sp\u00e4ter erreichen, sodass die Unternehmen in der Coronakrise eine relative Kostenentlastung erhalten. Mit den beschlossenen Erh\u00f6hungsschritten ergibt sich im Durchschnitt der Jahre 2021 und 2022 also in etwa der gleiche Wert, wie er sich bei der Orientierung an der Tarifentwicklung ergeben h\u00e4tte. Gleichwohl wird der regelbasierte Wert in der zweiten Jahresh\u00e4lfte 2022 um mehr als 6 Prozent \u00fcberschritten. Dies w\u00e4re langfristig relevant, wenn die n\u00e4chste Erh\u00f6hung 2023 auf 10,45 Euro und nicht auf 9,82 Euro aufsetzen wird.<\/p>\n<p>Am 30 Juni ver\u00f6ffentlichte die Mindestlohnkommission schlie\u00dflich einen Vorschlag, wonach der Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2021 auf zun\u00e4chst 9,50 Euro und danach im jeweils sechsmonatigen Abstand auf 9,60 Euro, 9,82 Euro und 10,45 Euro steigen soll. Die umgehend von der Bundesregierung begr\u00fc\u00dfte Empfehlung der Mindestlohnkommission tr\u00e4gt dabei alle Z\u00fcge eines klassischen Kompromisses, bei dem beide Seiten Zugest\u00e4ndnisse machen mussten und zugleich Erfolge verbuchen konnten. F\u00fcr das Jahr 2021 kamen die Gewerkschaften zun\u00e4chst der Arbeitgeberseite entgegen und stimmten einer Erh\u00f6hung auf 9,50 Euro beziehungsweise 9,60 Euro zu, die etwas unterhalb einer m\u00f6glichen Anpassung des Mindestlohns an den Tarifindex liegt. Letzterer wird mit 9,82 Euro erst zum Januar 2022 erreicht. Daf\u00fcr mussten die Arbeitgeber einer vergleichsweise kr\u00e4ftigen Anhebung des Mindestlohns auf 10,45 Euro im zweiten Halbjahr 2022 zustimmen.<\/p>\n<p>Die Bestrebungen, den Mindestlohn Richtung 12 Euro zu erh\u00f6hen, werden vor allem damit begr\u00fcndet, dass der Mindestlohn existenzsichernd sein soll. Nimmt man analog zur Definition von Armutsgef\u00e4hrdung der Europ\u00e4ischen Kommission 60 Prozent des mittleren Einkommens als Schwellenwert zur Armutsvermeidung, k\u00e4me man nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds f\u00fcr 2020 beim Bruttostundenlohn auf einen Wert von 11,99 Euro. Die Partei Die Linken beziffert den Stundenlohn, der notwendig w\u00e4re, um einen Besch\u00e4ftigten nach 45 Beitragsjahren unabh\u00e4ngig von Grundsicherung im Alter zu machen, auf 12,63 Euro. Inzwischen beeinflusst die 12-Euro Debatte auch die Tarifpolitik. So hat beispielsweise die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gastst\u00e4tten in der Systemgastronomie eine Lohnuntergrenze von 12 Euro gefordert, um Altersarmut zu vermeiden.<\/p>\n<p>Eine vorschnelle Anpassung des Mindestlohn auf 12 Euro je Stunde h\u00e4tte nicht nur negative Auswirkungen auf die H\u00f6he der Besch\u00e4ftigung, sie w\u00fcrde auch in unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Weise in die Tarifautonomie eingreifen. Der Vorsitzende der Mindestlohnkommission, Jan Zilius, stellte dazu in einem Interview fest: Von heute auf morgen den Mindestlohn auf zw\u00f6lf Euro anzuheben, w\u00e4re h\u00f6chst problematisch. Weil wir dann eine \u00dcberholung von laufenden Tarifvertr\u00e4gen in einem Umfang h\u00e4tten, der mit unserer im Grundgesetz vereinbarten Tarifautonomie nicht mehr viel zu tun h\u00e4tte. Anders ausgedr\u00fcckt: Wir w\u00fcrden mit einer zu schnellen Erh\u00f6hung auf zw\u00f6lf Euro die Tarifverhandlungen f\u00fcr untere Lohngruppen obsoler machen. Auch auf die zuk\u00fcnftige Altersarmut h\u00e4tte ein Mindestlohn von zw\u00f6lf Euro kaum Einfluss. Denn die neu eingef\u00fchrte Grundrente nivelliert gerade im unteren Lohnbereich die Rentenanspr\u00fcche. Mit der ab 2021 geltenden Grundrente ergibt sich nach den Durchschnittseinkommen und dem Rentenwert von 2019 mit dem zu diesem Zeitpunkt g\u00fcltigen Mindestlohn von 9,19 Euro je Stunde nach 35 Beitragsjahren ein Rentenanspruch von 878 Euro. Bei einem Mindestlohn von zw\u00f6lf Euro w\u00e4ren es mit 899 Euro nur gut 20 Euro brutto mehr. <span style=\"text-decoration: underline;\">Nach 45 Beitragsjahren ist der Abstand mit 68 Euro brutto etwas gr\u00f6\u00dfer, da die Grundrente nur f\u00fcr 35 Jahre die Beitr\u00e4ge aufstockt.<\/span><\/p>\n<p>Trotz pandemiebedingt steigender Armut und digitalisierungsbedingt beschleunigtem Wandel von Arbeitswelt und Lebenswelt gilt es f\u00fcr das bedingungslose Grundeinkommen derzeit keine parlamentarischen, sondern nur Umfragemehrheiten. Und es gibt au\u00dfer in der Schweiz gegenw\u00e4rtig auch keine M\u00f6glichkeiten, strittige Grundsatzfragen von Verfassungsrang direktdemokratisch zu entscheiden. Das hei\u00dft freilich nicht, dass das immer so bleiben muss und es hei\u00dft auch nicht, dass wir uns hierzulande nicht l\u00e4ngst auf dem Weg in Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens befinden. Mit Kindergeld und Grundrente kennen wir bereits mehr oder weniger bedingungslose Sozialleistungen am Lebensanfang und Lebensende. Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundrecht auf Gew\u00e4hrleistung eines menschenw\u00fcrdigen Existenzminimums mehrfach bekr\u00e4ftigt zuletzt, indem es die Hartz-IV-Sanktionen f\u00fcr teilweise verfassungswidrig erkl\u00e4rte. Dar\u00fcber hinaus lassen sich Ma\u00dfnahmen wie die zunehmende Steuerfinanzierung urspr\u00fcnglich beitragsfinanzierter Sozialleistungen als oft uneingestandene und halbherzige Schritte auf einem Weg interpretieren, der zum bedingungslosen Grundeinkommen f\u00fchrt.<\/p>\n<p>Dennoch: Auch mehr oder weniger bedingungslos etablierte und steuerfinanzierte Sozialleistungen sind von einem bedingungslosen Grundeinkommen\u00a0 begrifflich scharf zu trennen. Und wer vorgibt, ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuf\u00fchren, obwohl er entweder dessen Betrag zu niedrig ansetzt oder dessen Auszahlung an diese Not oder jene Tugend kn\u00fcpft, der f\u00fchrt ein trojanisches Pferd zur Durchsetzung grundeinkommensfremder Ziele ein. Ganz egal, wie ehrenwert diese Ziele sein m\u00f6gen, ob es sich dabei um nachzuweisenden Bildungserfolg (etwa Schule oder Hochschulabschl\u00fcsse), nachzuweisende Gesundheitsvorsorge (etwa Impfungen) oder nachzuweisendes Wohlverhalten (etwa Vorstrafenfreiheit) handelt, ein Grundeinkommen, das darauf R\u00fccksicht nimmt, ist kein unver\u00e4u\u00dferliches Grundrecht, sondern fungiert wahlweise als Belohnung oder Bestrafung.<\/p>\n<p>Eine besondere Pointe der Grundeinkommensforderung besteht schlie\u00dflich darin, dass seine Einf\u00fchrung der Gesellschaft sowohl einen gesteigerten Individualismus als auch gesteigerte Solidarit\u00e4t abverlangt. Eine dominant individualistische Gesellschaft wird niemals die Solidarit\u00e4t aufbringen, allen und das hei\u00dft aus Sicht des Einzelnen vor allen anderen ein bedingungsloses Grundeinkommen zuzugestehen, Umgekehrt wird eine dominant solidarische Gesellschaft die Individuen niemals so freilassen, wie es die Bedingungslosigkeit des Grundeinkommen erm\u00f6glicht, l\u00e4sst sich nur dann verwirklichen, wenn sich die Gesellschaft zugleich solidarischer begreift. Und die Solidarisierung der Gesellschaft, die das Grundeinkommen erm\u00f6glicht, l\u00e4sst sich nur dann verwirklichen, wenn das Individuum zugleich individualistischer begriffen wird.<\/p>\n<p>Praktisch hei\u00dft das: Will ich die Freiheiten eines bedingungslosen Grundeinkommens f\u00fcr mich selbst in Anspruch nehmen, muss ich bereit sein, sie allen anderen ebenfalls zuzubilligen. Ich muss mich nicht nur f\u00fcr meine eigene, sondern gleicherma\u00dfen f\u00fcr die Freiheit der anderen einsetzen. Der neue Gesellschaftsvertrag, den das bedingungslose Grundeinkommen erforderlich macht, umfasst sowohl Freisinn als auch Gemeinsinn, Eigeninitiative ebenso wie Interesse am anderen. Wenn wir diese Bedingtheiten eines bedingungslosen Grundeinkommens ber\u00fccksichtigen und willens sind, ihnen Rechnung zu tragen, dann muss seine Forderung nicht l\u00e4nger utopisch bleiben von 15,30 Euro Grundeinkommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Mindestlohnkommission ist von der Regel abgewichen Sie schl\u00e4gt vor, den Mindestlohn in vier Stufen bis Juli 2022 auf 10,45 Euro je Stunde zu erh\u00f6hen. Bei einer strikten Tariforientierung h\u00e4tte sich ab Januar 2021 ein Mindestlohn von 9,82 Euro je Stunde ergeben. 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