Zuständigkeiten

Für die praktische Arbeit ergeben sich aus der Satzung des Seniorenbeirates folgende Kompetenzen:
Der Seniorenbeirat kann sich mit allen Angelegenheiten befassen, bei denen die Interessen älterer Menschen berührt sind, soweit diese Befassung im Zuständigkeits- und Kompetenzbereich der Stadt Recklinghausen liegt.
Der Seniorenbeirat ist an der Beratung in allen Angelegenheiten zu beteiligen, bei denen die Interessen älterer Menschen berührt sind, u.a. durch Beratung entsprechender Ausschussvorlagen und Teilnahme an Sitzungen von Fachausschüssen bei der Vorstellung relevanter Planungsvorhaben.
Der Seniorenbeirat hat ein Antrags- und Anfragerecht an den Rat und seine Ausschüsse.
Die Vorsitzenden des Seniorenbeirates bzw. ihre Delegierten erhalten Rederecht bei der Beratung der Anträge im zuständigen Fachausschuss.