{"id":13248,"date":"2021-07-20T11:46:20","date_gmt":"2021-07-20T09:46:20","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/?p=13248"},"modified":"2021-07-19T16:28:00","modified_gmt":"2021-07-19T14:28:00","slug":"ortung-von-dementen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/2021\/07\/ortung-von-dementen\/sraebiger\/","title":{"rendered":"Ortung von Dementen"},"content":{"rendered":"<blockquote>\n<p>Mit einem starken Bewegungsdrang irren Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung oft Ziel- und orientierungslos umher.<\/p>\n<\/blockquote>\n\n<p>Die sogenannte \u201eWeglauftendenz\u201c ist deshalb ein typisches Symptom. Daraus k\u00f6nnen gef\u00e4hrliche Situationen entstehen. Ein GPS-Ortungsger\u00e4t, wie es heute jedes Handy bietet, kann dabei helfen, schnell und unkompliziert den Angeh\u00f6rigen aufzufinden. Sind die Einsichtsf\u00e4higkeit und Einwilligung der betroffenen Person gegeben, kommen keine weiteren Fragen auf. Der Verlauf der Krankheit wird dazu f\u00fchren, dass das Handy verlegt oder nicht mehr getragen wird und damit kein zuverl\u00e4ssiges Hilfsmittel mehr ist. Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten.<\/p>\n<h2><strong>Mit digitalen Mitteln Kompetenz st\u00e4rken<\/strong><\/h2>\n<p>Zwei Sichtweisen beim Einsatz von Ortungsger\u00e4ten k\u00f6nnen eingenommen werden und erkl\u00e4ren die unterschiedlichen Urteile auf Zustimmung der Ortung. Die gleichen \u00dcberlegungen gelten, wenn das Ortungsger\u00e4t als Hilfsmittel nach \u00a7 33 SGB V durch die Krankenkasse oder als Pflegehilfsmittel nach \u00a7 40 Abs 1 S 1 Alt 2 SGB XI anerkannt werden soll.<\/p>\n<p><strong>Ist durch den Einsatz des technischen Hilfsmittels <\/strong><\/p>\n<p><strong>a ) eine Beeintr\u00e4chtigung in der Freiheit gegeben oder <\/strong><\/p>\n<p><strong>b) \u00fcberwiegt der Schutz auf freie Beweglichkeit.<\/strong><\/p>\n<p>Bei Weglauftendenz und Orientierungslosigkeit muss der Aufenthalt des Angeh\u00f6rigen streng \u00fcberwacht werden, was in der Praxis dazu f\u00fchrt, dass der Bewegungsradius auf verschlossene R\u00e4ume beschr\u00e4nkt wird. Bedacht werden muss, dass das Einsperren als die sch\u00e4rfste aller freiheitsentziehenden Ma\u00dfnahmen zwangsl\u00e4ufig in die Isolation f\u00fchrt, ein Schaden kann auch bei zeitweiligem Freiheitsentzug entstehen.<\/p>\n<p>Wenn sich eine demenzkranke oder geistig behinderte Person von ihrem Wohnort entfernt und ziellos durch die Gegend streift, kann das schnell gef\u00e4hrlich werden. Nicht selten werden dadurch Verkehrsunf\u00e4lle ausgel\u00f6st. Auch ist es m\u00f6glich, dass die Betroffenen nicht wieder nach Hause finden und Angeh\u00f6rige nicht wissen, wo sie nach ihnen suchen sollen. Ortungssysteme sind eine m\u00f6gliche L\u00f6sung, um Angeh\u00f6rige oder Pflegende zu beruhigen und gleichzeitig ein wenig Freiheit f\u00fcr Demenzkranke zu erhalten.<\/p>\n<h3><strong>GPS-Produkte werden immer beliebter<\/strong><\/h3>\n<p>Besonders f\u00fcr Familien ist es eine enorme Erleichterung, immer zu wissen, wo sich ihr demenzkranker oder geistig behinderter Angeh\u00f6riger gerade befindet. Die Demenz-Expertin Herlind Megges von der Berliner Charit\u00e9 sch\u00e4tze, dass pro Jahr 10.000 Ger\u00e4te verkauft werden.<\/p>\n<h3>Diese GPS-Varianten gibt es<\/h3>\n<p>Um einen Angeh\u00f6rigen per GPS zu orten, gibt es verschiedene M\u00f6glichkeiten. Die Ortung kann zum Beispiel \u00fcber das Smartphone erfolgen. Voraussetzung ist, dass Ihr Angeh\u00f6riger ein Smartphone besitzt, auf dem Sie eine entsprechende Funktion einrichten k\u00f6nnen. Sie selbst k\u00f6nnen sich dann auf Ihrem Computer oder Smartphone anzeigen lassen, wo sich Ihr Angeh\u00f6riger befindet. In der Regel ist die Ortung \u00fcber das Smartphone sogar kostenlos. Doch das Ganze hat auch Nachteile: Angeh\u00f6rige k\u00f6nnen nicht zu hundert Prozent sichergehen, dass der Demenzkranke oder geistig Behinderte das Smartphone immer bei sich tr\u00e4gt. Vielleicht vergisst er es oder weigert sich sogar dagegen, es mitzunehmen. Auch beim Verlust des Handys kann die Ortung nicht mehr zuverl\u00e4ssig erfolgen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Demenzkranke und geistig Behinderte mit Weglauftendenz eignen sich deshalb eher spezielle Ortungsger\u00e4te. Es gibt mobile Notrufkn\u00f6pfe mit integrierter GPS-Ortung, die direkt am K\u00f6rper getragen werden k\u00f6nnen. Zum Beispiel<\/p>\n<ul>\n<li>als Halskette<\/li>\n<li>als Armband<\/li>\n<li>als Schl\u00fcsselanh\u00e4nger<\/li>\n<li>an der Kleidung befestigt<\/li>\n<\/ul>\n<p>Au\u00dferdem gibt es spezielle GPS-Notruf-Uhren, die auch Alarm ausl\u00f6sen k\u00f6nnen, wenn der Tr\u00e4ger einen bestimmten Bereich verl\u00e4sst. Sie haben den entscheidenden Vorteil, dass sie st\u00e4ndig am K\u00f6rper getragen werden k\u00f6nnen und die Wahrscheinlichkeit geringer ist, dass der Betroffene sie vergisst oder verliert. In Extremf\u00e4llen k\u00f6nnen sie auch am Handgelenk fixiert werden. In Pflegeeinrichtungen werden auch RFID Etiketten benutzt, wie Sie sie aus den Warenh\u00e4usern kennen. Der Alarm wird beim Verlassen des Grundst\u00fcckes ausgel\u00f6st. <strong>Bedenken Sie:<\/strong> allein das Wort &#8222;Dement&#8220; l\u00e4\u00dft den Angebotspreis steigen. Suchen Sie nach handels\u00fcblichen Ortungssystemen, z.B. einen Schl\u00fcsselanh\u00e4nger. Fragen Sie nach Folgekosten. Lassen Sie sich beraten.<\/p>\n<h3><strong>Unter Umst\u00e4nden \u00fcbernimmt die Krankenkasse die Kosten<\/strong><\/h3>\n<p>Eine Kosten\u00fcbernahme durch die Krankenkasse ist unter bestimmten Voraussetzungen m\u00f6glich. Ein GPS-Ger\u00e4t kann als notwendiges Hilfsmittel gelten. Am besten sprechen Sie im Vorfeld mit Ihrem Arzt und bitten ihn, die Notwendigkeit zu best\u00e4tigen. Im Anschluss wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und bitten um die Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr das Hilfsmittel.<\/p>\n<p>Das Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen <a href=\"https:\/\/landessozialgericht.niedersachsen.de\/startseite\/aktuelles\/pressemitteilungen\/gps-alarm-fur-geistig-behinderte-mit-weglauftendenz-181358.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow external noreferrer\" data-wpel-link=\"external\" title=\"Externer Link: vom 17.09.2020, L 16 KR 182\/18\" class=\"ext-link wpel-icon-right\">vom 17.09.2020, L 16 KR 182\/18<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a> befasst sich mit einer GPS-Notfalluhr f\u00fcr einen 19-j\u00e4hrigen Mann mit geistiger Behinderung und Weglauftendenz. Die Krankenkasse wurde zur Kosten\u00fcbernahme verpflichtet.<\/p>\n<p><strong>\u00dcbrigens<\/strong>: Wenn ein Pflegegrad vorliegt, erhalten Betroffene einen pauschalen Zuschuss f\u00fcr Notrufger\u00e4te, egal ob Hausnotruf oder mobiler Notruf. Die Pflegekasse zahlt 23 Euro im Monat. F\u00fcr einen einfachen Hausnotruf reicht das meist schon aus. Die Kosten eines mobilen Notrufs liegen etwas h\u00f6her. Dennoch k\u00f6nnen Pflegebed\u00fcrftige mit dem Zuschuss mehr als die H\u00e4lfte der Kosten sparen \u2013 je nach Modell und Vertrag. Im Einzelfall ist zu pr\u00fcfen, ob die Kosten\u00fcbernahme gesondert \u00fcbernommen werden muss.<\/p>\n<h2><strong>Wichtig: Niemals ohne Zustimmung orten<\/strong><\/h2>\n<p>Bevor Sie Ihren Angeh\u00f6rigen per GPS orten, sollten Sie sein Einverst\u00e4ndnis einholen. Besonders bei Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung ist das manchmal leichter gesagt als getan. Versuchen Sie trotzdem, in einem klaren Moment mit Ihrem Angeh\u00f6rigen \u00fcber die Ortung zu sprechen und ihm das Thema verst\u00e4ndlich n\u00e4herzubringen. Zeigen Sie auch Ihre N\u00f6te auf. Die W\u00fcnsche und Bed\u00fcrfnisse k\u00f6nnen sich sp\u00e4ter \u00e4ndern. Dazu kommt, dass kurz nach der Diagnose meist andere Sorgen und Gedanken \u00fcberwiegen.<\/p>\n<p>Nimmt die Urteilsf\u00e4higkeit ab und bedarf die demenzkranke Person zunehmend Betreuung, weil sie etwa alleine nicht mehr nach Hause findet, befinden sich Angeh\u00f6rige oft in einem Dilemma: Was ist zul\u00e4ssig? Bei Freiheitsentzug ist der Richter am Familiengericht gefragt. Eine einheitliche Rechtsmeinung \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit von Ortungsger\u00e4ten ist nicht zu erkennen, es z\u00e4hlt allein der Einzelfall und die notwendige Begr\u00fcndung des mildesten Mittels. <span dir=\"ltr\">Ist die Person nicht selbst einwilligungsf\u00e4hig, m<\/span><span dir=\"ltr\">uss die Genehmigung einer frei<\/span><span dir=\"ltr\">heitseinschr\u00e4nkenden Ma\u00dfnahme beim Betreuungsgerich<\/span><span dir=\"ltr\">t (Art. 104 GG i.V.m. \u00a7 1906 Abs. 4 BGB) durch den gesetzlichen Betreu<\/span><span dir=\"ltr\">er\/die Betreuerin mit dem Wirkungskreis Aufenthalts<\/span><span dir=\"ltr\">bestimmung oder Unterbringung einge<\/span><span dir=\"ltr\">holt werden.<\/span><\/p>\n<hr \/>\n<p>Waren die Informationen hilfreich, sagen Sie es weiter. 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Helfen wir uns mit RAT und TAT unentgeltlich, ohne Werbung gegenseitig. Wir sind unabh\u00e4ngig von Stiftungen, Parteien, Gewerkschaften und staatlichen Institutionen. Unsere Arbeit k\u00f6nnen Sie mit einem\u00a0<a class=\"ext-link wpel-icon-right\" title=\"Externer Link: Beitrag unterst\u00fctzen\" href=\"https:\/\/wp.me\/P91Zz0-pb\" rel=\"nofollow external noopener noreferrer\" data-wpel-link=\"external\" target=\"_self\">Beitrag unterst\u00fctzen<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit einem starken Bewegungsdrang irren Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung oft Ziel- und orientierungslos umher. Die sogenannte \u201eWeglauftendenz\u201c ist deshalb ein typisches Symptom. Daraus k\u00f6nnen gef\u00e4hrliche Situationen entstehen. Ein GPS-Ortungsger\u00e4t, wie es heute jedes Handy bietet, kann dabei helfen, schnell und unkompliziert den Angeh\u00f6rigen aufzufinden. 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