{"id":12471,"date":"2021-03-23T11:22:55","date_gmt":"2021-03-23T10:22:55","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/?p=12471"},"modified":"2021-02-03T14:43:18","modified_gmt":"2021-02-03T13:43:18","slug":"witwen-hinterbliebenenrente","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/2021\/03\/witwen-hinterbliebenenrente\/sraebiger\/","title":{"rendered":"Witwen- \/ Hinterbliebenenrente"},"content":{"rendered":"<blockquote>\n<p><strong>Witwenrente muss beantragt werden.<\/strong><\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Bei der Witwenrente erh\u00e4lt die Ehefrau einen Teil der Rente ihres verstorbenen Mannes, gilt auch umgekehrt. Bezieht sie eine eigene Rente oder hat andere Einkommen, wird die Witwenrente damit verrechnet.<\/p>\n<h2>Gro\u00dfe oder kleine Witwenrente<\/h2>\n<p>Die Gro\u00dfe Witwenrente bietet f\u00fcr Witwen, die ihren Ehemann vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben, 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Wurde sp\u00e4ter geheiratet, verringert sich die Witwenrente auf 55 Prozent.<br \/>\nWer lediglich Anspruch auf eine Kleine Witwenrente hat, erh\u00e4lt nur 24 Monate lang Rentenzahlungen, sofern nicht noch \u00e4ltere Regelungen gelten. Mehr als ein &#8222;\u00dcberbr\u00fcckungsgeld&#8220; ist das sicher nicht.<\/p>\n<h3>(Netto-)Eink\u00fcnfte werden auf die Witwenrente angerechnet<\/h3>\n<p>Ob Gro\u00dfe oder Kleine Witwenrente &#8211; die Rente wird oft nur voll gew\u00e4hrt, wenn die Witwe daneben nicht noch eigene Eink\u00fcnfte erzielt. H\u00e4ufig wird zum Beispiel noch eine &#8222;regul\u00e4re&#8220; Rente aus einer eigenst\u00e4ndigen fr\u00fcheren Berufst\u00e4tigkeit bezogen. Solche und auch andere Eink\u00fcnfte werden beim Anspruch auf Witwenrente angerechnet &#8211; allerdings nicht 1 : 1, sondern nach einem ziemlich komplizierten Verfahren. Der Anspruch auf Witwenrente kann sich dadurch in mehr oder weniger gro\u00dfem Umfang reduzieren.<\/p>\n<h3><strong>Freibetr\u00e4ge und 40-Prozent-Regel bei der Anrechnu<\/strong><strong>ng<\/strong><\/h3>\n<p>F\u00fcr die Anrechnung gelten Freibetr\u00e4ge. Ist au\u00dfer der eigenen Rente sonst kein Einkommen vorhanden und liegt die Rente unter dem Freibetrag, findet keine Anrechnung statt. Ist sie h\u00f6her, wird nur der \u00fcber dem Freibetrag liegende Rentenbetrag bei der Anrechnung ber\u00fccksichtigt. Der Freibetrag betr\u00e4gt das 26,4fache des j\u00e4hrlich neu festgestellten aktuellen Rentenwerts (= Wert eines Entgeltpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung).<\/p>\n<p>Auch ein eventuell den Freibetrag \u00fcbersteigender Einkommensbetrag wird nicht zu hundert Prozent auf die Witwenrente angerechnet, sondern nur zu 40 Prozent. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art von Einkommen es sich handelt. Die 40-Prozent-Regel findet daher auch bei der eigenen Rente Anwendung.<\/p>\n<h3>Was bleibt nach der Verrechnung \u00fcbrig<\/h3>\n<p>Bei hohem eigenem Einkommen kann der Anrechnungsbetrag die m\u00f6gliche Witwenrente durchaus \u00fcbersteigen. In diesem Fall entf\u00e4llt der Anspruch auf Witwenrente komplett. Es kommt also immer auf die Verh\u00e4ltnisse im Einzelfall an, was nach der Verrechnung von der Witwenrente \u00fcbrig bleibt.<\/p>\n<h3>\n<strong>Rentenantrag und Rentenbeginn<\/strong><\/h3>\n<p>Eine Hinterbliebenenrente m\u00fcssen Sie beantragen. Erhielt Ihr verstorbener Ehepartner bereits eine eigene Rente, zum Beispiel eine Altersrente, beginnt die Witwenrente fr\u00fchestens mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat. F\u00fcr den Sterbemonat wird noch die volle Versichertenrente gezahlt.<\/p>\n<h3><strong>Das \u201eSterbevierteljahr\u201c<\/strong><\/h3>\n<p><strong>F\u00fcr die auf den Sterbemonat folgenden drei Kalendermonate, auch \u201eSterbevierteljahr\u201c genannt, erhalten Sie die Witwenrente in voller H\u00f6he der Versichertenrente. Dieser erh\u00f6hte Rentenbetrag soll Ihnen den \u00dcbergang auf die ver\u00e4nderten finanziellen Verh\u00e4ltnisse erleichtern. W\u00e4hrend des \u201eSterbevierteljahres\u201c wird Ihr eigenes Einkommen nicht angerechnet.<\/strong><\/p>\n<p>Die Parteien \u00e4ndern die Gesetze oft, nur Fachleute behalten den \u00dcberblick. In jedem Fall ist schnell ein Antrag zu stellen.\u00a0Aktuell ist immer die Homepage der <a href=\"https:\/\/www.deutsche-rentenversicherung.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow external noreferrer\" data-wpel-link=\"external\" title=\"Externer Link: Deutschen Rentenversicherung\" class=\"ext-link wpel-icon-right\">Deutschen Rentenversicherung<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a> (DRV). Suchen Sie hier unter dem Stichwort Hinterbliebenenrente. Die DRV besteht aus 16 regionalen Rentenversicherern. Wen Sie einen Blick auf das Logo im Briefkopf &#8211; der dort angegebene Tr\u00e4ger ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit f\u00fcr Sie zust\u00e4ndig.<\/p>\n<h3>Zur Beratung:<\/h3>\n<p>Welche Eink\u00fcnfte zur Berechnung herangezogen werden, finden Sie in der Brosch\u00fcre zum Download. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und nehmen die entsprechenden Unterlagen mit.<\/p>\n<h2><strong>Erinnerung in eigener Sache<\/strong><\/h2>\n<p>Damit wir das Seminar vom 3.-7. Mai in K\u00f6nigswinter nicht absagen m\u00fcssen, erlauben wir uns den Hinweis der notwendigen Buchung bis 29.3.2021 Das Programm \u201eDer Bewohnerbeirat\u201c Die Unterschrift unter die Entgelterh\u00f6hung, finden Sie auf der Homepage<\/p>\n<ul>\n<li>der Moderatoren \u201e<a href=\"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/events\/hilfe-den-helfern-der-bewohnerbeirat\/\" data-wpel-link=\"internal\">aktiv altern in NRW und \u00fcberall<\/a>\u201c,<\/li>\n<li>des AZK <a href=\"http:\/\/www.azk-csp.de\" data-wpel-link=\"external\" target=\"_self\" rel=\"nofollow external noopener noreferrer\" title=\"Externer Link: www.azk-csp.de\" class=\"ext-link wpel-icon-right\">www.azk-csp.de<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Anmeldung zum Seminar Nr. 603 kann<\/p>\n<ul>\n<li>telefonisch unter 022 23 73-126 oder<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.azk-csp.de\/seminare\/bildungsangebote-seminare\/kursdetails\/event\/der-bewohnerbeirat-1\" data-wpel-link=\"external\" target=\"_self\" rel=\"nofollow external noopener noreferrer\" title=\"Externer Link: direkt online\" class=\"ext-link wpel-icon-right\">direkt online<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a> gebucht werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn der Beitrag und\/oder das Seminar\u00a0 hilfreiche Hinweise sind, sagen Sie es weiter. Vernetzen wir uns.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Witwenrente muss beantragt werden. Bei der Witwenrente erh\u00e4lt die Ehefrau einen Teil der Rente ihres verstorbenen Mannes, gilt auch umgekehrt. Bezieht sie eine eigene Rente oder hat andere Einkommen, wird die Witwenrente damit verrechnet. Gro\u00dfe oder kleine Witwenrente Die Gro\u00dfe Witwenrente bietet f\u00fcr Witwen, die ihren Ehemann vor dem 1. 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