{"id":7064,"date":"2019-07-19T13:13:05","date_gmt":"2019-07-19T11:13:05","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/?p=7064"},"modified":"2019-07-18T18:30:25","modified_gmt":"2019-07-18T16:30:25","slug":"teil-1-beim-pflegen-geht-es-um-weit-mehr-als-geld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/2019\/07\/teil-1-beim-pflegen-geht-es-um-weit-mehr-als-geld\/uwiemann\/","title":{"rendered":"Teil 1 Beim Pflegen geht es um weit mehr als Geld"},"content":{"rendered":"<p><strong>Doch spielt die Frage der Finanzierung eine enorme Rolle. F\u00fcr alle Kosten rund um die Pflege ist erst einmal die Pflegeversicherung zust\u00e4ndig. Doch auch andere Sozialtr\u00e4ger beteiligen sich.<\/strong><\/p>\n<p>Die Pflegeversicherung zahlt nur, wenn eine dauerhafte Pflegebed\u00fcrftigkeit vorliegt. Und auch dann sind die Leistungen begrenzt und decken in aller Regel nur einen Teil der anfallenden Kosten ab. Weitere Hilfeleistungen muss der Pflegebed\u00fcrftige aus eigener Tasche bezahlen. Doch in bestimmten F\u00e4llen kommen auch andere Sozialtr\u00e4ger f\u00fcr Pflegekosten auf, beispielsweise die Krankenkassen und Sozial\u00e4mter. Mit einem Schwerbehindertenausweis haben pflegebed\u00fcrftige auch Anspruch auf zahlreiche Verg\u00fcnstigungen und Hilfe.<\/p>\n<p>Die Krankenkassen zahlt immer dann, wenn die Pflege mit einer medizinischen Behandlung zusammenh\u00e4ngt und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe \u00fcbernehmen kann. Leistungen der Krankenversicherung m\u00fcssen daher in der Regel vom Arzt verschrieben werden. Im Unterschied zur Pflegekasse \u00fcbernimmt die Krankenkasse die tats\u00e4chlich anfallenden Kosten. Der Patient muss nur einen geringen Beitrag dazuzahlen.<\/p>\n<p>Die <strong>h\u00e4usliche Krankenpflege <\/strong>soll die \u00e4rztliche Therapie unterst\u00fctzen, fortsetzten oder sichern. Sie wird von der Krankenkasse bewilligt, wenn<\/p>\n<p>eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht m\u00f6glich ist. Das kommt zum Beispiel vor, wenn Menschen todkrank sind und ihre letzten Wochen zu Hause verbringen m\u00f6chten.<\/p>\n<p>Eine Krankenhausbehandlung durch sie verk\u00fcrzt oder sogar vermieden werden kann. H\u00e4usliche Krankenpflege bekommen zum Beispiel Menschen, die ein Krankenhaus verlassen, aber noch nicht vollst\u00e4ndig auskuriert sind.<\/p>\n<p>Der Versicherte schwer erkrankt ist, zum Beispiel bei einer schweren Infektion oder einem komplizierten Bruch.<\/p>\n<p>Sich eine bestehende Krankheit deutlich verschlimmert. Das ist f\u00fcr Menschen mit chronischen Erkrankungen interessant zu wissen. Nach einem Krankheitsschub k\u00f6nnen sie unter Umst\u00e4nden h\u00e4usliche Krankenpflege in Anspruch nehmen.<\/p>\n<p>Der Versicherte im Krankenhaus behandelt wurde, unabh\u00e4ngig davon, ob ambulant oder station\u00e4r. Versicherte bekommen also auch nach ambulanten Operation oder einer ambulanten Chemotherapie im Krankenhaus h\u00e4usliche Krankenpflege gezahlt.<\/p>\n<p>Die h\u00e4usliche Krankenpflege umfasst die Behandlungspflege, die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.<\/p>\n<p>H\u00e4usliche Krankenpflege: In der Regel bis zu vier Wochen pro Krankheitsfall, \u00dcbernahme der Kosten, Zuzahlung zehn (10) Prozent der anfallenden Kosten f\u00fcr l\u00e4ngstens 28 Tage, zehn (10,00) Euro pro Rezept.<\/p>\n<p>Behandlungspflege: Je nach Bedarf \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum, \u00dcbernahme der Kosten. Zuzahlung: Zehn (10,00) Prozent der Kosten, mindesten f\u00fcnf (5,00) Euro, h\u00f6chstens zehn (10,00)Euro.<\/p>\n<p>Kurzzeitpflege\/\u00dcbergangspflege: Maximal vier Wochen, \u00dcbernahme der Kosten bis zum H\u00f6chstbetrag von 1.612 Euro.<\/p>\n<p>Haushaltshilfe: In der Regel bis zu vier Wochen pro Krankheitsfall, \u00dcbernahme der Kosten, Zuzahlung: 10 Prozent der t\u00e4glich anfallenden Kosten, mindestens 5 Euro, h\u00f6chstens 10 Euro pro Tag.<\/p>\n<p>Hilfsmittel: \u00dcbernahme der Kosten. Zuzahlung: 10 Prozent der Kosten des Hilfsmittels, mindestens 5 und h\u00f6chstens 10 Euro, aber nie mehr als das Hilfsmittel kostet.<\/p>\n<p>Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel: \u00dcbernahme der Kosten. Zuzahlung: 10 Prozent der Kosten, maximal 10 Euro pro Monat.<\/p>\n<p>Anschlussheilbehandlung: In der Regel bis zu 21 Tage, Kosten\u00fcbernahme, Zuzahlung 10 Euro pro Tag f\u00fcr l\u00e4ngstens 28 Tage.<\/p>\n<p>Station\u00e4re Rehabilitation: Kosten\u00fcbernahme, Zuzahlung 10 Euro pro Tag.<\/p>\n<p><strong>Anmerkung: Alle Zuzahlungen m\u00fcssen nur bis zur individuellen Belastungsgrenze gezahlt werden.<\/strong><\/p>\n<p>Bei der Behandlungspflege stehen medizinische T\u00e4tigkeiten wie Verbandswechsel oder eine Wundversorgung im Vordergrund. Sie muss von Pflegefachkr\u00e4ften ausgef\u00fchrt werden. In der Regel \u00fcbernehmen ambulante Pflegedienste diese Aufgabe. Die Grundpflege, auch allgemeine oder direkte Pflege genannt, umfasst Hilfen bei allt\u00e4glichen T\u00e4tigkeiten wie Waschen und Anziehen und gliedert sich in K\u00f6rperpflege, Ern\u00e4hrung und Mobilit\u00e4t. Sie darf von angelernten Pflegekr\u00e4ften \u00fcbernommen werden. Zur hauswirtschaftlichen Versorgung geh\u00f6ren alle allt\u00e4glich anfallenden Aufgaben im Haushalt.<\/p>\n<p><strong>Behandlungspflege: Zum Beispiel Verbandswechsel, Wundversorgung, Medikamentengabe, Blutzuckerkontrolle.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Grundpflege: Zum Beispiel Hilfe beim Waschen, Essen, Baden, An-und Auskleiden, Treppensteigen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hauswirtschaftliche Versorgung: Zum Beispiel Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, W\u00e4sche waschen.<\/strong><\/p>\n<p>Die h\u00e4usliche Krankenpflege umfasst au\u00dferdem eine Palliativversorgung, also die medizinische Versorgung todkranker Menschen zu Hause durch spezialisierte \u00c4rzte und Pflegekr\u00e4fte. Eine h\u00e4usliche Krankenpflege muss immer von einem Arzt verschrieben werden. Er muss darlegen, warum er die h\u00e4usliche Krankenpflege f\u00fcr notwendig h\u00e4lt. Weitere Voraussetzung f\u00fcr Kosten\u00fcbernahme ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Kranken im erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. <strong>Ob jemand geeignet ist, h\u00e4ngt davon ab, ob er oder sie Zeit f\u00fcr die Versorgung hat, \u00fcber die notwendigen F\u00e4higkeiten verf\u00fcgt und ob die \u00dcbernahme zumutbar ist.<\/strong><\/p>\n<p>Ende Teil 1<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Doch spielt die Frage der Finanzierung eine enorme Rolle. F\u00fcr alle Kosten rund um die Pflege ist erst einmal die Pflegeversicherung zust\u00e4ndig. Doch auch andere Sozialtr\u00e4ger beteiligen sich. Die Pflegeversicherung zahlt nur, wenn eine dauerhafte Pflegebed\u00fcrftigkeit vorliegt. 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