{"id":1854,"date":"2017-10-16T22:22:17","date_gmt":"2017-10-16T20:22:17","guid":{"rendered":"http:\/\/unser-quartier.de\/stadt-bergheim\/?page_id=1854"},"modified":"2017-10-16T23:20:01","modified_gmt":"2017-10-16T21:20:01","slug":"ist-ein-testament-notwendig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-quartier.de\/stadt-bergheim\/2017\/10\/ist-ein-testament-notwendig\/","title":{"rendered":"Ist ein Testament notwendig?"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">Niemand denkt gern an den eigenen Tod und doch ist es wichtig, seinen letzten Willen in einem Testament zu dokumentieren \u2013 egal, wie gro\u00df das Verm\u00f6gen ist. So k\u00f6nnen Sie sicher sein, dass die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, bedacht werden und die Dinge in Ihrem Sinne geregelt und fortgef\u00fchrt werden. Dies schafft Klarheit f\u00fcr Ihre Hinterbliebenen und hilft, Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Vererbt werden k\u00f6nnen Verm\u00f6gen in Form von Geldwerten (Giro- und Sparkonten, Versicherungen, Wertpapiere, Aktien sowie Bausparvertr\u00e4ge), aber auch Grundbesitz (Wohnungen, H\u00e4user, Grundst\u00fccke) sowie Sachwerte wie Schmuck, M\u00f6bel oder Autos. Eventuelle Schulden, Darlehen und Hypotheken werden mitvererbt.\u00a0 <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Hierbei werden ausschlie\u00dflich Blutsverwandte und Ehegatten ber\u00fccksichtigt. Wenn Sie Ihr Verm\u00f6gen individuell aufteilen wollen, sollten Sie in jedem Fall ein Testament machen. Neben Ehegatten, Kindern und weiteren Angeh\u00f6rigen k\u00f6nnen Sie so auch Ihren Lebensgef\u00e4hrten, Patenkinder, Freunde, Bekannte, hilfsbed\u00fcrftige Personen oder gemeinn\u00fctzige Organisationen bedenken.\u00a0 <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">Wenn Sie keine Angeh\u00f6rigen haben, erbt der Staat. Dem k\u00f6nnen Sie mit einem Testament entgegenwirken und klar festlegen, wem Sie wieviel und unter welchen Bedingungen hinterlassen. Mit einer testamentarischen Beg\u00fcnstigung k\u00f6nnen auch Pflichten verbunden sein, wie etwa die Grabpflege oder die Betreuung nahestehender Personen. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">Wenn Sie sich unsicher sind, empfiehlt es sich in jedem Fall juristischen Rat einzuholen.\u00a0 So haben Sie die Gewissheit, Ihren letzten Willen eindeutig und rechtlich korrekt niedergelegt zu haben. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\"><b>Die gesetzliche Erbfolge<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">Laut dem B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind nur Ehegatten und Blutsverwandte erbberechtigt. Adoptivkinder und nicht-eheliche Kinder sind den ehelichen Kindern gleichgestellt. Die Reihenfolge er Erbberechtigten richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad: <\/span><\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">Verwandte 1. Ordnung sind direkte Abk\u00f6mmlinge wie Kinder und nachrangig Enkel und Urenkel.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">Verwandte 2. Ordnung sind die Eltern und nachrangig Geschwister und deren Kinder (also Nichten und Neffen). <\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">Verwandte 3. Ordnung sind die Gro\u00dfeltern, nachrangig Onkel und Tanten sowie deren Kinder (Cousins und Cousinen). <\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">Verwandte 4. Ordnung sind die Urgro\u00dfeltern und nachrangig deren Abk\u00f6mmlinge. <\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">Die Rangfolge ist wichtig, denn es erben immer nur die n\u00e4chsten Verwandten. Wenn ein Verwandter 1. Ordnung vorhanden ist, erben die der zweiten und dritten Ordnung nicht. Hinterbliebene Ehepartner erben in jedem Fall, da sie au\u00dferhalb dieser Hierarchie stehen. Hat eine Zugewinngemeinschaft bestanden, erbt der hinterbliebene Ehepartner 50 % des Verm\u00f6gens, bei Kinderlosen sind es 75 %. Der Rest f\u00e4llt den Erben zweiter Ordnung zu. Bei G\u00fctertrennung erbt der Partner gleichberechtigt neben den Kindern. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">Falls Sie auf ein Testament verzichten und die gesetzliche Erbfolge greift, werden beispielsweise Ihre Enkel nicht bedacht. Zudem haben unverheiratete Partner keinen Anspruch auf ein Erbe. Auch Freunde und entfernte Verwandte spielen keine Rolle. Dies kann zu Streitigkeiten f\u00fchren: Wollen die Kinder beispielsweise das Haus verkaufen, der hinterbliebene Ehepartner kann sie aber nicht auszahlen, kommt es vielleicht zu einer Zwangsversteigerung und der Ehepartner muss ausziehen. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren W\u00fcnschen entspricht, sollten Sie in jedem Fall ein Testament machen. Dies kann aber nicht den Pflichtteil bestimmter Angeh\u00f6riger ausschlie\u00dfen. Dieser entspricht der H\u00e4lfte dessen, was dem Erben ohne Testament gesetzlich zusteht. Der Pflichtteil, der sp\u00e4testens drei Jahre nach Bekanntwerden geltend gemacht werden muss, kann nur durch einen notariellen Erbverzicht oder einen au\u00dferordentlichen H\u00e4rtefall au\u00dfer Kraft gesetzt werden. \u00a0 <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\"><b>Die Erbschaftssteuer<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">In dem Moment, in dem Sie etwas vererben, f\u00e4llt Erbschaftssteuer an. Wenn der Wert\u00a0 sogenannten Freibetr\u00e4ge \u00fcbersteigt, m\u00fcssen die Erben zahlen. Somit f\u00e4llt auch stets ein Teil Ihres Nachlasses den Staat. Die H\u00f6he des Steuersatzes richtet sich nach der Steuerklasse der Erben und der H\u00f6he der Erbschaft. Je enger der Verwandtschaftsgrad ist, desto niedriger ist der Steuersatz und umso h\u00f6her der Steuerfreibetrag. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">Seit dem 1. Januar 2009 ist ein ge\u00e4ndertes Erbschaftssteuer- und Bewertungsrecht in Kraft, bei dem die Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Ehepartner und nahe Verwandte angehoben wurden. Um die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, wird au\u00dferdem das Betriebsverm\u00f6gen privilegiert behandelt \u2013 hier sind grunds\u00e4tzlich 85 % des Verm\u00f6gens von der Erbschaftsteuer befreit. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\"><b>Formale Vorschriften f\u00fcr ein Testament<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">Damit Ihr letzter Wille wirksam werden kann, m\u00fcssen Sie einige formale Vorschriften beachten: <\/span><\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"font-size: medium\"><span style=\"font-family: Arial, sans-serif\"><b>Das eigenh\u00e4ndige, privatschriftliche Testament<\/b><\/span><span style=\"font-family: Arial, sans-serif\"> k\u00f6nnen Sie an jedem Ort und zu jeder Zeit handschriftlich selbst verfassen. Die Niederschrift muss in jedem Fall mit Vor- und Nachname sowie Ort und Datum unterzeichnet sein. Testamente, die am Computer oder mit Schreibmaschine geschrieben und nur mit der Unterschrift versehen sind, sind ung\u00fcltig. \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen m\u00fcssen Datum und Unterschrift enthalten, da immer nur die neueste Fassung gilt. Sie k\u00f6nnen Ihr Testament bei sich oder einer Vertrauensperson aufbewahren, oder aber auch beim Amtsgericht in amtlicher Verwahrung geben. So ist sichergestellt, dass das Testament gefunden und er\u00f6ffnet werden kann. <\/span><\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: medium\"><span style=\"font-family: Arial, sans-serif\"><b>Das notarielle oder \u00f6ffentliche Testament <\/b><\/span><span style=\"font-family: Arial, sans-serif\">wird mit Hilfe eines Notars gegen eine Geb\u00fchr verfasst und beim Amtsgericht verwahrt. So lassen sich auch komplizierte Erbfragen korrekt regeln. Der Notar muss sich vor der Beurkundung von der Testierf\u00e4higkeit des Erblassers \u00fcberzeugen, was F\u00e4lschungsvorw\u00fcrfe und Anfechtungen erschwert.\u00a0 <\/span><\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">Vergessen Sie auch nicht, eine passende \u00dcberschrift und Angaben zu Ihrer Person (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnsitz) zu machen. Unterschrift und Datum geh\u00f6ren ans Ende des Dokuments. \u00dcber den Aufbewahrungsort k\u00f6nnen Sie frei entscheiden. Empfehlenswert ist eine die Hinterlegung beim Nachlassgericht gegen eine einmalige Geb\u00fchr. Nur so kann gew\u00e4hrleistet werden, dass Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird. Seit dem 1. Januar 2012 gibt es auch ein zentrales Testamentsregister in Berlin.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">Falls die Abwicklung sich schon im Vorhinein kompliziert darstellt oder eine gr\u00f6\u00dfere Erbengemeinschaft bedacht wird, empfiehlt sich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Dieser kann eine Person oder Organisation Ihres Vertrauens sein oder durch das Nachlassgericht bestimmt werden.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\"><b>Testamentsarten<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\"><b>Das gemeinschaftliche Testament (Ehegattentestament)<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">Eheleute k\u00f6nnen ihren letzten Willen gemeinsam aufsetzen \u2013 eigenh\u00e4ndig oder notariell. Das Testament muss von beiden unterschrieben werden. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: medium\">\u00a0<\/span><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\"><b>Das Berliner Testament<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">Bei dieser wechselseitigen Verf\u00fcgung setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerbe ein und legen fest, wem nach dem Tod des Hinterbliebenen der Nachlass zufallen soll \u2013 etwa den Kindern oder einer gemeinn\u00fctzigen Organisation. Um in diesem Fall die zweifache Erbschaftssteuer zu sparen, empfiehlt es sich, die Schlusserben schon festzulegen und dem hinterbliebenen Gatten ein Nie\u00dfbrauchrecht einzur\u00e4umen. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: medium\">\u00a0<\/span><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\"><b>Vertrag zugunsten Dritter (Schenkungsvertrag)<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">Dabei gehen die Verm\u00f6genswerte eines Bankguthabens oder Wertpapierdepots nach dem Tod an eine festgelegte Person oder Organisation \u00fcber und sind damit nicht Teil des Nachlasses. Der Vertrag muss von dem Beg\u00fcnstigten offiziell angenommen und unterzeichnet werden. Die erforderlichen Formulare erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: medium\">\u00a0<\/span><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\"><b>Erbvertrag<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">Hierbei wird zu Lebzeiten ein notarieller Vertrag zwischen Erblasser und Beg\u00fcnstigten abgeschlossen, der eventuell an bestimmte Auflagen oder Verpflichtungen gebunden sein kann. So kann die Zukunft verbindlich gemeinsam mit den Erben geplant werden, was besonders im Fall einer Unternehmensnachfolge ratsam ist.\u00a0 <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: medium\">\u00a0<\/span><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\"><b>Vor- und Nacherbschaft<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">Hiermit kann die Erbfolge bestimmt und festgelegt werden, wer nach dem Tod des Vorerben den Nachlass als n\u00e4chster erh\u00e4lt. Bei einem gemeinschaftlichen Testament von Ehepartnern, die sich als Alleinerben einsetzen, k\u00f6nnen so die Nach- und Schlusserben \u2013 etwa die Kinder oder eine Organisation \u2013 benannt werden.<br \/>\n<\/span><span style=\"font-size: medium\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\"><b>Ersatzerbe<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\">Sollte ein Erbe sterben oder den Nachlass ausschlagen, bevor das Testament er\u00f6ffnet wird, kann ein Ersatzerbe festgelegt werden. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: medium\">\u00a0<\/span><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\"><span style=\"font-family: Arial, sans-serif;font-size: medium\"><b>Verm\u00e4chtnis<\/b><\/span><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, sans-serif\"><span style=\"font-size: medium\">Ein Testament kann auch verschiedene Verm\u00e4chtnisse enthalten. So kann beispielsweise eine bestimmte Person mit einem festgelegten Geldbetrag, einem Wertgegenstand oder einem Recht (z.B. Wohnrecht) bedacht werden, ohne ihn als Erben einzusetzen. Die Erben sind dazu verpflichtet, diese Verm\u00e4chtnisse zu erf\u00fcllen.\u00a0<\/span>\u00a0<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Niemand denkt gern an den eigenen Tod und doch ist es wichtig, seinen letzten Willen in einem Testament zu dokumentieren \u2013 egal, wie gro\u00df das Verm\u00f6gen ist. So k\u00f6nnen Sie sicher sein, dass die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, bedacht werden und die Dinge in Ihrem Sinne geregelt und fortgef\u00fchrt werden. 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