Mit dem Regelsatz für Alleinstehende, der zum 1. Januar 2020 um 8,00 Euro auf 432,– Euro angehoben wurde, müssen die notwendigen Kosten für den Lebensunterhalt bestritten werden. Aufwendungen für Unterkunft, Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, ein evtl. Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen und die Hilfe in Sonderfällen sind darin nicht enthalten.

Diese Leistungen stehen einem Alleinstehenden bzw. dem Haushaltsvorstand zu 100% zu. Ein Ehepartner kann 90% des Regelsatzes beanspruchen. Die Grundsicherung im Alter wird vermindert, wenn durch den Bezug einer vorrangigen Sozialleistung, wie z.B. Wohngeld, die Hilfsbedürftigkeit überwunden werden kann. Kinder werden nur zur Leistung herangezogen, wenn ein Kind oder die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen von mehr als 100.000 EUR verfügen.

Eine Beispielrechnung können Sie der Abbildung entnehmen. Quelle bmas.de

Mit dem Leistungsbescheid vom Sozialamt kann beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragt werden.

Die Grundsicherung wird nur auf Antrag gewährt. Beantragen Sie die Grundsicherung, wenn Sie glauben, die Voraussetzungen zu erfüllen. Lassen Sie prüfen, ob Ihnen die Grundsicherung zusteht! Benken Sie, dass die Grundsicherung erst ab dem Monat der Antragstellujng zusteht.

Sie können den Antrag bei der Stadtverwaltung Lohmar, Dezernat 2, Amt für Kultur, Sport und Soziales oder bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen, der ihn dann an die zuständige Stelle weiterleitet.

Abteilungsleiterin bei der Stadt Lohmar ist Ursula Brühl, Stadthaus, Raum 029, Telefon 02246/15-370.

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