{"id":12448,"date":"2021-03-05T12:12:56","date_gmt":"2021-03-05T11:12:56","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/?p=12448"},"modified":"2021-03-04T13:21:37","modified_gmt":"2021-03-04T12:21:37","slug":"die-pandemie-trifft-deutschland-und-ihre-wirtschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/2021\/03\/die-pandemie-trifft-deutschland-und-ihre-wirtschaft\/uwiemann\/","title":{"rendered":"Die Pandemie trifft Deutschland und ihre Wirtschaft"},"content":{"rendered":"<blockquote>\n<p>Wer denkt an die Senioren, Pflegebed\u00fcrftigen, An- und Zugeh\u00f6rige?<\/p>\n<\/blockquote>\n<p><strong>Die Grundrechtsbeschr\u00e4nkungen in Deutschland<\/strong><\/p>\n<p>Ab Mitte M\u00e4rz 2020 und\u00a0 2021 wurden in Deutschland aufgrund der Corona-Pandemie fl\u00e4chendeckend Grundrechtsbeschr\u00e4nkungen eingef\u00fchrt, die in ihrem Ausma\u00df und in ihrer Tragweite f\u00fcr diese rechtsstaatliche Demokratie bislang einmalig sind. Die Ausgangs- und Kontaktbeschr\u00e4nkungen betrafen die allgemeine Handlungsfreiheit und das Grundrecht der Bewegungsfreiheit. Das Verbot, Gottesdienste abzuhalten, schr\u00e4nkte die Religionsfreiheit ein, insbesondere die Freiheit der Religionsaus\u00fcbung. Inhaberinnen und Inhabern von Unternehmen verschiedener Branchen war es durch Betriebsschlie\u00dfungen und Einschr\u00e4nkungen mehr oder weniger nicht m\u00f6glich, ihre Berufsfreiheit auszu\u00fcben. Viele Selbst\u00e4ndige unterlagen oder unterliegen quasi einem zeitweiligen Berufsverbot. Dies gilt ebenso f\u00fcr viele k\u00fcnstlerisch T\u00e4tige, sodass auch die Kunstfreiheit hier er\u00f6rtert werden k\u00f6nnte. Durch die weitgehende Schlie\u00dfung der Universit\u00e4ten war die Forschungs- und Lehrfreiheit eingeschr\u00e4nkt. Angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen dieses weitgehenden Lockdowns stellen sich ferner Fragen der Eigentumsfreiheit.<\/p>\n<p><strong>In Zeiten eines pandemischen Notstands<\/strong><\/p>\n<p>Von nationaler und internationaler Tragweite ist eine Besinnung auf grundlegende demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien von Verfassungs wegen\u00a0 geboten. Die Corona-Pandemie stellt den Staat und seine zust\u00e4ndigen Organe vor die schwierige Aufgabe, einen angemessenen Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit herzustellen. Grundrechte sind in erster Linie dazu bestimmt, die Freiheit des Einzelnen vor ungerechtfertigten und unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Eingriffen der \u00f6ffentlichen Gewalt zu sch\u00fctzen: Sie sind Abwehr- oder Freiheitsrechte der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern gegen den Staat. Wie die staatlichen Organe den grundrechtlichen Schutzpflichten nachkommen, ist grunds\u00e4tzlich von ihnen in eigener Verantwortung zu entscheiden. Das Grundgesetz verlangt aber vom Gesetzgeber, von der Verwaltung und der Justiz eine permanente R\u00fcckbesinnung auf die vom Staat zu verteidigenden Freiheitsrechte und die Herstellung und Wahrung einer angemessenen Balance.<\/p>\n<p><strong>Schutzpflichterf\u00fcllung<\/strong><\/p>\n<p>Im Rahmen seiner Schutzpflichterf\u00fcllung gegen die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus aufgrund des Grundrechts auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 GG hat der Staat daher stets die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Eingriffe in die widerstreitenden Grundrechte zu pr\u00fcfen. Je gr\u00f6\u00dfer die Gefahren f\u00fcr Leben und Gesundheit der Bev\u00f6lkerung sind, desto umfassender und massiver d\u00fcrfen die Freiheitsbeschr\u00e4nkungen sein. Der Staat muss unter Hinzuziehung externen Sachverstands stets pr\u00fcfen, welche Gefahrenabwehr und Vorsorgema\u00dfnahmen angemessen im Verh\u00e4ltnis zur aktuellen Gefahrenlage sind. Diese Fragen der rechtlichen Abw\u00e4gung sind zwingend zu beantworten und d\u00fcrfen nicht ausschlie\u00dflich Virologinnen, Medizinern, Epidemiologinnen und Naturwissenschaftlern \u00fcberlassen werden. Vor dem Hintergrund der in wissenschaftlicher Hinsicht mitunter schwer zu beantwortenden Fragen nach der Effektivit\u00e4t von bestimmten Schutzma\u00dfnahmen und dem Gef\u00e4hrdungsgrad der Bev\u00f6lkerung durch das neuartige Sars-Virus ist den zust\u00e4ndigen Organen des Staates zwingend ein gewisser Einsch\u00e4tzungs- und Beurteilungsspielraum zuzubilligen, dessen Einhaltung die Gerichte nur unter Vertretbarkeitsgesichtspunkten nachpr\u00fcfen k\u00f6nnen. Die gesetzlichen Befugnisnormen in \u00a7 28 Abs. 1 und \u00a7 32 des Infektionsschutzgesetzes, sind notgedrungen sehr weit gefasst: Es sind demnach die notwendigen Schutzma\u00dfnahmen zu treffen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung \u00fcbertragbarer Krankheiten erforderlich ist.<\/p>\n<p><strong>Der Handel und Unternehmen in der Pandemie<\/strong><\/p>\n<p>Unerwartet und scheinbar unwahrscheinliche Ereignisse, die tief greifende Konsequenzen haben und deshalb jegliche Planung\u00a0 und Priorisierung obsolet werden lassen, werden in der Wirtschaftswissenschaften auch &#8222;Schwarze Schw\u00e4ne&#8220; genannt. Die Corona-Pandemie ist der Schwarze Schwan der deutschen Wirtschaft. F\u00fcr Unternehmen, etwa Handels- und Dienstleistungsbetriebe, die Gastronomie sowie &#8222;Beherbergungsunternehmen&#8220; in besonderem Ma\u00dfe betroffen. Angesichts der empfindlichen, nicht selten existenzbedrohenden wirtschaftlichen Verlusten dieser Unternehmen ist zu fragen, ob in diesen F\u00e4llen nicht gesetzliche Entsch\u00e4digungsregelungen von Verfassungs wegen geboten w\u00e4ren. Die Unternehmensinhaberinnen und -inhaber sind in diesen F\u00e4llen nicht betroffen, weil sie krankheits- oder ansteckungsverd\u00e4chtig sind, ihnen wird aufgrund der Betriebsschlie\u00dfungen gewisserma\u00dfen ein Sonderopfer zum Wohle der Allgemeinheit abverlangt. Es geht hier nicht um klassische Enteignungen, aber um Eingriffe in das Eigentum und in die Berufsfreiheit, die man als ausgleichspflichtige Sozialbindungen bezeichnen kann.<\/p>\n<p>Solche Eingriffe m\u00fcssen nach der\u00a0 Verfassung durch gesetzliche Ausgleichs- beziehungsweise Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche abgefedert werden. Zwar sieht das Infektionsschutzgesetz durchaus Entsch\u00e4digungsregelungen nach \u00a7 56\u00a0 IFSG vor, aber eben nur f\u00fcr Personen, die ansteckungs- oder krankheitsverd\u00e4chtig sind und deswegen Beschr\u00e4nkungen etwa eine Quarant\u00e4ne, hinnehmen m\u00fcssen. Diese gesetzliche vorgesehenen Entsch\u00e4digungsregelungen treffen aber f\u00fcr Unternehmerinnen und Unternehmer, die schwerwiegende wirtschaftliche Folgen tragen m\u00fcssen, nicht unmittelbar zu.<\/p>\n<p><strong>Vom Gesetzgeber vergessen<\/strong><\/p>\n<p>Offenbar hat beim Erlass das Infektionsschutzgesetz im Jahre 2000 niemand mit einer solchen Tragweite von Geboten und Verboten gerechnet. Eine rechtsstaatliche Aufarbeitung des Geschehenen wird diesem Aspekt aufgreifen und etwa das Gesetz entsprechend novellieren m\u00fcssen. Das Problem ist in politischer Hinsicht zun\u00e4chst dadurch etwas entsch\u00e4rft worden, weil Bund und L\u00e4nder mit Haushalts-gesetzlich ausgewiesenen Finanzleistungen oder Kreditgew\u00e4hrungen reagiert haben. Aber von Verfassungs wegen wird man feststellen m\u00fcssen, dass der Gesetzgeber in der Pflicht steht, selbst Art und Ausma\u00df der Entsch\u00e4digungen oder des sonstigen finanziellen Ausgleich zu regeln.<\/p>\n<p><strong>Fazit: <\/strong>Die Grundprinzipien unseres Verfassungsstaates, n\u00e4mlich Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, verlangen, dass der Gesetzgeber sich besser auf epidemische und pandemische Notlagen nationaler beziehungsweise internationaler Tragweite besser aufstellt. Das bisherige Instrumentarium des Infektionsschutzgesetzes musste angesichts der akuten Gef\u00e4hrdungslage deshalb genutzt werden, weil es keine besseren rechtlichen Instrumentarien gab. Dies gilt unabh\u00e4ngig von der Frage, ob die zust\u00e4ndigen staatlichen Instanzen es viel zu lange vers\u00e4umt hatten, die notwendigen und geeigneten Ma\u00dfnahmen zu treffen und nach solchen Vers\u00e4umnissen mit den sch\u00e4rfsten Mitteln reagieren mussten. <strong>Zu erw\u00e4hnen ist hier vor allem die lange Zeit vers\u00e4umte Anordnung des Tragens von Schutzmasken in der \u00d6ffentlichkeit, <span style=\"text-decoration: underline;\">obwohl eine solche die Grundrechte der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. Bei der Impfstoffbeschaffung h\u00e4tte es schneller gehen k\u00f6nnen, wenn das Gesundheitsministerium entschieden h\u00e4tte, die Impfstoffe in Deutschland \u00fcber die Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung zuzulassen, die in dieser Pandemie greift.<\/span><\/strong> Der Gesetzgeber sollte daraus lernen und Rechtsstaatlichkeit und Demokratie auch in dieser Hinsicht krisenfest machen. F\u00fcr den epidemischen Notstand von nationalem Ausma\u00df fehlt indes noch wie vor eine rechtliche hinreichende Vorsorge (Notstandsverfassung im Grundgesetz). <strong>Dieser Frage darf nicht wieder auf die lange Bank geschoben werden, ihr muss umgehend nachgegangen werden. Aufarbeiten der Vers\u00e4umnisse ist angesagt, um zukunftsorientierte angemessene L\u00f6sungen f\u00fcr die B\u00fcrger zu finden.<\/strong><\/p>\n<p>Die Ministerkonferenz am 3.3.2021 wurde 23:45 Uhr kundgetan. Danach ist im Mai nach dem Stufenplan aus politischer Sicht wieder alles im Gr\u00fcnen Bereich. Die Sorgen der Menschen, insbesondere der Bewohner und Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen und der Angeh\u00f6rigen, werden deutlicher und m\u00fcssen aufgearbeitet werden.\u00a0<\/p>\n<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;<\/p>\n<p>Wir konnten nun unser ausgefallenes <strong>Wochenendseminar f\u00fcr M\u00e4rz auf den 5.-7. Mai<\/strong> mit dem Bildungstr\u00e4ger verlegen. Damit keine gro\u00dfen Kosten f\u00fcr Sie anfallen, konnten wir erreichen, dass das Seminar <strong>kostenfrei<\/strong> bleibt. Das Haus bittet f\u00fcr die VP und \u00dcN um einen entsprechende Spende.\u00a0 Bei Interesse, hier <a href=\"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/files\/2021\/03\/600-Bewohnerbeirat-biva.pdf\" class=\"mtli_attachment mtli_pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" data-wpel-link=\"internal\">das Programm<\/a> mit weiteren Angaben. Bis Ende M\u00e4rz m\u00fcssen die Anmeldungen vorliegen, damit das Seminar stattfinden kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer denkt an die Senioren, Pflegebed\u00fcrftigen, An- und Zugeh\u00f6rige? Die Grundrechtsbeschr\u00e4nkungen in Deutschland Ab Mitte M\u00e4rz 2020 und\u00a0 2021 wurden in Deutschland aufgrund der Corona-Pandemie fl\u00e4chendeckend Grundrechtsbeschr\u00e4nkungen eingef\u00fchrt, die in ihrem Ausma\u00df und in ihrer Tragweite f\u00fcr diese rechtsstaatliche Demokratie bislang einmalig sind. 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