Tipps zur Pflege-Reform …

Die neue Pflege-Reform

Seit dem 1. Januar diesen Jahres gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern 5 Pflegegrade und eine neue Beurteilungsregel: Je weniger eine Person geistig oder körperlich noch alleine erledigen kann, desto höher ist der Pflegegrad.
Viele, die zu Hause versorgt werden möchten, erhalten jetzt mehr Geld und auch an Demenz erkrankte sind nun bessergestellt.

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Wer ab 2017 einen Antrag auf Pflegegeld bei den Krankenkassen stellt, wird nach dem neuen Prüfverfahren begutachtet. Dann kommt ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes ins Haus, um sich ein Bild von der Pflegebedürftigkeit zu machen und dann über den Pflegegrad zu entscheiden.
Sollte der Antrag abgelehnt werden, oder man ist mit der Höhe des Pflegegrades unzufrieden, kann man innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.
Ein formloses Schreiben genügt, in dem dargelegt wird, was in dem Gutachten möglicherweise nicht berücksichtigt wurde. (Einschreiben mit Rückschein)
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Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad und ob die häusliche Pflege von Angehörigen oder einem Pflegedienst erfolgt.
Beispiel:
Personen mit Pflegegrad 4, die zu Hause von Angehörigen versorgt werden, erhalten 728 Euro Zuschuss. Wird das von einem Pflegedienst erledigt, gibt es dafür 1612 Euro. Wer in einem Seniorenheim lebt, erhält 1775 Euro.
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Wer schon im vorigen Jahr eine Pflegestufe hatte, bekommt automatisch anstelle der bisherigen Pflegestufe einen Pflegegrad zugewiesen. Wer bisher Pflegestufe 2 war, und nun Pflegegrad 3 hat, erhält 87 Euro mehr im Monat.
Bei Demenzkranken , die von Pflegediensten betreut werden, erhalten sogar bis zu 609 Euro mehr.
Nimmt die Pflegebedürftigkeit zu, kann jeder eine erneute Begutachtung beantragen. Auch bei leichten Einschränkungen in der Selbstständigkeit kann man nun den Pflegegrad 1 bekommen. Wer zu Hause wohnt erhält dann zwar kein Pflegegeld, aber Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro für Betreuungsleistungen. (Haushaltshilfe)
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Alle, die zu Hause wohnen können wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Bereits bei Pflegegrad 1 gibt es bis zu 4000 Euro für den Umbau eines Bades oder einen Treppenlift. Für Pflegehilfsmittel gibt es bis zu 40 Euro im Monat. Auch prüft der Medizinische Dienst, ob Hilfsmittel wie Hausnotruf oder Gehhilfen, etc. benötigt werden und man muss sie nicht mehr extra beantragen.
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Wer einen Familienangehörigen ab Pflegegrad 2 für mindestens 10 Stunden an
2 Tagen in der Woche pflegt, erhält dafür Beiträge in der Rentenkasse gutgeschrieben. (Wenn er keiner anderen Arbeit nachgeht mit mehr als 30 Wochenstunden) Zuvor muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.
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Für Bewohner eines Seniorenheims gilt, dass sie egal welchen Pflegegrad sie haben, einen Eigenanteil zahlen. Früher war es so, dass je höher die <>Pflegestufe stieg, umso höher stieg auch der Eigenanteil. Das hat sich jetzt geändert, der Eigenanteil bleibt stabil, auch wenn mehr Pflegebedarf entsteht.
Die Höhe des Eigenanteils ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. 
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