Kategorie: Rechtliches für Senioren

Mit dem Ruhestand ändert sich vieles. Auch rechtlich müssen viele Dinge neu geregelt werden.
Reicht die Rente, welche Versicherungen sind sinnvoll oder müssen geändert werden, muss ich noch eine Steuererklärung machen, wieviel darf ich dazuverdienen und was wird aus mir, wenn ich krank oder zum Pflegefall werde?
In einer Patientenverfügung kann man genau regeln, was im  Ernstfall zu tun ist und welche lebensverlängernden Maßnahmen man wünscht.

Den letzten Willen sollte man in einem Testament festhalten.

Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Reihe Informationen dazu zusammen, freuen uns aber auch über Ihre Tipps und Beiträge.

Polizei informiert …

Polizei im Rhein-Erft-Kreis macht mit …

Präventionstipp für Bürgerinnen und Bürger

Ältere Menschen werden zunehmend von Straftätern angerufen, die sich als Polizeibeamte ausgeben. Die Anrufer manipulieren ihre Opfer, indem sie ihnen augenscheinlich überzeugende Geschichten über aktuelle Straftaten erzählen und sie zum vermeintlichen Schutz ihres Eigentums auffordern, Geld oder Wertgegenstände auszuhändigen. Dabei erscheint auf dem Telefondisplay …

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Vorsorgevollmacht …

Betreuerbestellung durch das Gericht?

Im Alter können Demenz, ein Unfall oder eine schwere Erkrankung schnell dazu führen, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Daher sorgen in zunehmendem Maße immer mehr Menschen für den Ernstfall mit einer Vorsorgevollmacht vor. Dadurch vermeiden sie eine staatlich angeordnete Betreuung. Der Gesetzgeber ist der Meinung, …

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Thema „Hausnotruf“

Leben Sie allein? Fragen Sie sich mit zunehmenden Alter manchmal, was wohl sein wird, wenn Sie im Haus oder Garten plötzlich einen Unfall haben und nicht mehr zum Telefon kommen, um Hilfe zu rufen? Gibt es ein Gerät, mit dem man von überall einen Notruf auslösen kann?

Ja, ein solches Gerät gibt es!

Es handelt …

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Was man wissen sollte!

Immer wieder werde ich hauptsächlich von älteren Mitbürgern oder deren Angehörigen angesprochen, dass die Krankenkasse Leistungen nicht übernehmen will. Oft wissen sie nicht, wie sie auf einen ablehnenden Bescheid reagieren sollen oder akzeptieren einfach diese Entscheidung.

An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass innerhalb eines Monats nach Zustellung des Ablehnungsbescheides Widerspruch eingelegt werden kann. …

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Wichtige Informationen … Vorbeugen!

Wir vom Seniorenportal Bergheim haben für Sie wichtige Formulare und Tipps zusammengestellt. Dank an unser Online-Teammitglied Christa Commer!

Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht:

 

 

Anmerkungen-Testament Musterbeispiele-Testamente Patientenverfügung Vorlage Vorsorgevollmacht

 

Abzocke im Alltag

Am 23.2. fand im Bürgerhaus Neu-Etzweiler ein Vortrag über allgemeine Fallen und Betrügereien im täglichen Leben statt. Ich war angenehm überrascht, denn jeder Besucher wurde erst einmal zu einer Tasse Kaffee und Brötchen eingeladen. Zu Beginn fand durch einen Moderator die Begrüßung sowie Vorstellung der einzelnen Vertreter von Verbraucherschutz, Landesseniorenvertreter, Vertreter des Bürgermeisters von Elsdorf …

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Beabsichtigen Sie, demnächst in Rente zu gehen?

Normalerweise ist man als Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, wenn man eine Rente der gesetzlichen Rentenversiche­rung erhält und die sogenannte 9/10-Regel erfüllt. Leider ist diese Regel kaum bekannt. 

Was hat es mit dieser Regel auf sich? 

Laut Sozialversicherungsrecht besagt die 9/10-Regelung, dass ein Rentenantrag­steller in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 % …

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Ruhestand-Zusatzinformationen

Mit dem Ruhestand ändert sich vieles. Auch rechtlich müssen viele Dinge neu geregelt werden. Reicht die Rente, welche Versicherungen sind sinnvoll oder müssen geändert werden, muss ich noch eine Steuererklärung machen, wie viel darf ich dazuverdienen und was wird aus mir, wenn ich krank oder zum Pflegefall werde? In einer Patientenverfügung kann man genau regeln, …

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Die Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer für Sie einsetzen soll – und gegebenenfalls wen nicht. Sie können auch festlegen, welche Wünsche und Vorgaben befolgt werden sollen oder ob Sie im Pflegefall zu Hause oder im Heim betreut werden wollen.

Die Vorsorgevollmacht

Für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen. Mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht können Sie einer Person Ihres Vertrauens die Wahrnehmung Ihrer Interessen für den Fall übertragen, dass Sie es selbst nicht mehr können. Der Bevollmächtigte kann dann stellvertretend für Sie handeln und entscheiden. Das Gericht wird nur …

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