Alle Wohnungen müssen ab Beginn des nächsten Jahres mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die Bauordnung für NRW schreibt vor, dass in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg zum Verlassen von Wohnräumen dient, ein Rauchwarnmelder installiert werden muss.

Verantwortlich ist der Eigentümer. Zurzeit gibt es noch keine Kontrollen, spätestens bei einem der nächsten Besuche des Schornsteinfegers werden Sie vermutlich eindringlich auf die Installationspflicht hingewiesen werden.

Das Nichtanbringen eines Rauchwarnmelders kann im Brandfall ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen, wenn durch Feuer oder Rauch Personen zu Schaden kommen. Außerdem können Versicherungsgesellschaften wegen unterstellter grober Fahrlässigkeit die Leistungen kürzen bzw. verweigern.

Rauchwarnmelder werden an der Zimmerdecke montiert. Die meisten Geräte können entweder mit einer Montageplatte festgeschraubt oder geklebt werden. Für manche Modelle werden auch magnetische Halter angeboten. Meist ist das Schrauben die beste Möglichkeit. Hierzu müssen für die Montageplatte nur einige kleine Löcher gebohrt werden. Der Rauchwarnmelder selber wird durch einfaches Eindrehen montiert. Das Kleben hinterlässt oft unschöne Spuren an der Decke.

Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht werden, dass sie möglichst in der Raummitte sitzen. Dabei muss zu allen Wänden, Fenstern und Türen ein Abstand von mindestens 50 cm eingehalten werden. Ist der Raum größer als 60 m², müssen mehrere Geräte installiert werden.

Auf was sollte beim Kauf eines Rauchmelders geachtet werden?

In der EU dürfen nur Rauchwarnmelder verkauft werden, die das CE-Siegel tragen. Dieses Siegel garantiert aber nur einen Mindeststandard. Diese Geräte sind zwar sicher, bieten aber nicht den Funktionsumfang und die Qualität wie Rauchwarnmelder, die das Q-Label tragen. Rauchwarnmelder mit Q-Label haben eine garantierte Lebensdauer von mindestens 10 Jahren und verfügen über eine fest eingebaute Langzeitbatterie, die ebenso lange hält. Außerdem sind sie robuster und produzieren weniger Fehlalarme; ein Batteriewechsel entfällt.

Der Rauchwarnmelder sollte eine möglichst große Stummschalttaste haben. Kommt es beispielsweise durch eine Party doch einmal zu einem Fehlalarm, kann der Alarmton damit für einige Minuten ausgeschaltet werden. In dieser Zeit kann durch Lüften die Alarmursache behoben werden. Die Stummschalttaste sollte so angebracht sein, dass sie mit einem Besenstiel gut zu bedienen ist.

Manche Rauchmelder verfügen über eine LED, die zur Anzeige der Funktionstüchtigkeit des Gerätes mehrmals in der Minute blinkt. Das kann in Schlaf- oder Arbeitszimmern ausgesprochen störend sein. Zum Einbau in diesen Räumen greift man besser auf Geräte zurück, die diese Funktion nicht haben.

Für Raucherhaushalte gibt es spezielle Geräte; Raucher sollten zur Vermeidung von Fehlalarmen solche Geräte anbringen.

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