Lesung: Reisen in und aus der DDR

Ich bin aufgewachsen mit dem Bewusstsein, dass es zwei deutsche Staaten gibt und dass dies das Ergebnis der schrecklichen Naziherrschaft war. Dass es dabei einen dicken Bruch in der Familie meines Vaters und auch von anderen mir nahe stehenden Familien gegeben hat, habe ich als Kind und Jugendliche überhaupt nicht nachvollziehen können – schließlich habe ich die Verwandten ja nicht vermisst, habe ich sie ja nie kennen gelernt.

Sehr wohl kann ich mich erinnern, wie froh meine Oma war – als Rentnerin vom Zwangsumtausch befreit – als sie endlich in den 70-er Jahren  ihre Verwandten „drüben“ besuchen konnte und diese auch uns. – Die Verwandten, alles Rentner, blieben mir fremd.

Reisen in und aus der DDR waren über
Jahrzehnte vielen Regelungen unterworfen

So oder ähnliche Geschichten können sicherlich viele aus Ost und West erzählen. Die Generation derer, die das komplette Erliegen des Reiseverkehrs in den vier Besatzungszonen nach der Kapitulation des Deutschen Reiches noch erlebt haben, erinnern sich auch sicherlich noch an die Interzonenpässe, die den Besuch einer anderen Zone ab Ende 1945 dann doch erlaubte. Während der Berlin-Blockade 1948/49 kam der Reiseverkehr zwischen der Trizone (westliche Alliierte) und der Sowjetzone völlig zum Erliegen. 

Mit Gründung der DDR und BRD konnten Westdeutsche wieder ungehindert in die DDR reisen und DDR-Bürger war der Zugang innerhalb Berlins ungehindert möglich (zwischen 1954 und 1957 kamen jährlich 2,5 Millionen Reisende). In Berlin verliefen die Straßen und die öffentlichen Verkehrsmittel barrierefrei. – Dies endete jedoch nach dem Arbeiteraufstand in der DDR von 1953.

In der restlichen DDR wurde die Reisefreiheit bereits mit der Gründung des Staates beschnitten, ab 1957 wurden bestimmten Gruppen die Reisen in den Westen schlichtweg verboten. Auch innerhalb Berlins wurden die Besuchsreisen drastisch gedrosselt.

Mit dem Mauerbau 13.08.1961 wurde auch diese Möglichkeit unterbunden. Erst Ende 1964 erhielten DDR-Rentner die Möglichkeit zur Ausreise nach Westdeutschland, um dort Verwandte zu besuchen, nach dem Abkommen von 1972 sogar mehrmals im Jahr, insgesamt 30 Tage. Hier im Westen bekamen sie ein Begrüßungsgeld von 50 DM und brachten selbstverständlich Westware in die DDR. Mit Genehmigung der DDR-Behörden waren jetzt sogar Reisen nach West-Berlin und in die BRD wegen dringender Familienangelegenheiten erlaubt, als da wären: Geburten, Taufe, Konfirmation, Kommunion, Jugendweihen, Eheschließungen- und Jubiläen (60., 65., 70., 75. und jeder weitere Geburtstag), lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefälle. Antragsberechtigt waren: Großeltern, Eltern, Kinder, Geschwister und Halbgeschwister. Seit 1984 konnten sie auch Bekannte im Westen besuchen und bis zu 60 Tage bleiben. Ab dem 09.11.1989 wurden Privatreisen in die Bundesrepublik endlich kurzfristig ermöglicht.

Auch für die Reisen von West nach Ost kam es zu Beschränkungen. Ab 1953 stellten die Alliierten keinen Interzonenpass mehr aus, es mussten Ausreisegenehmigungen in die Sowjetzone beantragt werden. Innerhalb der Trizone wurden die Grenzkontrollen dagegen abgeschafft. Am 16. August 1961, also drei Tage nach dem Mauerbau, schloss die DDR die Grenze zur BRD. Ein Aufenthalt – auch innerhalb Berlins – war für über 2 Jahre völlig aussichtslos. Erst ab 1963 mit dem Passierscheinabkommen (insgesamt gab es fünf von 1963 bis 1967) begannen Erleichterungen von innerdeutschen Reisebestimmungen, und zwar gegen politische Anerkennung oder Geld. Mit dem Passierscheinabkommen wurde auch die sog. Mindestumtauschregel eingeführt, eine über Jahrzehnte andauernde Akquirierung von West-Geld: Pro Tag, pro Person zum Umtauschkurs: 1:1 (real lag er über die Jahre bei 1:3 bis 1:15) versorgte sich die DDR mit harter Währung, die sie immer dringender für das wirtschaftliche Überleben brauchte. Zu dieser Zeit verschafften sich alle Ostblockstaaten über diese Einreiseregelung eine lukrative Einnahme.

Seit 1968 gab es eine Pass- und Visumpflicht für Personen aus dem Westen und eine Steuerausgleichsabgabe für Güter. 1970 wurde die Straßenbenutzungsgebühr für Reisende aus dem Westen erhöht, diese war ebenfalls eine wichtige Devisenquelle für die DDR. 

Erst mit dem Transitabkommen unter Willy Brandt 1971 gab es Erleichterungen: Visa direkt am Auto, Bus oder Bahn, Wegfall der zeitaufwendigen Kontrollen im Zug, Verplombung der LKW. Fahrzeug- bzw. intensive Personenkontrollen – bis dahin üblich – waren ab diesem Zeitpunkt nur noch in äußerst seltenen Fällen erlaubt.

Bis 1989 gab es drei, später vier Transitautobahnen nach Berlin, die nicht verlassen werden durften, Verhaftungen wären die Folge gewesen. Eine Transitkommission überwachte das Abkommen, nahm Beschwerden von Transitreisenden auf, Verhaftungen, Sperrungen, Fluchtversuche wurden hier besprochen. Mit Bußgeldern (z. B. bei Geschwindigkeitsübertretungen) nahm die DDR-Polizei jährlich bis zu 7 Mio. DM ein; diese Größe war fest im Volkswirtschaftsplan der DDR verankert. 

Statt weiterhin die Bürger mit Straßenbenutzungsgebühren, Steuerausgleichsabgaben und Visagebühren zu belasten, zahlte die BRD an die DDR eine jährliche Transitpauschale, anfangs 1972 in Höhe von 235 Millionen DM, 1990 waren es bereits 890 Millionen DM. Insgesamt belief sich die Pauschale auf 7,8 Mrd. DM. Hinzu kamen die Ausgaben zum Erhalt der Straßen (z. B. die A 2, Helmstedt – Berlin usw.), der Eisenbahnlinien und Wasserstraßen. Dieser Transitverkehr kostete die BRD nochmals etwa 10 MRD DM. Erst am 01.01.1990 wurden die Transitvisa und die Visagebühren für Transitreisende aufgehoben, mit dem 01.07.1990 entfielen die Grenzkontrollen.

http://www.zeitzeugenbuero.de/fileadmin/zzp/Zwangsumtausch__Gebühren_und_Straßenzoll.pdf

http://www.nachkriegsmuseen.de

http://www.geschichte-doku.de/deutsch-deutscher-alltag/themen/?a=transit

Letzte Artikel von Brigitte Reuß (Alle anzeigen)

Schreiben Sie einen Kommentar