Die Patientenverfügung

Für den Fall, dass Sie Ihren Willen beispielsweise aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr selbst äußern können, können Sie mit einer Patientenverfügung vorsorgen. Jeder Mensch hat das Recht, für sich selbst zu entscheiden, welche lebensverlängernden Maßnahmen dann getroffen werden sollen. Mit einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche lebensverlängernde Behandlung Sie im Ernstfall wünschen. Sie kommt natürlich erst dann zum Einsatz, wenn Sie sich selbst etwa aufgrund eines schweren Unfalls, einer Demenzerkrankung oder eines Komas nicht mehr selbst äußern können. Die Patientenverfügung ist freiwillig und kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Es empfiehlt sich, einen Ansprechpartner Ihres Vertrauens zu bestimmen und Ihre Wünsche und Lebenseinstellungen schon vorher mit ihm zu besprechen.
Die Patientenverfügung sollte so aufbewahrt werden, dass sie auffindbar ist.
Daher ist es ratsam, sie in mehrfacher Ausführung bei den persönlichen Unterlagen, dem Bevollmächtigten, dem Hausarzt und gegebenenfalls im Krankenhaus oder Pflegeheim zu haben. Damit die Verfügung verbindlich wirksam werden kann, sollte möglichst genau beschrieben sein, in welchen Fällen sie konkret zur Anwendung kommen soll. Die Ärzte müssen Ihren Willen umsetzen, Sie können ihnen aber auch einen gewissen Auslegungsspielraum zugestehen.

Das Bundesministerium für Justiz stellt Ihnen verschiedene Formulierungsvorschläge zur Verfügung, unter denen Sie das für Sie in Frage kommende auswählen können.

Betreuungsrecht / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht, dazu weitere Informationen

 

Was gehört in eine Patientenverfügung?

  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Beispiel für die Eingangsformel: „Ich (Name, Geburtsdatum, Anschrift) bestimme in dieser Patientenverfügung meinen Willen für den Fall, dass ich diesen nicht mehr selbst zum Ausdruck bringen kann…“
  • Angabe der Situationen, in denen die Patientenverfügung konkret gelten soll
  • Angaben zu gewünschten lebenserhaltenden Maßnahmen, medizinischer Behandlung, künstlicher Ernährung, eventuell eine Erklärung zur Organspende, Sterbeort und Begleitung
  • Datum und Unterschrift

 

Die Pflegeberatungsstelle der Kreisstadt Bergheim berät Sie gerne zu diesem Thema.

Kontakt: Frau Eva Brandt-Fischer, Tel.: 02271/89-525

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