{"id":8919,"date":"2021-10-08T12:12:17","date_gmt":"2021-10-08T10:12:17","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/?p=8919"},"modified":"2021-09-27T17:52:54","modified_gmt":"2021-09-27T15:52:54","slug":"pflege-kostet-geld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/2021\/10\/pflege-kostet-geld\/uwiemann\/","title":{"rendered":"Pflege kostet Geld und Zeit"},"content":{"rendered":"<blockquote>\n<p><strong>Ohne <span style=\"text-decoration: underline;\">Antrag<\/span>, keine Leistungen der Pflegeversicherungen.<\/strong><\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Darum k\u00fcmmern Sie sich am besten gleich zu Anfang.\u00a0 Wer damit lange wartet, verschenkt Geld. Wir wollen Ihnen hier Merkpunkte aufzeigen. Die Pflegekasse ist verpflichtet, einen Monat r\u00fcckwirkend zu zahlen, wenn der Antrag nicht sp\u00e4ter als einen Monat nach Eintritt der Pflegebed\u00fcrftigkeit gestellt wurde. Deshalb sollte Ihr Angeh\u00f6riger den Antrag m\u00f6glichst schnell nach Eintritt der Pflegebed\u00fcrftigkeit einreichen. Als Antrag reicht zun\u00e4chst ein formloses Schreiben an die Pflegekasse des hilfebed\u00fcrftigen Angeh\u00f6rigen. Sie ist an Ihre zust\u00e4ndige Krankenkasse angeschlossen. Wer bei der Knappschaft krankenversichert ist, muss sich also an die Knappschaft Pflegekasse wenden, Versicherte der AOK Krankenkasse an die AOK Pflegekasse usw. Privatversicherte m\u00fcssen Ihre privat Pflegeversicherung kontaktieren. Den Antrag stellt immer die pflegebed\u00fcrftige Person selbst. Daf\u00fcr reicht theoretisch auch ein Anruf bei der Pflegekasse. <strong>Notieren Sie sich in diesem Fall aber unbedingt das Datum des Anrufs und den Namen des Sachbearbeiters. Nur so<\/strong> k\u00f6nnen Sie sp\u00e4ter \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Pflegeversicherung tats\u00e4chlich vom Antragsmonat an zahlt.<\/p>\n<p>Die Pflegekassen schicken anschlie\u00dfend ein Antragsformular an den Pflegebed\u00fcrftigen. Viele Kassen bieten das Formular auch im Internet zum Herunterladen an. Sie d\u00fcrfen als Angeh\u00f6riger den Antrag f\u00fcr den Pflegebed\u00fcrftigen ausf\u00fcllen. Er muss als Versicherter aber <strong>eigenh\u00e4ndig unterschreiben. Ist er dazu nicht in der Lage, muss ein Bevollm\u00e4chtigter in Vertretung (i.V.) f\u00fcr ihn unterzeichnen.<\/strong><\/p>\n<blockquote>\n<p><strong><em><span style=\"text-decoration: underline;\">Achtung Vollmachten<\/span><\/em>: <\/strong>Kann oder m\u00f6chte sich ein Pflegebed\u00fcrftiger nicht selbst um seine Anliegen mit der Pflegeversicherung k\u00fcmmern, hat er die M\u00f6glichkeit, eine Vertrauensperson zu bevollm\u00e4chtigen. In der Vollmacht m\u00fcssen der Name des Vollmachtgebers und des Bevollm\u00e4chtigten, etwa des Ehepartners, stehen. Der Vollmachtgeber muss au\u00dferdem erkl\u00e4ren,in welchen Angelegenheiten der Bevollm\u00e4chtigte t\u00e4tig werden darf. Das k\u00f6nnte zum Beispiel alle Schriftwechsel mit der Pflegeversicherung sein. Der Vollmachtgeber muss eigenh\u00e4ndig unterschreiben. Manche Krankenkassen bieten Vordrucke f\u00fcr Vollmachten an.\u00a0 Der Vollmachtnehmer seine Stellung immer darlegen und nicht im eigenen Namen, nur <em><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>im Auftrage unterschreiben<\/strong>.<\/span><\/em><strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Die Pflegekasse fragt in dem Formular Basisdaten ab, wie Adresse und Krankenversicherungsnummer. So kann sie \u00fcberpr\u00fcfen, ob Sie als Versicherte(r) Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass er in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt hat oder familienversichert war. Au\u00dferdem muss der Antragsteller dauerhaft, das hei\u00dft f\u00fcr <span style=\"text-decoration: underline;\">voraussichtlich<\/span> mindestens sechs Monate, auf Pflegehilfe angewiesen sein. Wer nur vorr\u00fcbergehend Pflege ben\u00f6tigt, bekommt keine Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI), keine Angst, dann ist die Krankenkasse zur Leistung nach SGB V verpflichtet. Um das kl\u00e4ren zu k\u00f6nnen, fragen die Pflegekassen in der Regel nach den Daten des behandelnden Arztes. Au\u00dferdem muss Ihr Angeh\u00f6riger die Ursache der Pflegebed\u00fcrftigkeit angeben. Das hilft, den zust\u00e4ndigen Leistungstr\u00e4ger zu ermitteln. Ist die Pflegebed\u00fcrftigkeit zum Beispiel Folge eines Arbeitsunfalls, muss zun\u00e4chst die Unfallkasse zahlen.<\/p>\n<blockquote>\n<p><strong>Keine der Kassen zahlt gerne freiwillig, so erkl\u00e4ren sich die H\u00fcrden.<\/strong><\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Schlie\u00dflich erkundigt sich die Pflegekasse nach den Pflegepersonen. Sie fragen zum Beispiel, in welchem Familienverh\u00e4ltnis der Pflegende zum Versicherten steht. Bei Angeh\u00f6rigen wird grunds\u00e4tzlich davon ausgegangen, dass sie ehrenamtlich pflegen. Sie erwerben unter bestimmten Voraussetzungen <strong>Rentenanspr\u00fcche und haben Anspruch auf Arbeitslosengeld und Unfallversicherungsschutz.<\/strong> Der Versicherte wird au\u00dferdem gefragt, ob er Geldleistungen, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen beantragt. In der Regel wollen die Kassen auch wissen, ob eine Tages oder Nachtpflege gew\u00fcnscht wird oder der Versicherte in ein Pflegeheim einzieht. <strong>Diese Fragen sind h\u00e4ufig noch nicht klar zu beantworten. Ihr Angeh\u00f6riger sollte die Felder einfach so ausf\u00fcllen, wie es der aktuellen Planung entspricht. Er kann seine Entscheidungen sp\u00e4ter unb\u00fcrokratisch \u00e4ndern und eine andere Leistungsart w\u00e4hlen. Daf\u00fcr gen\u00fcgt ein erneuter Antrag bei der Pflegekasse. <\/strong>Hat er beispielsweise zun\u00e4chst Pflegegeld beantragt, entscheidet sich dann aber doch f\u00fcr einen ambulanten Pflegedienst, kann er sp\u00e4ter auf Pflegesachleistungen umstellen.<\/p>\n<p><strong>Tipp: <\/strong>Wer angibt, dass er Pflegesachleistungen beziehen m\u00f6chte, sich dann aber doch f\u00fcr das Pflegegeld entscheidet, sollte m\u00f6glichst schnell die Pflegekasse informieren. Sonst kann es passieren, dass diese auf die Rechnung eines ambulanten Pflegedienstes wartet und zun\u00e4chst kein Geld auf das Konto des Versicherten \u00fcberweist.<strong> Bei Antragsstellung bereits die Kombileistung beantragen, so behalten Sie den \u00dcberblick.<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Achten Sie darauf, dass Ihr Angeh\u00f6riger bereits beim Pflegegrad 1 auch den monatlichen <strong>Entlastungsbetrag in H\u00f6he von 125 Euro beantragt. <\/strong>Er kann das Geld maximal bis zu einem Jahr ansparen und zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt umfassendere Hilfe in Anspruch nehmen. Ein formloser Hinweis auf dem Antrag (Hiermit beantrage ich auch den Entlastungsbetrag) gen\u00fcgt. <strong>Fragen Sie im Zweifel bei der Pflegekasse nach.<\/strong><\/p>\n<p>Jeder Pflegebed\u00fcrftige hat ein Recht auf Beratung, auch vor Antragsstellung. Sobald der Antrag auf Pflegeleistungen eingeht, muss die Pflegekasse Ihrem Angeh\u00f6rigen innerhalb von<\/p>\n<ul>\n<li><strong>zwei Wochen einen festen Ansprechpartner nennen und ein umfassendes Beratungsgespr\u00e4ch anbieten auf Wunsch auch zu Hause <\/strong><\/li>\n<li><strong>oder einen Beratungsgutschein ausstellen, auf dem angegeben ist, bei welchen unabh\u00e4ngigen Stellen dieser in den kommenden zwei Wochen eingel\u00f6st werden kann. <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Ist der Antrag eingegangen, pr\u00fcft die Pflegekasse, ob die Versicherungszeiten erf\u00fcllt sind. Dann gibt ihre Kasse ein Pflegegutachten in Auftrag, in der Regel beim Medizinischen Dienst (MD fr\u00fcher MDK), manchmal auch bei einem anderen unabh\u00e4ngigen Gutachter. Bei Privatversicherten erfolgt die Begutachtung durch \u00c4rzte oder Pflegefachkr\u00e4fte des Unternehmens Medicproof. Die Gutachter sollen feststellen, ob der Versicherte pflegebed\u00fcrftig ist und einen Pflegegrad vorschlagen; die Pflegekasse erstellt den Leistungsbescheid, danach bemessen sich die Leistungen der Pflegeversicherung. Unterschieden wird seit 2017 zwischen den Pflegegraden 1 bis 5. Menschen mit Pflegegrad 1 bekommen Basisleistungen, Pflegebed\u00fcrftige mit Pflegegrad 5 die H\u00f6chsts\u00e4tze.<\/p>\n<p>Zwischen Antragstellung und der Begutachtung d\u00fcrfen h\u00f6chstens <strong>20 Arbeitstage liegen.<\/strong> Kann die Pflegekasse innerhalb dieser Zeit keine Begutachtung organisieren, muss sie dem Antragsteller mindestens drei Alternativgutachter benennen, mit denen er dann einen Termin vereinbart. Der Gutachter k\u00fcndigt sein Kommen vorher an. Nutzen Sie die Zeit, um die Begutachtung vorzubereiten. \u00dcberlegen Sie, bei welchen T\u00e4tigkeiten Ihr Angeh\u00f6riger Unterst\u00fctzung ben\u00f6tigt, welche T\u00e4tigkeiten er <strong>nicht mehr selbstst\u00e4ndig<\/strong>, ohne Hilfe ausf\u00fchren kann. Schreiben sich auch auf, was die\u00a0 Pflege schwierig macht, f\u00fchren Sie ein <a href=\"https:\/\/www.krankenkassenzentrale.de\/wiki\/pflegeantrag#\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow external\" data-wpel-link=\"external\" title=\"Externer Link: Pflegetagebuch\" class=\"ext-link wpel-icon-right\">Pflegetagebuch<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a>. Au\u00dferdem ist es gut, wenn Sie relevante Informationen wie Atteste und eine \u00dcbersicht der ben\u00f6tigten Medikamente bereit legen. Denken Sie daran in den ein &#8211; zwei Stunden Begutachtung entscheidet sich die Einstufung.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p><strong>Der Gutachter erstellt ein (Empfehlungs-)Gutachten, das er an die Pflegekasse weiterleitet. Diese entscheidet, ob eine Pflegebed\u00fcrftigkeit vorliegt, und bestimmt den Pflegegrad. Zwischen Antragstellung und der Entscheidung der Pflegekasse d\u00fcrfen <span style=\"text-decoration: underline;\"> h\u00f6chstens 25 Arbeitstage liegen. Es gilt das Datum des formlosen Antrags.<\/span><\/strong> <strong>Haken Sie nach, falls Sie bei Fristende immer noch nicht von der Pflegekasse geh\u00f6rt haben. Die Pflegekasse muss f\u00fcr jede weitere angefangene Woche, die verstreicht, 70 Euro an den Antragsteller zahlen.<\/strong><\/p>\n<blockquote>\n<p><strong>Ihr Recht: Die 20-Tage Frist bis zur Begutachtung und die 25-Tage Frist bis zur Entscheidung der Pflegekasse m\u00fcssen diese einhalten.<\/strong><\/p>\n<\/blockquote>\n<p>M\u00f6chten Sie als Angeh\u00f6riger Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, sollten Sie das der Pflegekasse bereits auf dem Antragsformular mitteilen. Dann muss die Pflegekasse innerhalb von <strong>zwei Wochen<\/strong> nach Antragstellung einen Gutachter schicken. Der Grund: Die Pflegezeit und die Familienpflegezeit sind an das Vorliegen einer Pflegebed\u00fcrftigkeit gekn\u00fcpft. Dem Arbeitgeber dann die Zeit schriftlich mitteilen und beantragen. Durch die schnelle Bearbeitung soll verhindert werden, dass Besch\u00e4ftigte diese Auszeit beantragen, und dann feststellen, dass Sie die Voraussetzungen nicht erf\u00fcllen. Befindet sich der Pflegebed\u00fcrftige im Krankenhaus, in einem Hospiz oder in einer Rehabilitationseinrichtung, muss die Begutachtung innerhalb einer Woche erfolgen, wenn nur die weitere ambulante und station\u00e4re Versorgung sichergestellt werden kann oder ein Angeh\u00f6riger Familien und Pflegezeit in Anspruch nehmen will. Auch dann sollte der Bescheid der Pflegekasse kurze Zeit sp\u00e4ter vorliegen.<\/p>\n<p>Achtung:<\/p>\n<p><strong>Pflegegrad f\u00fcr Kinder mit schweren Allergien.<\/strong><\/p>\n<p>Kinder mit schweren Allergien brauchen viel Aufmerksamkeit. Eltern k\u00f6nnen dabei Unterst\u00fctzung bekommen, wenn sie f\u00fcr das Kind einen Pflegegrad beantragen, r\u00e4t der Deutsche Allergie und Asthmabund.<span style=\"text-decoration: underline;\"> Entscheidend ist, wie viel Mehraufwand die Betreuung und Versorgung in Anspruch nimmt. Die genaue Krankheit des Kindes ist zun\u00e4chst zweitrangig.\u00a0<\/span>Den Antrag auf Pflegegrad stellen Eltern bei der Krankenkasse. Schon bei Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf Entlastungsleistung wie etwa eine Haushaltshilfe.<\/p>\n<blockquote>\n<p>Dies war der Antrag und der Anfang einer aufopfernden Pflege.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>\u00dcber 80 Prozent m\u00fcssen zu Hause gepflegt werden; nur knapp 40 % davon k\u00f6nnen durch ambulante Dienste unterst\u00fctzt werden. Gesetzliche Hilfs- und Entlastungsm\u00f6glichkeiten sind oft unbekannt oder stehen nicht zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>W<\/strong>aren die Informationen hilfreich, sagen Sie es weiter. Kritik und Anregungen erbitten wir direkt an uns.<\/p>\n<p><strong><a href=\"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/service\/newsletter\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" data-wpel-link=\"internal\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-12553\" src=\"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/files\/2021\/02\/newsletter-150x111.jpg\" alt=\"\" width=\"70\" height=\"52\" srcset=\"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/files\/2021\/02\/newsletter-150x111.jpg 150w, https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/files\/2021\/02\/newsletter.jpg 220w\" sizes=\"auto, (max-width: 70px) 100vw, 70px\" \/><\/a>W<\/strong>ollen Sie keinen Beitrag verpassen, abonnieren Sie den, <a href=\"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/service\/newsletter\/\" data-wpel-link=\"internal\">kostenfreie Newsletter<\/a>.\u00a0 Interessante Hinweise f\u00fcr Senioren, Veranstaltungen etc., nehmen wir gerne auf.<\/p>\n<p><strong>H<\/strong>elfen wir uns mit RAT und TAT unentgeltlich, ohne Werbung gegenseitig.<\/p>\n<p><strong>Wir<\/strong> sind unabh\u00e4ngig von Stiftungen, Parteien, Gewerkschaften, Unternehmen und staatlichen Institutionen. 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