{"id":9520,"date":"2022-08-05T12:12:30","date_gmt":"2022-08-05T10:12:30","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/?p=9520"},"modified":"2022-10-28T14:55:10","modified_gmt":"2022-10-28T12:55:10","slug":"so-gehts-vorsorgevollmacht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/2022\/08\/so-gehts-vorsorgevollmacht\/uwiemann\/","title":{"rendered":"So geht`s: Vorsorgevollmacht"},"content":{"rendered":"<blockquote>\n<p><strong>Mein Mann hat vor Kurzem die Diagnose Demenz erhalten. Sie ist noch im Anfangsstadium. Ich mache mir jetzt Gedanken um die Zukunft.<\/strong><\/p>\n<h1><strong>Vertrauen eine Ehrensache\u00a0<\/strong><\/h1>\n<\/blockquote>\n<h3>Angeh\u00f6rige sind nicht automatisch zur Vertretung berechtigt!<\/h3>\n<p><strong>Kann sich ein Mensch\u00a0 wirklich oder scheinbar nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten k\u00fcmmern, muss eine andere Person diese Aufgaben \u00fcbernehmen.<\/strong><!--more--><\/p>\n<p>Das darf sie aber nicht automatisch. Sie muss daf\u00fcr bevollm\u00e4chtigt sein, sei es auf Antrag vom Gericht, dann ist es eine Betreuung. Soweit sollte es nicht kommen. Vorher ist eine oder mehrere Vertrauensperson(en) zu benennen, dazu dient die <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/1901c.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow external\" data-wpel-link=\"external\" title=\"Externer Link: Vorsorgevollmacht\" class=\"ext-link wpel-icon-right\">Vorsorgevollmacht<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a>. Im Gegensatz zu einer normalen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/167.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow external\" data-wpel-link=\"external\" title=\"Externer Link: Vollmacht\" class=\"ext-link wpel-icon-right\">Vollmacht<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a> tritt sie erst dann in Kraft, wenn bestimmte Umst\u00e4nde, die der Verfasser vorher festgelegt hat, eingetreten sind. H\u00e4ufig kann die Vorsorgevollmacht eine<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/1901c.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow external\" data-wpel-link=\"external\" title=\"Externer Link:  gesetzliche Betreuung\" class=\"ext-link wpel-icon-right\"> gesetzliche Betreuung<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a> ersetzen.<\/p>\n<p>Ist ihr Angeh\u00f6riger pl\u00f6tzlich auf Pflege angewiesen, ben\u00f6tigt er wahrscheinlich auch in anderen Lebensbereichen Hilfe, etwa bei der Regelung seiner finanziellen Angelegenheiten. Es ist wichtig zu kl\u00e4ren, wer diese Hilfe leisten darf. Hat Ihr Angeh\u00f6riger bereits eine Vorsorgevollmacht verfasst, kann der Bevollm\u00e4chtigte sofort in seinem Namen handeln und zum Beispiel Antr\u00e4ge stellen oder einen Pflegedienst beauftragen. Existiert noch keine Vollmacht, sollte er schnellstens eine aufsetzen. Sonst kann es passieren, dass das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestimmt.<\/p>\n<p>Eine Vorsorgevollmacht ist <strong>Vertrauenssache.<\/strong> Ihr Angeh\u00f6riger sollte in Ruhe \u00fcberlegen, wen er als Bevollm\u00e4chtigten einsetzen m\u00f6chte. Das kann ein Verwandter sein, aber auch ein guter Freund. Das Gesetz schreibt lediglich vor, dass der Bevollm\u00e4chtigte vollj\u00e4hrig und wenigstens beschr\u00e4nkt gesch\u00e4ftsf\u00e4hig sein muss. Es ist m\u00f6glich, mehrere Personen zu benennen, und Aufgaben zu verteilen. Dann k\u00fcmmert sich ein Bevollm\u00e4chtigter zum Beispiel um Geldangelegenheiten, ein anderer um die medizinische Versorgung.<\/p>\n<p>Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich verfasst werden. Die Gerichte erkennen Mustervordrucke an, sofern sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Es ist sinnvoll, einen Vordruck zu w\u00e4hlen, <span style=\"text-decoration: underline;\">der Raum f\u00fcr Erg\u00e4nzungen l\u00e4sst. <\/span>Je individueller Ihr Angeh\u00f6riger die Vollmacht gestaltet, desto glaubw\u00fcrdiger ist sie. Der Bevollm\u00e4chtigte muss mit Namen, Geburtsdatum und seiner Adresse und Telefonnummer benannt werden. Vollmachtgeber und Bevollm\u00e4chtigter m\u00fcssen unterschreiben. Die Unterschriften k\u00f6nnen gegen eine Geb\u00fchr bei der \u00f6rtlichen Betreuungsbeh\u00f6rde beglaubigt werden.\u00a0<\/p>\n<blockquote>\n<p><strong>Nutzen Sie die Muster, um Ihren Willen zu erkunden.<\/strong><\/p>\n<\/blockquote>\n<p><strong>Vorsorgevollmacht selbst aufsetzen,<\/strong> um eventuell Geld zu sparen,<strong> ist sparen am verkehrten Platz, <\/strong>kann nicht empfohlen werden! Die sp\u00e4teren Streitigkeiten vor Gericht sind um vieles teurer. Von den Sorgen und Nerven ganz abgesehen. <strong>Die <a href=\"http:\/\/www.gnotkg.de\/gebuehrentabelle.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow external\" data-wpel-link=\"external\" title=\"Externer Link: vorsorgende Rechtspflege\" class=\"ext-link wpel-icon-right\">vorsorgende Rechtspflege<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a> ist f\u00fcr jeden erschwinglich<\/strong>. Wenn keine Wohnung, Haus, oder Grundst\u00fccke im Eigentum sind, reicht oft die Beratung in der Kommune, auch dort wird beglaubigt, sonst sollte der Notar bem\u00fcht werden.<\/p>\n<p>Die Notarkosten f\u00fcr die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht richten sich nach dem sogenannten Gesch\u00e4ftswert. <strong>Das Gericht- und Notarkostengesetz (<a href=\"http:\/\/www.gnotkg.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow external\" data-wpel-link=\"external\" title=\"Externer Link: GNotKG\" class=\"ext-link wpel-icon-right\">GNotKG<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a>) <span style=\"text-decoration: underline;\">Tabelle B<\/span> legt fest,<\/strong> wie hoch die Kosten in Abh\u00e4ngigkeit vom Gesch\u00e4ftswert sind. F\u00fcr eine Vorsorgevollmacht zahlen Sie den einfachen Geb\u00fchrensatz. <span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Der Gesch\u00e4ftswert entspricht in diesem Fall h\u00f6chstens 50 Prozent Ihres Verm\u00f6gens gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GNotKG\/98.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow external\" data-wpel-link=\"external\" title=\"Externer Link: GNotKG \u00a7 98\" class=\"ext-link wpel-icon-right\">GNotKG \u00a7 98<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a> (1).<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>In Sonderf\u00e4llen, <\/strong>beispielsweise wenn die Vollmacht nur in bestimmten Situationen in Kraft treten soll, kann der Gesch\u00e4ftswert auch nur drei\u00dfig (30) Prozent Ihres Verm\u00f6gens betragen. <span style=\"text-decoration: underline;\">L\u00e4sst sich ein Gesch\u00e4ftswert nur schwer bestimmen, wird in der Regel ein Betrag von 5.000,- Euro angenommen (GNotGK \u00a798 (3).<\/span><\/p>\n<p><strong>Der maximale Betrag <\/strong>f\u00fcr die Beurkundungskosten einer Vorsorgevollmacht liegt bei 1.735,- Euro zuz\u00fcglich der Mehrwertsteuer. <strong>Der folgenden Tabelle k\u00f6nnen Sie die Notarkosten inklusive Mehrwertsteuer f\u00fcr verschiedene Gesch\u00e4ftswerte entnehmen.<\/strong><\/p>\n<blockquote>\n<p><strong>\u00dcbersicht \u00fcber Notarkosten f\u00fcr die Vorsorgevollmacht in Abh\u00e4ngigkeit vom Gesch\u00e4ftswert<\/strong><\/p>\n<p><strong>Gesch\u00e4ftswert\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Notarkosten<\/strong><\/p>\n<p>\u00a0 \u00a0\u00a0 5.000,-Euro\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0 \u00a0\u00a0 53,55 Euro<\/p>\n<p>\u00a0 10.000,-Euro\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0 89,25 Euro<\/p>\n<p>25.000,- Euro\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 136,85 Euro<\/p>\n<p>50.000,-Euro\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 196,35 Euro<\/p>\n<p>500.000,-Euro\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1.112,65 Euro<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Alle Preise verstehen sich als grobe Richtwerte inklusive der Mehrwertsteuer und k\u00f6nnen selbstverst\u00e4ndlich abweichen.<\/p>\n<p>Im Preis enthalten ist sehr oft auch ein Beratungsgespr\u00e4ch und das Verfassen Ihrer Vorsorgevollmacht. Selbstverst\u00e4ndlich k\u00f6nnen Sie auch ein eigenes handschriftliches Dokument oder ein ausgef\u00fclltes Formular beglaubigen lassen.<\/p>\n<p>Die Vorsorgevollmacht besteht idealerweise aus<strong> zwei Schriftst\u00fccken<\/strong>:<\/p>\n<ul>\n<li>Der eigentlichen Vorsorgevollmacht und einem Vertrag mit dem Bevollm\u00e4chtigten. Die Vorsorgevollmacht sollte sofort gegen\u00fcber Dritten g\u00fcltig sein und zur Vertretung in allen finanziellen, rechtlichen, und pers\u00f6nlichen Angelegenheiten berechtigen.<\/li>\n<li>Im Vertrag mit dem Bevollm\u00e4chtigten kann und sollte festgelegt werden, unter welchen Bedingungen (mit Kostenregelung) und in welchem Rahmen dieser t\u00e4tig werden darf. Dieses Vorgehen ist sinnvoll, damit der Bevollm\u00e4chtigte im Notfall sofort handeln kann, ohne gegen\u00fcber Dritten m\u00fchsam nachweisen zu m\u00fcssen, dass die Bedingungen tats\u00e4chlich erf\u00fcllt sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>In der Vollmacht nach au\u00dfen <\/strong>sollten bestimmte Bereiche abgedeckt sein. Wichtig ist, dass \u00c4rzte gegen\u00fcber dem Bevollm\u00e4chtigten von ihrer Schweigepflicht entbunden sind. Sonst d\u00fcrfen sie ihn nicht \u00fcber den Gesundheitszustand des Vollmachtgebers informieren. Soll der Bevollm\u00e4chtigte \u00fcber schwerwiegende medizinische Eingriffe oder sogar den Abbruch lebensverl\u00e4ngernder Ma\u00dfnahmen entscheiden, muss das explizit in der Vollmacht stehen. Gleiches gilt, wenn der Bevollm\u00e4chtigte \u00fcber den Aufenthaltsort und den Einsatz <strong>freiheitsentziehender<\/strong> Ma\u00dfnahmen bestimmen soll.<\/p>\n<blockquote>\n<p><strong>Achtung: Viele Banken erkennen die Vorsorgevollmacht nicht an. Sie fordern eine Vollmacht auf ihren hauseigenen Vordrucken. Um \u00c4rger zu ersparen, sollten Sie Ihren Angeh\u00f6rigen bitten, rechtzeitig gesonderte Bankenvollmachten auszuf\u00fcllen. Sonst kann es Probleme geben, \u00fcber sein Konto zu verf\u00fcgen. Au\u00dferdem ist es sinnvoll, eine Postvollmacht zu erstellen.<\/strong><\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Dem Bevollm\u00e4chtigten sollte erlaubt sein, anderen Personen<span style=\"text-decoration: underline;\"> Untervollmachten<\/span> zu erteilen. Er ist dann in der Lage, Aufgaben an Dritte zu delegieren. Das kann ihm die Arbeit erleichtern. <span style=\"text-decoration: underline;\">Wichtig ist au\u00dferdem, die Haftung zu regeln<\/span>. <strong>Grunds\u00e4tzlich ist der Bevollm\u00e4chtigte umf\u00e4nglich haftbar, das hei\u00dft, auch bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/strong> <span style=\"text-decoration: underline;\">Das bedeutet f\u00fcr ihn ein hohes Risiko<\/span>. Es ist daher ratsam, ihn nur vors\u00e4tzliche Handlungen und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit haften zu lassen. Die Vollmacht sollte \u00fcber den Tod hinaus gelten. Denn Erben d\u00fcrfen erst t\u00e4tig werden, wenn sie ein Testament oder einen Erbschein vorlegen k\u00f6nnen. H\u00e4ufig m\u00fcssen aber schon vorher wichtige Aufgaben erledigt werden, etwa die K\u00fcndigung der Wohnung des Verstorbenen.<\/p>\n<p>Im Vertrag mit dem Bevollm\u00e4chtigten legt Ihr Angeh\u00f6riger fest, unter welchen Bedingungen die Vorsorgevollmacht gelten soll. Er kann eine allgemeine Formulierung w\u00e4hlen wie\u00a0<span style=\"text-decoration: underline;\">ab dem Zeitpunkt, an dem ich mich nicht mehr selbst um meine Angelegenheiten k\u00fcmmern kann oder eine konkrete Situation beschreiben. Au\u00dferdem kann er festlegen, welche Aufgaben der Bevollm\u00e4chtigte \u00fcbernehmen soll und Anweisungen zur Umsetzung geben. <\/span><strong>Der Vertrag sollte schriftlich verfasst und vom Notar, Vollmachtgeber und vom Bevollm\u00e4chtigten unterschrieben werden. <\/strong>Beide erhalten ein unterzeichnetes Exemplar.<\/p>\n<p>Ihr Angeh\u00f6riger kann die Vollmacht jederzeit erg\u00e4nzen oder \u00e4ndern. Zwischen Vollmachtgeber und Bevollm\u00e4chtigtem gibt es allerdings selten Probleme. Die treten meist erst auf, wenn im Todesfall die Rechte des Vollmachtgebers auf seine Erben \u00fcbergehen. Das ist h\u00e4ufig der Zeitpunkt, an dem das Handeln des Bevollm\u00e4chtigten in Zweifel gezogen wird.<span style=\"text-decoration: underline;\"> Deshalb sollten Sie als Bevollm\u00e4chtigter von Beginn an alle wichtigen Entscheidungen schriftlich dokumentieren. F\u00fchren Sie gegebenenfalls ein Haushaltsbuch und erstellen Sie regelm\u00e4\u00dfig eine \u00dcbersicht \u00fcber Ein- und Ausg\u00e4nge des Kontos des Bevollm\u00e4chtigten. Alle Unterlagen, die Sie bekommen oder versenden, sollten Sie zur Sicherheit kopieren. Lassen Sie sich, wenn m\u00f6glich, in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden vom Vollmachtgeber best\u00e4tigen, dass Sie die Aufgaben in seinem Sinne erf\u00fcllen.<br \/>\n<\/span><\/p>\n<blockquote>\n<p>Bei Geld h\u00f6rt die Freundschaft bekanntlich auf.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p><strong>Gibt es Streit oder haben Sie den Eindruck, dass ihnen die Aufgabe \u00fcber den Kopf w\u00e4chst, sollten Sie mit dem Vollmachtgeber dar\u00fcber sprechen. Finden Sie keine L\u00f6sung, k\u00f6nnen Sie von Ihrer Aufgabe als Bevollm\u00e4chtigter zur\u00fccktreten. Dazu m\u00fcssen Sie die Vorsorgevollmacht zur\u00fcckgeben und alle weiteren Vereinbarungen mit dem Vollmachtgeber k\u00fcndigen. Die K\u00fcndigung ist allerdings nur wirksam, wenn der Vollmachtgeber sie zur Kenntnis nehmen und entsprechend handeln kann. Ist er dazu nicht in der Lage, bleibt Ihnen nur der Gang vor das Betreuungsgericht, damit ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird. <\/strong><\/p>\n<p>Achtung: <strong>Vollmacht deponieren<\/strong><\/p>\n<p>die Bundesnotarkammer bietet die M\u00f6glichkeit, Vorsorgevollmachten in einem elektronischen Register erfassen zu lassen. Die Betreuungsgerichte\u00a0 k\u00f6nnen \u00fcber das Internet auf dieses Register zugreifen. Verpflichtet sind sie dazu nicht. Deshalb gilt f\u00fcr den Notar<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/1901c.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow external\" data-wpel-link=\"external\" title=\"Externer Link:  \u00a7 1901c BGB\" class=\"ext-link wpel-icon-right\"> \u00a7 1901c BGB<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a> zu beachten. Ohne Notar ist der Betroffene in der Pflicht. Trotz der Registrierung und gesetzlichen Pflicht kann man nicht sicher sein, dass das Gericht von der Vorsorgevollmacht erf\u00e4hrt. Ihr Angeh\u00f6riger sollte deshalb an einem gut auffindbaren Ort hinterlegen, dass eine Vorsorgevollmacht existiert, z.B. Info auch in der <strong>Notfallbox<\/strong>.<\/p>\n<p>Wir hoffen, eine erste Anregung gegeben zu haben. Bei Gefallen, sagen Sie es weiter.<\/p>\n<h3><strong>Wichtig:<\/strong><\/h3>\n<p>Die Vorsorgevollmacht ist kein Testatment. Warum nicht Testament und Vorsorgevollmacht bei Notar nach Beratung ausfertigen lassen. Die Kosten sind \u00fcberschaubar, die Schriftst\u00fccke sind dann rechtssicher abgefasst. Siehe auch:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/2019\/12\/vollmachten-als-vorsorgepaket\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" data-wpel-link=\"internal\">Betreuungsverf\u00fcgung<\/a>, <a href=\"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/2018\/04\/ihr-recht-auf-eine-patientenverfuegung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" data-wpel-link=\"internal\">Patientenverf\u00fcgung<\/a><\/p>\n<h2>Patientenschutz \u2013 Experten f\u00fcr Sie im Einsatz<\/h2>\n<p>Pr\u00fcfen Ihre <a href=\"https:\/\/www.stiftung-patientenschutz.de\/service\/patientenverfuegung_vollmacht\/pruefung-kostenfrei\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow external noreferrer\" data-wpel-link=\"external\" title=\"Externer Link: Patientenverf\u00fcgung kostenfrei\" class=\"ext-link wpel-icon-right\">Patientenverf\u00fcgung kostenfrei<span class=\"wpel-icon wpel-image wpel-icon-6\"><\/span><\/a><\/p>\n<p>********************<\/p>\n<p><strong>W<\/strong>aren die Informationen hilfreich, sagen Sie es weiter. Kritik und Anregungen erbitten wir direkt an uns.<\/p>\n<p><strong>W<\/strong>ollen Sie keinen Beitrag verpassen, abonnieren Sie den, <a href=\"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/service\/newsletter\/\" data-wpel-link=\"internal\">kostenfreie Newsletter<\/a>.\u00a0 <strong>W<\/strong>elche Themen, Hinweise f\u00fcr Senioren, Veranstaltungen etc. sollen wir aufnehmen?<\/p>\n<p><strong>H<\/strong>elfen wir uns mit RAT und TAT unentgeltlich, ohne Werbung gegenseitig.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mein Mann hat vor Kurzem die Diagnose Demenz erhalten. Sie ist noch im Anfangsstadium. Ich mache mir jetzt Gedanken um die Zukunft. Vertrauen eine Ehrensache\u00a0 Angeh\u00f6rige sind nicht automatisch zur Vertretung berechtigt! Kann sich ein Mensch\u00a0 wirklich oder scheinbar nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten k\u00fcmmern, muss eine andere Person diese Aufgaben \u00fcbernehmen.<\/p>\n","protected":false},"author":617,"featured_media":9098,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"generate_page_header":"","footnotes":""},"categories":[1,1122,5,39,4],"tags":[1305,222,1311,1310,122,1309,1307,1304,1652,2982,1308,1303,1306,378],"class_list":["post-9520","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-dies-und-das","category-ernaehrung-hygiene","category-recht","category-tabus","category-unterstuetzung","tag-bestimmungen","tag-betreuung","tag-betreuungsgericht","tag-bundesnotarkammer","tag-erben","tag-fahrlaessigkeit","tag-geldinstitute","tag-notar","tag-notfallbox","tag-patientenschutz","tag-risiko","tag-vertrauen","tag-vordruck","tag-vorsorgevollmacht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9520","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/wp-json\/wp\/v2\/users\/617"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=9520"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9520\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/wp-json\/wp\/v2\/media\/9098"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=9520"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=9520"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-quartier.de\/oberhausen\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=9520"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}