{"id":13647,"date":"2022-03-11T12:12:00","date_gmt":"2022-03-11T11:12:00","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/?p=13647"},"modified":"2022-02-10T18:04:06","modified_gmt":"2022-02-10T17:04:06","slug":"die-verwertung-des-kindesvermoegens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/2022\/03\/die-verwertung-des-kindesvermoegens\/uwiemann\/","title":{"rendered":"Die Verwertung des Kindesverm\u00f6gens"},"content":{"rendered":"<h2><strong>Notwendige Anschaffungen und Notgroschen<\/strong><\/h2>\n<p><strong>Einf\u00fchrungsfall:<\/strong><\/p>\n<p>Das Auto, mit dem Roswitha regelm\u00e4\u00dfig zur Arbeit f\u00e4hrt, haucht allm\u00e4hlich sein Leben aus. Roswitha hatte schon vor einiger Zeit angefangen, f\u00fcr einen neuen Pkw zu sparen. Au\u00dferdem ist die Heizungsanlage ihres Hauses defekt. F\u00fcr die Beschaffung einer Ersatzanlage hat sie ebenfalls R\u00fccklagen gebildet. Da Roswitha \u00fcber Immobilienverm\u00f6gen und neben ihren R\u00fccklagen f\u00fcr Auto und Heizungsanlage noch \u00fcber Ersparnisse verf\u00fcgt, bef\u00fcrchtet sie, dass sie nun ihre R\u00fccklagen f\u00fcr den Unterhalt zu Verf\u00fcgung stellen muss.<\/p>\n<p>In seinem Urteil vom 30.08.2006 (Az. XII ZR 98\/04) hat der BGH entschieden, dass R\u00fccklagen f\u00fcr notwendige Anschaffungen nicht aufgel\u00f6st werden m\u00fcssen, um damit den Elternunterhalt zu bestreiten. In dem entschiedenen Fall konnte das unterhaltspflichtige Kind darlegen, dass es den Pkw f\u00fcr die Fahrt zur Arbeit ben\u00f6tigt und dass ihr alter Pkw dringend ersetzt werden musste. Der BGH gestand ihr daraufhin einen weiteren Freibetrag von ca. 22.000 Euro f\u00fcr den Kauf des neuen Pkw zu. Die Argumentation des BGH l\u00e4sst sich ohne Weiteres auch auf Renovierungen und Erhaltungsma\u00dfnahmen am selbst genutzten Eigenheim \u00fcbertragen. Roswitha wird also ihre zus\u00e4tzlichen R\u00fccklagen behalten d\u00fcrfen, ferner ihre Ersparnisse, wenn diese die Grenzen des Altersvorsorgeverm\u00f6gens nicht \u00fcberschreiten. Neben den R\u00fccklagen und dem Altersvorsorgeverm\u00f6gen steht dem Kind auch noch ein Notgroschen zu, wie der BGH in seiner Entscheidung vom 07.08.2013 klargestellt hat. Wie dieser Betrag zu berechnen ist, hat der BGH nicht mitgeteilt, in seiner Entscheidung aber einen Betrag von 10.000 Euro akzeptiert.<\/p>\n<blockquote>\n<p><strong>Tipp<\/strong>: Sie als Unterhaltspflichtiger m\u00fcssen beweisen, dass die R\u00fccklagen zweckbestimmt und notwendig sind. Sorgen Sie also entsprechend vor. Planen Sie Bauma\u00dfnahmen, die Anschaffung eines neuen Pkw o. \u00c4. und lassen Sie sich Finanzietungsangebote oder Kostenvoranschl\u00e4ge machen, die Sie dem Sozialamt oder dem Unterhaltsbed\u00fcrftigen vorlegen k\u00f6nnen. Sind Sie Miteigent\u00fcmer\u00a0 einer Eigentumswohnung, achten Sie auf notwendige Beschl\u00fcsse zur erforderlichen R\u00fccklage oder Sonderumlage.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p><strong>Unterhaltspflichtige Geschwister<\/strong><\/p>\n<p>Regelfall: Quotenberechnung<\/p>\n<p>Geschwister haften f\u00fcr den Unterhalt der Eltern anteilig nach ihren jeweiligen Einkommens- und Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen (\u00a7 1606 Abs. 3 BGB). In einer Patchworkfamilie, in der zwei Partner mit Kindern aus fr\u00fcheren Beziehungen und ggf. gemeinsamen Kindern zusammenleben, haften die Halbgeschwister nat\u00fcrlich nur anteilig f\u00fcr den Unterhalt des Elternteils, von dem sie gemeinsam abstammen. Jedes Kind muss nur f\u00fcr die Unterhaltsquote einstehen, die seinen Einkommens- und Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen entspricht. F\u00fcr jedes Geschwisterkind wird zun\u00e4chst ermittelt, in welcher H\u00f6he es maximal leistungsf\u00e4hig ist. Die jeweilige Quote am Gesamtbetrag entspricht dem Anteil des jeweiligen Kindes am Gesamtunterhalt. Das bedeutet aber auch, ist nur eines von mehreren Geschwistern leistungsf\u00e4hig, tr\u00e4gt es auch die Unterhaltslast der Eltern allein.<\/p>\n<p>Einf\u00fchrungsfall: Die Geschwister Tanja und Oliver sind ihrem Vater unterhaltspflichtig. Ihr Anteil am Unterhalt ist wie folgt grob zu berechnen.<\/p>\n<p><strong>Leistungsf\u00e4higkeit Tanja: Tanja hat ein <\/strong>bereinigtes Einkommen von monatlich 2.900 Euro. Abz\u00fcglich des Mindestselbstbehalts von 1.800 Euro verbleibt ihr ein Einkommen von 1.100 Euro. Die H\u00e4lfte davon kann sie f\u00fcr ihren Lebensunterhalt verwenden, die andere H\u00e4lfte steht f\u00fcr den Unterhalt ihrer Eltern zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Zu Berechnung.<\/p>\n<p>Bereinigtes (Netto)Einkommen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 2.900 Euro<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Mindestselbstbehalt\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 &#8211; 1.800 Euro<\/span><\/p>\n<p>Verbleibendes Einkommen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 1.100 Euro<\/p>\n<p>Einkommensabh\u00e4ngiger Selbstbehalt<\/p>\n<p>(1.100 Euro : 2)<span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 &#8211; 550 Euro<\/span><\/p>\n<p>F\u00fcr den Elternunterhalt einzusetzen<\/p>\n<p>(1.100 Euro : 2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 550 Euro<\/p>\n<p>Selbstbehalt insgesamt<span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0 \u00a0\u00a0 2.350 Euro<\/span><\/p>\n<p>Die Berechnung des Selbstbehalts eines verheirateten Kindes kann von diesem Grundsatz ganz erheblich abweichen.<\/p>\n<p><strong>Leistungsf\u00e4higkeit Oliver: <\/strong>Oliver hat ein Einkommen von 1.565 Euro. Sein Anteil am Familienselbstbehalt betr\u00e4gt 1.285,20 Euro. Die Differenz von 279,80 Euro kann Oliver zum Unterhalt beisteuern. Quote am Gesamtbetrag, der f\u00fcr den Elternunterhalt zur Verf\u00fcgung steht. <strong>Es ergibt sich eine Verteilmasse von insgesamt 830 Euro, an der Tanja mit 66 % (550 Euro) beteiligt ist und Oliver mit 34 % (280 Euro) beteiligt ist.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Unterhaltsquote: <\/strong>Hat Herr Siebert einen Unterhaltsbedarf, zum Beispiel von den Heimkosten, von monatlich 360 Euro, m\u00fcsste Tanja 66 % hiervon tragen (237,60 Euro) und Oliver 122,40 Euro). H\u00e4tte Her Siebert einen Unterhaltsbedarf von 1.300 Euro, w\u00fcrde sich eine Rechnung er\u00fcbrigen: Tanja m\u00fcsste 550 Euro beisteuern, und Oliver 280 Euro.<\/p>\n<p>Das Gesetz spricht in \u00a7 1603 BGB bewusst von einer anteiligen Haftung und nicht etwa von einer gemeinschaftlichen. Der Unterhaltsberechtigte kann bei jedem Geschwisterkind deshalb nur dessen jeweilige Unterhaltsquote einfordern. Weigert sich eines der Kinder, seinen Anteil zu zahlen, muss er f\u00fcr jedes einzelne dessen Anteil am Unterhalt gerichtlich geltend machen. Wie oben gesehen, nennt man diese Art Anspruch eine Teilschuld.<\/p>\n<p>Gegenbegriff ist die sog. Gesamtschuld. Sie liegt vor, wenn ein Gl\u00e4ubiger sich von mehreren Schuldnern einen aussuchen kann, den er in Anspruch nimmt. Dieser ist zumeist der solventeste Schuldner, er muss dann bei den anderen auf eigenes Risiko deren Anteil an der Gesamtschuld eintreiben. Die Gesamtschuld trifft man h\u00e4ufig im Vertragsrecht an, etwa bei Darlehensvertr\u00e4gen, Mietvertr\u00e4gen, Gesellschaften b\u00fcrgerlichen Rechts etc.<\/p>\n<p>Da Geschwister teilschuldnerisch haften, m\u00fcsste es Tanja nicht k\u00fcmmern, wenn Oliver aus irgendwelchen Gr\u00fcnden die Zahlung seines Anteils verweigert. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine wichtige, durchaus unangenehme Ausnahme.<\/p>\n<p><strong>Ausnahme: Ersatzhaftung<\/strong><\/p>\n<p>Einf\u00fchrungsfall: Als auch noch Frau Siebert pflegebed\u00fcrftig wird, stellt Oliver seine Erwerbst\u00e4tigkeit aus \u00c4rger \u00fcber den Elternunterhalt vollst\u00e4ndig ein und teilt dem Sozialhilfetr\u00e4ger mit, er sei nun nicht mehr leistungsf\u00e4hig. Das Sozialamt weigert sich jedoch, Oliver Unterhaltsanteil zu reduzieren. Oliver leistet keinerlei Zahlungen mehr. Verm\u00f6gen hat er nicht. Daraufhin fordert das Sozialamt Tanja auf, zus\u00e4tzlich zu ihrem eigenen nun auch noch Oliver Anteil an den Heimkosten der Eltern zu \u00fcbernehmen. Als Tanja dem Sachbearbeiter telefonisch lautstark ihre Meinung sagt, versucht er, sie mit dem Hinweis zu beruhigen, sie k\u00f6nne doch alle Unterhaltszahlungen, die sie an Oliver Stelle leiste, hinterher von Oliver erstatten lassen, und legt schnell den H\u00f6rer auf.<\/p>\n<p>Das Sozialamt hat grunds\u00e4tzlich recht: Nach \u00a7 1607 Abs. 2 BGB muss ein Geschwisterkind auch f\u00fcr den Unterhaltsanteil des anderen geradestehen, wenn dieses sich der Leistung entzieht. Diesen Vorgang nennt man Ersatzhaftung. Der Leistung entzieht man sich, indem man z. B. untertaucht oder wie Oliver in unserem Beispiel, Oliver hat sein Einkommen und Verm\u00f6gen so reduziert, dass der Unterhalt nicht vollstreckt werden kann. Dies soll bei geschiedenen Ehen beim Kindesunterhalt nicht selten vorkommen.<\/p>\n<p>Sich der Geltendmachung des Unterhalts zu entziehen, ist jedoch nicht so einfach, wie unser Fallbeispiel vermuten l\u00e4sst. Vollstreckungsma\u00dfnahmen sind nicht nur menschlich belastend, sondern auch wirtschaftlich unangenehm, selbst wenn es nichts zu holen gibt. Denn Auskunftsdateien wie etwa die Schufa registrieren Pf\u00e4ndungen und eventuelle eidesstattliche Versicherungen (fr\u00fcher: Offenbarungseid). Dadurch verschlechtert sich die Risikoeinsch\u00e4tzung des Bewerteten. Bei der Schufa nennt man dies Score. Oliver w\u00fcrde es schwerfallen, vor L\u00f6schung der fraglichen Eintr\u00e4ge ein Darlehn oder einen Mobilfunkvertrag zu erhalten. Wer sich mutwillig der Zahlung von Unterhalt entzieht, riskiert \u00fcberdies eine Strafanzeige. Die Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet (\u00a7 170 Abs. 1 StGB). In der Praxis w\u00fcrde Oliver f\u00fcr ein paar hundert Euro Unterhalt im Monat wohl kaum derart weitreichende Folgen riskieren und vermutlich einlenken.<\/p>\n<p><strong>Zwangsvollstreckung durch das Sozialamt<\/strong><\/p>\n<p>Das Sozialamt darf es sich nat\u00fcrlich nicht zu leicht machen. Es muss zun\u00e4chst versuchen, den Anspruch im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Dazu muss es beim Familiengericht einen Unterhaltsantrag stellen. Das Gericht wird dem Sozialamt sicherlich recht geben, wenn es argumentiert, dass Oliver sich illoyal seiner Unterhaltspflicht entzieht. Den Beschluss des Gerichts, einen sog. Unterhaltstitel, kann das Amt vollstrecken, indem es Oliver gesamtes verf\u00fcgbares Einkommen und Verm\u00f6gen verwertet. Bei fiktiven Einkommen wird dies allerdings schwierig. Hat er auch kein Verm\u00f6gen, k\u00f6nnte allenfalls noch in seinen eventuellen Taschengeldanspruch vollstreckt werden. Dieser wird aber sicherlich nicht ausreichen, um den Unterhalt der Eheleute Siebert g\u00e4nzlich zu decken. Au\u00dferdem gibt es Pf\u00e4ndungsfreigrenzen, spezielle vollstreckungsrechtliche Selbstbehalt, die dem Vollstreckungsschuldner in jedem Fall zum Leben verbleiben m\u00fcssen. Tanja muss also auch F\u00fcr Oliver den Anteil am Unterhalt mittragen, wenn die Sozialbeh\u00f6rde nachweisen kann, dass die Vollstreckungsversuch erfolglos waren.<\/p>\n<p>Ausnahmsweise kann das Amt auch auf das Unterhaltsverfahren und Vollstreckungsversuch verzichten, wenn ihm der Nachweis gelingt, dass dies mangels vollstreckungsf\u00e4higem Einkommen oder Verm\u00f6gen von vornherein keinerlei Aussicht auf Erfolg h\u00e4tte.<\/p>\n<p>R\u00fcckst\u00e4ndigen Unterhalt muss Tanja erst ab dem Zeitpunkt zahlen, zu dem sie zur Ersatzhaftung aufgefordert worden ist.<\/p>\n<p>Der Anspruch gegen Oliver \u00e4ndert sich bei der Ersatzhaftung nicht. Auch wenn die Einkommens- und Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Ersatzhaftenden besser oder schlechter sind als die des eigentlichen Unterhaltsschuldners, der Anspruch geht unver\u00e4ndert \u00fcber. Zahlen muss der Ersatzhaftende nur dann, wenn und soweit er leistungsf\u00e4hig ist.<\/p>\n<p>Weigert sich Tanja, Oliver Anteil mitzubezahlen, kann der Elternteil oder der Sozialhilfetr\u00e4ger aber nicht einfach einen Vollstreckungstitel, der gegen Oliver in der Welt ist, gegen Tanja verwenden. Die Ersatzhaftung ist davon unabh\u00e4ngig. Das Sozialamt m\u00fcsste Tanja ggf. gesondert auf Ersatzhaftung verklagen.<\/p>\n<p>Soweit Tanja an Oliver Stelle Unterhalt zahlt, erfolgt eine gesetzlicher Forderungs\u00fcbergang. Tanja kann dann versuchen, die im Rahmen der Ersatzhaftung verauslagten Betr\u00e4ge von Oliver wiederzubeschaffen.<\/p>\n<p><strong>****************************************<\/strong><\/p>\n<p><strong>W<\/strong>aren die Informationen hilfreich, sagen Sie es weiter. 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