{"id":3642,"date":"2019-01-18T12:30:01","date_gmt":"2019-01-18T11:30:01","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/?p=3642"},"modified":"2019-12-10T13:00:48","modified_gmt":"2019-12-10T12:00:48","slug":"elternunterhalt-welche-kosten-tragen-kinder","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/2019\/01\/elternunterhalt-welche-kosten-tragen-kinder\/uwiemann\/","title":{"rendered":"Sozial\u00e4mter und Elternunterhalt: Welche Kosten m\u00fcssen Kinder tragen?"},"content":{"rendered":"<blockquote>\n<p>Angst vorm Heim wegen der Kosten. In Oberhausen werden \u00fcber 81,8 % zu Hause von Angeh\u00f6rigen aufopfernd gepflegt, in Essen 71,8 %.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Den Begriff des demografischen Wandels, muss man heute kaum noch jemandem erkl\u00e4ren. <strong>In K\u00fcrze:<\/strong> Die Bev\u00f6lkerung der Bundesrepublik wird bis <strong>2060<\/strong> voraussichtlich von jetzt noch rund <strong>81 Millionen auf 67 bis 77 Millionen sinken. <\/strong>Im Jahr 2060 wird die Zahl der Kinder und Jugendlichen gegen\u00fcber 2013 um 10% gesunken sein, die Zahl der<strong> 20 bis 64 J\u00e4hrigen, also die der Erwerbsf\u00e4higen, um ca. 16 Prozent. Die Zahl der \u00fcber 65 J\u00e4hrigen steigt um ca. 40 Prozent von etwa 16 Millionen auf \u00fcber 22 Millionen.<\/strong><!--more--><\/p>\n<p>Auch wenn in der Werbung immer wieder das Bild des fitten Seniors bem\u00fcht wird. Wer \u00e4lter wird, wird dadurch nicht eben ges\u00fcnder. Etwa drei Millionen Menschen in Deutschland sind schon jetzt pflegebed\u00fcrftig, und die Zahl wird sicherlich proportional zur Entwicklung der Alterspyramide weiter ansteigen.\u00a0 Die Pflege zu Hause gelingt durch ehrenamtliche Aufopferung.\u00a0 Die Kosten im Altersheim k\u00f6nnen selten durch die laufende Rente und das Pflegegeld gedeckt werden, das m\u00fchsam Gesparte wird angegriffen. Ist das Barverm\u00f6gen aufgebraucht, stellt sich die Frage, wer kommt f\u00fcr die Unterdeckung auf.\u00a0<\/p>\n<p>Hier sind die Angeh\u00f6rigen des Pflegebed\u00fcrftigen gefragt. Pflegekosten in Deutschland sind hoch, oft reicht die gesetzliche Pflegeversicherung in Kombination mit der Rente nicht aus. Aber wer zahlt den Rest? Das Heim wendet sich bei &#8222;fehlenden&#8220; Angeh\u00f6rigen an das Sozialamt. Dieses sucht und wendet sich sofort an die Angeh\u00f6rigen. Denn Kinder sind zum sogenannten <strong>Elternunterhalt verpflichtet.<\/strong> Sie m\u00fcssen ihre bed\u00fcrftigen Eltern also finanziell unterst\u00fctzen.\u00a0<span style=\"text-decoration: underline\"><strong> Wichtig:<\/strong><\/span> Ab dem 1.1.2020 gilt ein Freibetrag von 10.000 \u20ac monatlich.<\/p>\n<p>Die Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren den Elternunterhalt ausgesprochen vertr\u00e4glich gemacht, es muss wirklich niemand seinen Lebenszuschnitt nachhaltig \u00e4ndern, um Elternunterhalt zahlen zu m\u00fcssen. <span style=\"text-decoration: underline\"><strong>Die Sozial\u00e4mter versuchen sich oft \u00fcber Geb\u00fchr zu entlasten und aus der Sicht des B\u00fcrgers ergeben sich immer wieder Fehler bei der Berechnung.<\/strong><\/span><\/p>\n<ul>\n<li>Nach dem B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch sind das Personen, die unmittelbar voneinander abstammen, in den meisten F\u00e4llen also Eltern und ihre Kinder. Aber auch Gro\u00dfeltern und ihre Enkel, Urgro\u00dfeltern und ihre Urenkel k\u00f6nnen einander im Zweifel Unterhalt zahlen m\u00fcssen. Das Sozialamt kann Unterhaltszahlungen nur von Personen verlangen, die mit dem Hilfebed\u00fcrftigen<strong> im ersten Grad verwandt<\/strong> sind. Es kann daher nur die Kinder, nicht aber die Enkelkinder zu Unterhaltszahlungen heranziehen.\u00a0<\/li>\n<li>Schwiegerkinder sind mit ihren Schwiegereltern nicht verwandt und damit auch nicht zu Unterhaltsleistungen verpflichtet.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Elternunterhalt.<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline\"><strong>Das Sozialamt kommt auf mich zu, um die H\u00f6he meines Einkommens und etwaige Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse zu kl\u00e4ren. Worauf muss ich bei den Angaben achten?<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Die Betroffenen k\u00f6nnen den Fragebogen des Sozialamtes selbst wahrheitsgem\u00e4\u00df ausf\u00fcllen, Angaben zu einem Lebensgef\u00e4hrten oder einer Lebensgef\u00e4hrtin d\u00fcrfen aus Gr\u00fcnden des Datenschutzes nicht gemacht zu werden. Diese werden nie in die <strong>Unterhaltsberechnung einbezogen. Das Zusammenleben mit einem anderen Menschen kann lediglich dazu f\u00fchren, dass der \u00fcber den Sockelselbstbehalt hinausgehende Selbstbehalt um <span style=\"text-decoration: underline\">zehn Prozent vermindert wird.<\/span><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline\">Die Sozial\u00e4mter berechnen den Elternunterhalt h\u00e4ufig nicht richtig. Wie kann ich das nachpr\u00fcfen?<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die \u00dcberpr\u00fcfung erfolgt am besten durch einen im Elternunterhalt erfahrenen Anwalt \/ Rechtsbeistand. Da der Elternunterhalt eine Spezialmaterie des Familienrechts ist, ist nicht jeder Fachanwalt auch f\u00fcr die Beratung in Sachen Elternunterhalt qualifiziert. Man sollte sich telefonisch oder im Internet vorab informieren, ob der Anwalt im Elternunterhalt erfahren ist.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline\"><strong>Wird meine eigene Altersvorsorge durch die Zahlungen gef\u00e4hrdet?<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Aufwendungen f\u00fcr die gesetzliche Rente werden abgezogen und bis zu <strong>f\u00fcnf Prozent des Bruttoeinkommens aus sozialversicherungspflichtiger Besch\u00e4ftigung und 25 Prozent des sonstigen Erwerbseinkommens kann zus\u00e4tzlich zur Absicherung der Altersvorsorge aufgewendet werden. Dies kann auch in Form einer Sparr\u00fccklage erfolgen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Tipp:<\/strong><\/p>\n<p>Es lohnt sich die M\u00fche, alle Einnahmen und Ausgaben aufzulisten, da die Vordrucke von den Sozial\u00e4mtern etliche Posten nicht auff\u00fchren. Abzugsf\u00e4hig sind zum Beispiel auch Unterhaltsleistungen f\u00fcr eigene Kinder, Ausgaben f\u00fcr Versicherungen, die Abzahlung eines Kredits und Kosten des Besuchs der Eltern. Kindergeld oder Pflegegeld wird nicht zum Einkommen gez\u00e4hlt, bleibt also unangetastet.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline\"><strong>Muss ich mein Haus oder meine Wohnung verkaufen?<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Die selbst genutzte Immobilie darf in der Regel nicht f\u00fcr den Unterhalt der Eltern herangezogen werden.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline\"><strong>Was hat es mit dem Mindestselbsbehalt auf sich?<\/strong><\/span><\/p>\n<p>F\u00fcr Kinder pflegebed\u00fcrftiger Eltern gibt es <strong>einen Mindestselbstbehalt von 1.800 Euro. Darin sind Wohnkosten inklusive Heizung in H\u00f6he von 480 Euro enthalten. F\u00e4llt daf\u00fcr mehr an, wird auch der Selbstbehalt heraufgesetzt. Unterhaltsanspr\u00fcche minderj\u00e4hriger und vollj\u00e4hriger Kinder, Finanzierungskosten f\u00fcr die selbstgenutzte Immobilie und Tilgungsleistungen f\u00fcr notwendige Kredite werden vom Einkommen vorab abgezogen.\u00a0<\/strong>Bei Warmmietkosten, die die in den Selbstbehalten enthaltenen Betr\u00e4ge <strong>( 480\/860 Euro ) <\/strong>\u00fcbersteigen, wird der Selbstbehalt entsprechend angehoben.<\/p>\n<p>Ist das unterhaltspflichtige Kind verheiratet und lebt mit seiner Ehepartnerin oder seinem Ehepartner zusammen, erh\u00f6ht sich der Selbstbehalt auf <span style=\"text-decoration: underline\"><strong>3.240 Euro.<\/strong><\/span> \u00dcbersteigt das Einkommen diese Sockelselbstbehalte, bleibt bei zusammenlebenden Ehegatten <span style=\"text-decoration: underline\"><strong>45 Prozent<\/strong><\/span> des den Sockelselbstbehalt \u00fcbersteigenden Einkommens anrechnungsfrei. Bei Alleinstehenden sind es <span style=\"text-decoration: underline\"><strong>50 Prozent<\/strong><\/span>.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline\"><strong>Muss Elternunterhalt wom\u00f6glich aus eigenem Verm\u00f6gen gezahlt werden?<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Fondsbeteiligungen, Sparverm\u00f6gen und Wertpapiere bleiben unangetastet, soweit sie zus\u00e4tzlich zur Altersvorsorge dienen,\u00a0 spricht man vom sogenannten Schonverm\u00f6gen. Dieses ist recht hoch. <strong>Bei einem Bruttoeinkommen des Kindes von <span style=\"text-decoration: underline\">40.000 Euro <\/span>pro Jahr ergibt sich im Alter von 50 Jahren ein Schonverm\u00f6gen von 130.000 Euro. <\/strong><\/p>\n<p>Dieses Verm\u00f6gen kann zus\u00e4tzlich zur selbst bewohnten Immobilie bestehen. Verm\u00f6gen des Ehegatten ist stets unantastbar. Generell gilt: Sind Kinder bereits unterhaltspflichtig f\u00fcr pflegebed\u00fcrftige Eltern, gibt es trotzdem die M\u00f6glichkeit, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze <strong>f\u00fcnf Prozent<\/strong> des Bruttoeinkommens f\u00fcr die private Altersvorsorge anzusparen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline\"><strong>Tipp:<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Wer sein schwer erarbeitetes Verm\u00f6gen geschickt strukturiert, muss weniger zahlen. Wird zum Beispiel vorhandenes Verm\u00f6gen in eine selbst genutzte Immobilie gesteckt, kann der Staat nicht ohne weiteres darauf zur\u00fcckgreifen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline\"><strong>Kann mein Ehepartner auch zur Zahlung verpflichtet werden?<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Ist der eigene Verdienst eigentlich zu gering, um die Pflege der Eltern mitzubezahlen, aber der des Partners, also des Schwiegerkindes, sehr hoch, kann es sein, dass das betroffene Kind trotzdem Unterhalt zahlen muss. In diesem Fall ist der angeheiratete Partner indirekt betroffen, da er nun mehr zur Bew\u00e4ltigung des Familienunterhalts aufbringen muss. <strong>Generell gilt: Die finanziellen Verpflichtungen gegen\u00fcber den eigenen ( auch geschiedenen Ehegatten und den eigenen Kindern gehen vor).<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline\"><strong>In welchen Ausnahmef\u00e4llen sind Kinder von der Unterhaltspflicht f\u00fcr ihre Eltern nach dem Urteil des BGH ausgenommen?<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Der Unterhaltsanspruch kann verwirkt sein <\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>wenn Eltern ihre Verpflichtung den Kindern gegen\u00fcber nicht erf\u00fcllt haben, indem sie zum Beispiel die Kinder nicht selbst betreut haben, sondern ohne zwingende Gr\u00fcnde in Pflegebetreuung gegeben haben.<\/li>\n<li>Bei Betreuungsdefiziten, die h\u00e4ufig in suchtgepr\u00e4gten Familienverh\u00e4ltnissen bestehen.<\/li>\n<li>Bei Vernachl\u00e4ssigung.<\/li>\n<li>Bei Kontaktverweigerung im Kindesalter.<\/li>\n<li>Bei sexueller oder k\u00f6rperlicher Gewalt gegen Kinder oder andere Familienangeh\u00f6rige.<\/li>\n<li>Bei schuldhafter Nichterf\u00fcllung der Barunterhaltsverpflichtung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a0<span style=\"text-decoration: underline\"><strong>Die Beweislast f\u00fcr die Verwirkung liegt beim Kind. Der Beweis kann aber oft durch Verwandte, den anderen Elternteil, Geschwister oder auch Dokumente des Jugendamtes, Sorgerechtsentscheidung oder andere gerichtliche Dokumente gef\u00fchrt werden.<\/strong><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Angst vorm Heim wegen der Kosten. In Oberhausen werden \u00fcber 81,8 % zu Hause von Angeh\u00f6rigen aufopfernd gepflegt, in Essen 71,8 %. Den Begriff des demografischen Wandels, muss man heute kaum noch jemandem erkl\u00e4ren. 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