{"id":4000,"date":"2019-06-14T12:11:52","date_gmt":"2019-06-14T10:11:52","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/?p=4000"},"modified":"2019-06-14T16:57:35","modified_gmt":"2019-06-14T14:57:35","slug":"teil-3-ein-gutes-pflegeheim-finden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/2019\/06\/teil-3-ein-gutes-pflegeheim-finden\/uwiemann\/","title":{"rendered":"Teil 3 Ein gutes Pflegeheim finden"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wenn die Entscheidung f\u00fcr ein Pflegeheim gefallen ist, kommt der wichtige Teil des Vertrages.<\/strong><\/p>\n<p>In das Pflegeheim einzuziehen, ist mehr als eine Wohnung zu mieten. Schlie\u00dflich ben\u00f6tigen die Bewohner nicht nur ein Zimmer, sondern auch Pflege und Betreuung. Sie sind st\u00e4rker von dem Betreiber abh\u00e4ngig. Deshalb genie\u00dfen sie besondere Rechte. Diese sind im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz ( WBVG ) geregelt. Es lohnt sich, die wichtigsten Regelungen zu kennen. Damit das WBVG greift, ist es unerheblich, ob Ihr Angeh\u00f6riger neben dem Wohnraum auch Pflege und Betreuungsleistungen bucht oder ob die Einrichtungen diese Leistungen nur vorh\u00e4lt. Das Gesetz, gilt also nicht nur f\u00fcr klassische Pflegeheime, sondern beispielsweise auch f\u00fcr Seniorenresidenzen und Teil der Pflege-WGs.<\/p>\n<p><strong>Wichtig:<\/strong> Viele Einrichtungen des Betreuten Wohnens fallen hingegen nicht unter das Gesetz, weil sie lediglich Service-Leistungen wie einen Hausmeisterdienst anbieten.<\/p>\n<p>Das Gesetz r\u00e4umt dem Pflegebed\u00fcrftigen bereits vor Vertragsabschluss besondere Rechte ein. Der Pflegeheimbetreiber muss schriftlich und in leicht verst\u00e4ndlicher Sprache \u00fcber seine Leistungen informieren, zum Beispiel \u00fcber die Gr\u00f6\u00dfe des Wohnraums, die H\u00e4ufigkeit der Mahlzeiten. Art und Umfang der Pflege und die H\u00f6he der Entgelte. Weicht der Heimbetreiber sp\u00e4ter im Vertrag von diesen Informationen ab, muss er das durch entsprechende Verweise unverz\u00fcglich kenntlich machen. Sie sollten sich daher nicht nur die Vorab-Informationen, sondern auch den Vertrag in Ruhe durchlesen und pr\u00fcfen.<\/p>\n<p><strong><a href=\"https:\/\/www.biva.de\/heimvertrag-darauf-sollten-sie-achten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow external\" data-wpel-link=\"external\" title=\"Externer Link: Darauf sollten Sie achten.\" class=\"ext-link wpel-icon-right\">Darauf sollten Sie achten.<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a><\/strong><\/p>\n<p>Das Gesetz schreibt vor, dass der Vertrag als Schriftst\u00fcck vorliegt. Eine elektronische Fassung gen\u00fcgt nicht. Vertragspartner sind der Unternehmer und der k\u00fcnftige Bewohner. Kann Ihr Angeh\u00f6riger nicht mehr selbst unterschreiben, muss sein Bevollm\u00e4chtigter oder Betreuer unterzeichnen.<\/p>\n<blockquote>\n<p>Achtung<\/p>\n<p>Als Bevollm\u00e4chtigter oder Betreuer sollten Sie darauf achten, den Vertrag mit dem Zusatz <strong>(In<\/strong> Vertretung) zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>Andernfalls schlie\u00dfen Sie selbst den Vertrag mit dem Betreiber ab und sind zur Zahlung des Entgelts verpflichtet.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Preiserh\u00f6hungen, Pflegeheim-Betreiber d\u00fcrfen die Preise nicht durch einseitige Erkl\u00e4rung und ohne Zustimmung der Bewohner erh\u00f6hen, weil sich zum Beispiel die Betriebskosten \u00e4ndern. Das hat der Bundesgerichtshof klar gestellt ( Urteil vom 12.05.2016, Az. III ZR 279\/15). Die Zustimmung muss allerdings nicht schriftlich vorliegen, sondern kann auch durch schl\u00fcssiges Verhalten signalisiert werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Bewohner den erh\u00f6hten Betrag \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum ohne Widerspruch zahlt. (Heimentgelte werden zwischen dem Betreiber und den Pflegekassen\/Sozialtr\u00e4ger\u00a0 nach <a href=\"https:\/\/www.sozialgesetzbuch-sgb.de\/sgbxi\/85.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow external\" data-wpel-link=\"external\" title=\"Externer Link: \u00a7 85 SGB XI\" class=\"ext-link wpel-icon-right\">\u00a7 85 SGB XI<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a> vereinbart. Die Entgelterh\u00f6hung f\u00e4llt nicht vom Himmel. In gut gef\u00fchrten Einrichtungen werden die verhandelten Erh\u00f6hungen den Bewohnern und Angeh\u00f6rigen in Versammlungen erkl\u00e4rt und begr\u00fcndet.)<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.biva.de\/beratungsdienst\/entgelterhoehung-wbvg\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow external\" data-wpel-link=\"external\" title=\"Externer Link: Zur Vertiefung\" class=\"ext-link wpel-icon-right\">Zur Vertiefung<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a><\/p>\n<p>Beide Vertragspartner erhalten je ein unterschriebenes Exemplar. Der Vertrag gilt in der Regel unbefristet. W\u00e4hrend einer Probezeit von zwei Wochen kann der Bewohner ihn jedoch jederzeit fristlos k\u00fcndigen. Die Probezeit beginnt mit dem Einzugstag. Wurde der Vertrag erst danach unterzeichnet, l\u00e4uft die Frist ab diesem Datum. Nach der Probezeit kann der Bewohner den Vertrag ordentlich k\u00fcndigen. Soll das Vertragsverh\u00e4ltnis zum Ende des Monats enden, muss das K\u00fcndigungsschreiben bis zum dritten Werktag des Monats beim Pflegeheimbetreiber eingehen.<\/p>\n<p>Eine Ausnahme gilt, wenn der Pflegeheimbetreiber das Entgelt erh\u00f6ht. Dann kann der Bewohner zu dem Tag k\u00fcndigen, an dem die Erh\u00f6hung in Kraft tritt. Eine sofortiges K\u00fcndigungsrecht besteht dann, wenn der Heimbetreiber seine Vertragspflichten erheblich verletzt und es dem Bewohner nicht zumutbar ist, bis zum Ablauf der K\u00fcndigungsfrist in der Einrichtung zu bleiben. Ein typisches Beispiel sind schwere Pflegefehler. Der Vertrag endet, wenn der Bewohner verstirbt oder auszieht. Doch vor dem letzten Schritt der K\u00fcndigung sollten alle M\u00f6glichkeiten der Kommunikation und Fehlerbeseitigung ausgesch\u00f6pft werden.\u00a0<\/p>\n<p>Wurden im Vertrag Fristen f\u00fcr die R\u00e4umung des Zimmers und zur Abholung der pers\u00f6nlichen Gegenst\u00e4nde vereinbart, gelten diese Regelungen \u00fcber den Tod hinaus. Der Heimbetreiber darf den Vertrag nur bei wichtigen Gr\u00fcnden k\u00fcndigen, etwa wenn sich der Pflege- und Betreuungsbedarf so ver\u00e4ndert, dass spezielle Leistungen notwendig sind, die der Pflegeheimbetreiber nicht erbringen kann. Darauf muss er allerdings schon bei Vertragsabschluss hingewiesen haben.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/wp.me\/p91Zz0-11Q\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow external\" data-wpel-link=\"external\" title=\"Externer Link: Teil 1\" class=\"ext-link wpel-icon-right\">Teil 1<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a>\u00a0 \u00a0 \u00a0<a href=\"https:\/\/wp.me\/p91Zz0-11Z\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow external\" data-wpel-link=\"external\" title=\"Externer Link: Teil 2\" class=\"ext-link wpel-icon-right\">Teil 2<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a><\/p>\n<p><strong>Zusammenfassung:<\/strong><\/p>\n<p>In drei Beitr\u00e4gen wurde versucht das Pflegeheim aus Sicht des zuk\u00fcnftigen Bewohners darzustellen. Dies konnte nur ein erster Schritt f\u00fcr den letzten Schritt im Leben sein. Es stellen sich viele Fragen. Wer sich weiter mit der Materie besch\u00e4ftigen will sollte die Veranstaltungshinweise beachten. Das Stichwort: <strong>Pflegebed\u00fcrftig und dann<\/strong>\u00a0 hilft weiter.<\/p>\n<p>Haben Ihnen die Ausf\u00fchrungen gefallen, sagen Sie es weiter. Verlinken Sie den Beitrag. Stellen sich weitergehende Fragen oder wollen Sie Hinweise geben, nutzen Sie das Kontaktformular!<\/p>\n<p>[contact-form][contact-field label=&#8217;Name&#8216; type=&#8217;name&#8216; required=&#8217;1&#8217;\/][contact-field label=&#8217;E-Mail&#8216; type=&#8217;email&#8216; required=&#8217;1&#8217;\/][contact-field label=&#8217;Kommentar&#8216; type=&#8217;textarea&#8216; required=&#8217;1&#8217;\/][\/contact-form]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn die Entscheidung f\u00fcr ein Pflegeheim gefallen ist, kommt der wichtige Teil des Vertrages. In das Pflegeheim einzuziehen, ist mehr als eine Wohnung zu mieten. 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