{"id":14245,"date":"2022-02-04T12:12:48","date_gmt":"2022-02-04T11:12:48","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/?p=14245"},"modified":"2022-01-16T17:34:54","modified_gmt":"2022-01-16T16:34:54","slug":"steuererklaerung-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/2022\/02\/steuererklaerung-2021\/uwiemann\/","title":{"rendered":"Steuererkl\u00e4rung 2021"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00c4nderungen f\u00fcr 2021 sollten Sie kennen<\/strong><\/p>\n<p>Jedes Steuerjahr bringt neue Regeln, das gilt ganz besonders, wenn es in eine Pandemie f\u00e4llt. Gibt es immer noch die Homeoffice-Pauschale? Alle Neuerungen im \u00dcberblick.<\/p>\n<p>Auch die Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr 2021 steht wieder unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Homeoffice, Kurzarbeit, andere Fristen als \u00fcblich, manch einer mag ein D\u00e9j\u00e0-vu erleben. Doch im Vergleich zu 2020 hat sich beim Thema Steuern einiges bewegt. Was genau, haben wir f\u00fcr Sie zusammengefasst, und aufgeteilt nach Arbeitnehmern, Eltern, Selbstst\u00e4ndige, Kapitalanlegern, Rentnern und Pension\u00e4ren.<\/p>\n<p><strong>\u00c4nderungen f\u00fcr alle Steuerzahler<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Steuerfreier Grundfreibetrag:<\/span> Sie m\u00fcssen nicht auf Ihr gesamtes Einkommen Steuern zahlen. Einen Teil r\u00fchrt das Finanzamt gar nicht erst an, den sogenannten Grundfreibetrag. F\u00fcr das Steuerjahr 2021 steigt er von 9.408 Euro auf 9.744 Euro. F\u00fcr Ehepartner, die eine gemeinsame Steuererkl\u00e4rung abgeben, gilt der doppelte Betrag von 19.488 Euro.\u00a0<\/p>\n<p><strong>Solidarit\u00e4tszuschlag<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr etwa 90 Prozent der Lohn-und Einkommensteuerzahler ist der Soli 2021 weggefallen. Die Grenzen liegen bei einer zu zahlenden Einkommensteuer von 16.956 Euro im Grundtarif und bei 33.912 Euro im Splittingtarif. F\u00fcr h\u00f6here Beitr\u00e4ge ist der Soli weiterhin je nach H\u00f6he des Einkommens steigt er allm\u00e4hlich auf den vollen Satz von 5,5 Prozent an.<\/p>\n<p><strong>Steuerfreibetr\u00e4ge f\u00fcr Ehren\u00e4mter<\/strong><\/p>\n<p>Die \u00dcbungsleiterpauschale steigt f\u00fcr das Veranlagungsjahr 2021 von 2.400 Euro auf 3.000 Euro, bei der Ehrenamtspauschale k\u00f6nnen Sie statt bislang 720 Euro 840 Euro geltend machen. Bis zu diesen Betr\u00e4gen sind Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen T\u00e4tigkeiten wie \u00dcbungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer steuerfrei.<\/p>\n<p><strong>Behindertenpauschbetrag<\/strong><\/p>\n<p>Menschen mit Behinderung k\u00f6nnen in der Steuererkl\u00e4rung 2021 eine doppelt so hohe Pauschale geltend machen wie 2020. Je nach Grad der Behinderung (GdB) liegt dieser zwischen 384 Euro (GdB 20) und 2.840 Euro (GdB 100). Einen besonders hohen Pauschbetrag von 7.400 Euro gibt es f\u00fcr Menschen, die regelm\u00e4\u00dfig und dauernd fremde Hilfe brauchen, um ihre Existenz zu sichern. Zus\u00e4tzlich gibt es einen Fahrkosten-Pauschbetrag von 900 Euro oder 4.500 Euro je nach Art der Behinderung.<\/p>\n<p><strong>Pflegepauschbetrag<\/strong><\/p>\n<p>Wer sich 2021 zu Hause um pflegebed\u00fcrftige Angeh\u00f6rige ab Pflegegrad 4 gek\u00fcmmert hat, kann jetzt 1.800 Euro absetzen (bisher 924 Euro) Au\u00dferdem gibt es erstmals auch f\u00fcr die Pflegegrade 2 und 3 Pauschbetr\u00e4ge, in H\u00f6he von 600 Euro und 1.100 Euro.<\/p>\n<p><strong>Spenden<\/strong><\/p>\n<p>Bis zu einer H\u00f6he von 300 Euro (bisher 200 Euro) reicht ein Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg aus, um Spenden als Sonderausgaben geltend zu machen.<\/p>\n<p><strong>Steuerzinsen<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat den hohen gesetzlichen Zinssatz f\u00fcr Steuerr\u00fcckzahlungen und Erstattungen von monatlich 0,5 Prozent f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt. Steuerbescheide, die noch nicht bestandskr\u00e4ftig sind und Verzinsungszeitr\u00e4ume ab 2019 betreffen, m\u00fcssen nun korrigiert werden. Der Staat hat daf\u00fcr bis zum 31. Juli 2022 Zeit.<\/p>\n<p><strong>Verlustr\u00fccktrag<\/strong><\/p>\n<p>Steuerzahler haben die M\u00f6glichkeit, bei der Einkommensteuer und K\u00f6rperschaftssteuer Verluste aus einem Jahr mit Gewinnen aus dem Vorjahr zu verrechnen. Die Grenze f\u00fcr diesen Verlustr\u00fccktrag wurde f\u00fcr 2021 mit dem Dritten Corona-Hilfsgesetz auf 10 Millionen Euro angehoben (20 Millionen bei Zusammenveranlagung).<\/p>\n<p><strong>Gut zu wissen<\/strong><\/p>\n<blockquote>\n<p>Auch bei der \u00dcbermittlung der Steuererkl\u00e4rung ans Finanzamt \u00e4ndert sich etwas. Nachdem f\u00fcr das vergangene Steuerjahr bereits Elster Formular abgeschafft wurde, entf\u00e4llt f\u00fcr 2021 ein weiteres Verfahren, die komprimierte Steuererkl\u00e4rung. Dabei konnten Sie bisher Ihre Daten per Elster ans Finanzamt schicken und eine kurze Zusammenfassung ausgedruckt und unterschrieben abgeben. Nun m\u00fcssen Sie sich entscheiden, entweder komplett elektronisch abgeben oder komplett drucken.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p><strong>\u00c4nderungen f\u00fcr Arbeitnehmer<\/strong><\/p>\n<p>Homeoffice: Streng genommen ist es keine \u00c4nderung, sondern eine Fortsetzung, denn schon 2020 galt eine Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag. Die Ampelkoalition will die Regel sogar bis Ende 2022 verl\u00e4ngern.<\/p>\n<p><strong>Pendlerpauschale<\/strong><\/p>\n<p>Die Homeoffice-Pauschale hat eine Kehrseite. F\u00fcr die Tage, an denen Sie sie geltend machen, k\u00f6nnen Sie nicht gleichzeitig auch von der Entfernungspauschale profitieren. Schlie\u00dflich waren Sie entweder im Homeoffice oder im B\u00fcro. F\u00fcr die Tage aber, an denen Sie die Pauschale nutzen, gilt: Ab dem 21. Kilometer k\u00f6nnen Sie seit 2021\u00a0 35 Cent statt 30 Cent geltend machen. Wer von diesem Steuervorteil nicht profitiert, weil sein zu versteuerndes Einkommen zu gering ist, kann sich die Pr\u00e4mie \u00fcber das neue Formular <span style=\"text-decoration: underline;\">Anlage Mobilit\u00e4tspr\u00e4mie direkt von Finanzamt auszahlen lassen.<\/span><\/p>\n<p><strong>Sachbez\u00fcge<\/strong><\/p>\n<p>Kommt Ihr Arbeitgeber f\u00fcr Ihre Verpflegung und Unterkunft auf, m\u00fcssen Sie diese Sachbez\u00fcge versteuern. 2021 gelten zum Teil h\u00f6here Werte als im Jahr zuvor. F\u00fcr Fr\u00fchst\u00fcck m\u00fcssen Sie 1,83 Euro angeben, f\u00fcr Mittagessen oder Abendessen 3,47 Euro und f\u00fcr gestellte Unterkunft 7,90 Euro pro Tag.<\/p>\n<p><strong>Dienstreisen ins Ausland<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr einige L\u00e4nder hat das Bundesfinanzministerium die sogenannten Pauschbetr\u00e4ge angehoben. Bis zu deren H\u00f6he kann der Arbeitgeber seine Mitarbeitern die Kosten f\u00fcr \u00dcbernachtungen steuerfrei erstatten und die Angestellten d\u00fcrfen Ihre sogenannten Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten absetzen.<\/p>\n<p><strong>Umzugskosten<\/strong><\/p>\n<p>Mussten Sie 2021 aus beruflichen Gr\u00fcnden umziehen, entscheidet das Datum dar\u00fcber, wie viel Sie von der Steuer absetzen k\u00f6nnen. Lag der Umzug vor dm 1. April, k\u00f6nnen Sie 860 Euro f\u00fcr sich ansetzen und 573 Euro f\u00fcr jede weitere Person, die mit umzieht (Ehepartner, Lebenspartner, ledige Kinder). Ab dem 1. April steigen die Pauschalen f\u00fcr die Umzugskosten auf 870 Euro plus 580 Euro f\u00fcr jede weitere Person. Notwendigen Nachhilfeunterricht der Kinder k\u00f6nnen Sie ab dann mit 1.160 Euro statt 1.146 Euro ansetzen.<\/p>\n<p><strong>Wohnungsbaupr\u00e4mie<\/strong><\/p>\n<p>Bausparer werden seit 2021 besser gef\u00f6rdert. Die Wohnungsbaupr\u00e4mie ist von 8,8 Prozent auf 10 Prozent gestiegen. Die Pr\u00e4mie bekommt jeder Bausparer ab 16 Jahren, solange das zu versteuernde Einkommen eine gewisse Grenze nicht \u00fcbersteigt. Diese liegt seit 2021 h\u00f6her, f\u00fcr einen Single bei 35.000 Euro (vorher 25.600 Euro) pro Jahr, bei Ehepaaren oder Lebenspartnern 70.000 Euro (vorher 51.200 Euro). Auch die H\u00f6he der gef\u00f6rderten Einzahlung ist gestiegen, f\u00fcr Alleinstehende auf 700 Euro pro Jahr (vorher 512 Euro) und f\u00fcr Verheiratete auf 1.400 Euro (vorher 1.024 Euro) Das hei\u00dft, Haben Sie 2021 700 Euro auf Ihren Bausparvertrag \u00fcberwiesen, erhalten Sie daf\u00fcr 70 Euro vom Staat geschenkt.<\/p>\n<p><strong>Corona-Bonus<\/strong><\/p>\n<p>Haben Sie einen einmalige Corona-Bonus von Ihrem Arbeitgeber erhalten, ist dieser bis zu einer H\u00f6he von 1.500 Euro f\u00fcr Sie steuer und sozialversicherungsfrei.<\/p>\n<p><strong>Kurzfristige Besch\u00e4ftigung<\/strong><\/p>\n<p>Zwischen dem 1. M\u00e4rz und dem 31. Oktober 2021 galten f\u00fcr sozialversicherungsfreie kurzfristige Besch\u00e4ftigungen h\u00f6here Zeitgrenzen. 102 statt 70 Arbeitstage.<\/p>\n<p><strong>Kurzarbeitergeld<\/strong><\/p>\n<p>Gab es f\u00fcr Sie 2021 einen Zuschuss vom Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld, ist dieser f\u00fcr das komplette Jahr steuerfrei.<\/p>\n<p><strong>Verm\u00f6gensbeteiligung<\/strong><\/p>\n<p>Gew\u00e4hrte Ihr Chef Ihnen eine verg\u00fcnstigte oder kostenlose Mitarbeiterbeteiligung, ist diese bis zu einer H\u00f6he von 1.440 Euro steuerfrei (bisher 360 Euro).<\/p>\n<p><strong>\u00c4nderungen f\u00fcr Eltern<\/strong><\/p>\n<p>Kinderfreibetrag. Wer Kinder hat, dem steht neben seinem pers\u00f6nlichen Grundfreibetrag noch ein Kinderfreibetrag zu. Das hei\u00dft, ein gr\u00f6\u00dfere Teil Ihres Einkommens bleibt steuerfrei. 2021 wurde der Kinderfreibetrag von 2.586 Euro auf 5.460 Euro angehoben.<\/p>\n<p><strong>Erziehungsfreibetrag<\/strong><\/p>\n<p>Auch der Freibetrag f\u00fcr den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes hat sich erh\u00f6ht, auf 2.928 Euro. Vom Kinder- und Erziehungsfreibetrag profitieren Steuerzahler mit Kindern, wenn der Vorteil h\u00f6her ist als das Kindergeld.<\/p>\n<p><strong>Kinderbonus<\/strong><\/p>\n<p>Der einmalige Bonus f\u00fcr ein Kind, f\u00fcr das Anspruch auf Kindergeld besteht, wurde 2021 auf 150 Euro halbiert.<\/p>\n<p><strong>\u00c4nderungen f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige<\/strong><\/p>\n<p>Computer und Software: Wenn Sie 2021 einen Computer oder dazugeh\u00f6rige Ger\u00e4te wie Drucker und Software gekauft haben, k\u00f6nnen sie die Kosten sofort komplett von der Steuer absetzen, egal wie hoch sie waren. Bisher war das nur f\u00fcr Arbeitsmittel m\u00f6glich, die nicht mehr als 950 Euro kosteten. Teurere Ger\u00e4te mussten Steuerzahler \u00fcber mehrere Jahre abschreiben.<\/p>\n<p><strong>\u00c4nderungen f\u00fcr Kapitalanleger<\/strong><\/p>\n<p>Termingesch\u00e4fte: Machen Sie sogenannte Termingesch\u00e4fte, beispielsweise Optionsgesch\u00e4fte, und erleiden damit Verluste, d\u00fcrfen Sie diese bis zu einer H\u00f6he von 20.000 Euro pro Jahr nur noch mit Gewinnen aus gleichartigen Gesch\u00e4ften verrechnen, die im selben Jahr entstanden sind und beispielsweise nicht mehr mit Gewinnen aus Aktien. Nicht verrechnete Verluste k\u00f6nnen Sie auf Folgejahre vortragen, aber auch jeweils nur bis zu eine H\u00f6he von 20.000 Euro. Das bedeutet, dass Sie Gewinne aus Termingesch\u00e4ften voll versteuern m\u00fcssen, w\u00e4hrend Sie im Gegenzug Verluste nur noch begrenzt anrechnen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>\u00c4nderungen f\u00fcr Rentner und Pension\u00e4re<\/strong><\/p>\n<p>Jahr f\u00fcr Jahr m\u00fcssen Neurentner einen gr\u00f6\u00dferen Teil Ihrer Rente versteuern, haben Sie 2021 zum ersten Mal gesetzliche Rente bezogen, m\u00fcssen Sie auf 81 Prozent davon Steuern zahlen. Nur noch 19 Prozent bleiben steuerfrei. F\u00fcr Altrentner \u00e4ndert sich nichts am Freibetrag. <strong>Haben Sie bemerkt<\/strong>: j\u00e4hrliche erh\u00f6ht sich der zu versteuernde Anteil durch den jeweiligen Betrag der Rentenerh\u00f6hung ab Rentenbezug.<\/p>\n<p><strong>Versorgungsfreibetrag<\/strong><\/p>\n<p>Haben Sie 2021 erstmals Beamten oder Betriebspensionen erhalten, ist davon ebenfalls nur ein kleiner Teil steuerfrei. Dieser Versorgungsfreibetrag sinkt 2021 auf 15,2 Prozent der Pension, h\u00f6chstens jedoch 1.140 Euro. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sinkt auf 342 Euro. Zusammen d\u00fcrfen Sie also auf maximal 1.482 Euro keine Steuern zahlen.<\/p>\n<p><strong>Hinzuverdienstgrenze<\/strong><\/p>\n<p>Fr\u00fchrentner d\u00fcrfen seit 2021 mehr verdienen, ohne dass Ihre vorgezogene Altersrente gek\u00fcrzt wird. Die Hinzuverdienstgrenze steigt von 44.590 Euro auf 46.060 Euro pro Jahr.<\/p>\n<p><strong>**************************<\/strong><\/p>\n<p><strong>Helfen wir uns gegenseitig das kleine Gl\u00fcck und unsere Ziele zu erreichen. Wir hoffen weiterhin, einmal monatlich interessante\u00a0 Informationen zu finden, mit unseren Beitr\u00e4ge Diskussionen anzusto\u00dfen und Anregungen zu geben.<\/strong><\/p>\n<p><strong>W<\/strong>aren die Informationen hilfreich, sagen Sie es weiter. Kritik und Anregungen erbitten wir <a href=\"mailto:redaktion@raebiger.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">direkt an uns<\/a>.<\/p>\n<p><strong><a href=\"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/service\/newsletter\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" data-wpel-link=\"internal\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-12553\" src=\"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/files\/2021\/02\/newsletter-150x111.jpg\" alt=\"\" width=\"70\" height=\"52\" srcset=\"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/files\/2021\/02\/newsletter-150x111.jpg 150w, https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/files\/2021\/02\/newsletter.jpg 220w\" sizes=\"auto, (max-width: 70px) 100vw, 70px\" \/><\/a>W<\/strong>ollen Sie keinen Beitrag verpassen, abonnieren Sie den <a href=\"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/service\/newsletter\/\" data-wpel-link=\"internal\">kostenfreien Newsletter<\/a>.\u00a0<\/p>\n<p><strong>W<\/strong>elche Themen, Hinweise f\u00fcr Senioren, Veranstaltungen etc. sollen wir aufnehmen?<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00c4nderungen f\u00fcr 2021 sollten Sie kennen Jedes Steuerjahr bringt neue Regeln, das gilt ganz besonders, wenn es in eine Pandemie f\u00e4llt. 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