{"id":2407,"date":"2018-04-20T14:40:32","date_gmt":"2018-04-20T12:40:32","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/?p=2407"},"modified":"2018-06-18T18:02:49","modified_gmt":"2018-06-18T16:02:49","slug":"ihr-recht-auf-eine-patientenverfuegung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/2018\/04\/ihr-recht-auf-eine-patientenverfuegung\/sraebiger\/","title":{"rendered":"Ihr Recht auf eine Patientenverf\u00fcgung"},"content":{"rendered":"<p>Jede Person hat das Recht, in einer Patientenverf\u00fcgung die Pflege oder Behandlung zu bestimmen, wenn sie ihren Willen nicht mehr \u00e4u\u00dfern kann. Sie kann auch eine Person benennen, die entscheidet, wenn sie selbst dazuu nicht mehr in der Lage ist.<\/p>\n<h2>In der Praxis<\/h2>\n<p>Jede urteilsf\u00e4hige Person kann eine Patientenverf\u00fcgung verfassen. Im Unterschied zum sogenannten Vorsorgeauftrag gilt die Patientenverf\u00fcgung <strong>nur f\u00fcr den medizinischen Bereich<\/strong>. In der Patientenverf\u00fcgung k\u00f6nnen die medizinischen Ma\u00dfnahmen festgelegt werden, denen man bei Urteilsunf\u00e4higkeit zustimmt oder die man ablehnt. Es kann auch eine Person bezeichnet werden, die in solchen Situationen \u00fcber die Art der Behandlung oder Pflege (mit)entscheiden soll (sogenannte therapeutische Vertretung). Ist jemand nicht mehr urteilsf\u00e4hig, m\u00fcssen die Gesundheitsfachpersonen, insbesondere \u00c4rzte, zun\u00e4chst abkl\u00e4ren, ob eine Patientenverf\u00fcgung vorliegt oder eine therapeutische Vertretung bezeichnet wurde.<\/p>\n<h2>Der Wille der Patientin, des Patienten muss respektiert werden<\/h2>\n<p>Die Gesundheitsfachperson ist verpflichtet, den Willen der Patientin oder des Patienten zu respektieren \u2013 was sie freilich nur tun kann, wenn ihr der Wille auch bekannt ist. Es empfiehlt sich also, Vorkehrungen zu treffen, damit die betroffenen Personen zum gegebenen Zeitpunkt Bescheid wissen. Beispielsweise k\u00f6nnen Patientinnen und Patienten eine Kopie ihrer Patientenverf\u00fcgung bei der therapeutischen Vertretung, bei der behandelnden Gesundheitsfachperson, bei der Pflegeeinrichtung (zum Zeitpunkt ihres Eintritts) oder bei ihren Angeh\u00f6rigen hinterlegen.<\/p>\n<h2>Auch der Notfall ist geregelt<\/h2>\n<p>Im Notfall kann die Gesundheitsfachperson handeln, bevor sie wei\u00df, ob ihre Patientin oder ihr Patient eine Patientenverf\u00fcgung verfasst hat. In solchen F\u00e4llen wird sie dem mutma\u00dflichen Willen der Patientin oder des Patienten Rechnung tragen. Wenn eine Entscheidung der therapeutischen Vertretung das Leben einer Patientin oder eines Patienten gef\u00e4hrdet und die Gesundheitsfachperson damit nicht einverstanden ist, kann sie sich an die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde wenden. Die Patientenverf\u00fcgung oder der Vorsorgeauftrag k\u00f6nnen jederzeit ge\u00e4ndert oder widerrufen werden.<\/p>\n<h2>Wie wird eine Patientenverf\u00fcgung formuliert?<\/h2>\n<p>Eine Patientenverf\u00fcgung muss schriftlich niedergelegt, datiert und unterschrieben werden. Davon abgesehen k\u00f6nnen Sie Inhalt und Form frei w\u00e4hlen: Sie k\u00f6nnen die Verf\u00fcgung von Hand oder mit dem Computer schreiben, aber auch ein vorgegebenes Formular ausf\u00fcllen. Zeugen sind nicht erforderlich, doch empfiehlt es sich, mit Ihrer \u00c4rztin oder Ihrem Arzt dar\u00fcber zu reden; sie werden Sie bei der Formulierung der Patientenverf\u00fcgung beraten k\u00f6nnen. Au\u00dferdem k\u00f6nnen Sie bei zahlreichen Organisationen Musterformulare beziehen, die Sie als Vorlage f\u00fcr Ihre Patientenverf\u00fcgung verwenden k\u00f6nnen. Sie k\u00f6nnen Ihre Patientenverf\u00fcgung jederzeit \u00e4ndern oder widerrufen. Au\u00dferdem sollten Sie sich regelm\u00e4\u00dfig (zum Beispiel alle drei oder vier Jahre) \u00fcberlegen, ob Ihre Patientenverf\u00fcgung nach wie vor Ihrem Willen entspricht, und sie gegebenenfalls ab\u00e4ndern. Selbstverst\u00e4ndlich k\u00f6nnen Sie, wenn Sie keine Patientenverf\u00fcgung verfasst haben oder verfassen m\u00f6chten, Ihre Anordnungen auch m\u00fcndlich treffen, etwa direkt vor einem operativen Eingriff.<\/p>\n<p>Die Patientenverf\u00fcgungen unterliegen im Zweifel der gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung. Nach <em>BGH \u201e<\/em>Die blo\u00dfe \u00c4u\u00dferung, &#8222;keine lebenserhaltenden Ma\u00dfnahmen&#8220; zu w\u00fcnschen, sei, so der BGH 2016, f\u00fcr sich genommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung. <em><strong>Der Patient kann dem Arzt alles verbieten, ihm aber nichts vorschreiben.<\/strong>\u201c <\/em>.\u00a0 <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__1901a.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow external noreferrer\" data-wpel-link=\"external\" title=\"Externer Link: \u00a7 1901a Absatz 1 BGB\" class=\"ext-link wpel-icon-right\">\u00a7 1901a Absatz 1 BGB<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a><\/p>\n<p>Vorsorgevollmacht und Betreuung sind weitergehend.\u00a0<\/p>\n<p><strong>D<\/strong>as Bundesministerium der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz informiert umfassend zur <a href=\"http:\/\/www.bmjv.de\/SharedDocs\/Publikationen\/DE\/Betreuungsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow external noreferrer\" data-wpel-link=\"external\" title=\"Externer Link: Vorsorgevollmacht\/Betreuungsrecht\" class=\"ext-link wpel-icon-right\">Vorsorgevollmacht\/Betreuungsrecht<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a>.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline\"><strong>Soweit die Theorie<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Lesenswert &#8222;Patient ohne Verf\u00fcgung&#8220; von Matthias Th\u00f6ns\u00a0 erschienen im Piper Verlag ISBN 978-3-492-05776-9<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jede Person hat das Recht, in einer Patientenverf\u00fcgung die Pflege oder Behandlung zu bestimmen, wenn sie ihren Willen nicht mehr \u00e4u\u00dfern kann. 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