Nur wer vorher Einspruch erhebt, darf später klagen

UWG Steinheim positioniert sich zur Debatte um Windräder im Steinheimer Becken – Bürger zur Beteiligung aufgerufen

Die geplanten Windräder im Steinheimer Becken erregen schon seit Jahren die Gemüter. Fünf Stück sollen es werden: Links und rechts der Landesstraße zwischen Steinheim und Vinsebeck, bis zu 241 Meter hoch, mit einem Rotordurchmesser von 150 Metern und einer Standardleistung von 4,2 Megawatt.

„Wir lehnen die Windkraft nicht grundsätzlich ab. Sie sollte jedoch möglichst verträglich mit den Anwohnerwünschen sein“, positioniert sich nun die UWG Steinheim. Bereits seit Mitte Oktober können die Bürger ihre Einwände gegen das geplante Projekt des Energiekonzerns EnBW vorbringen, bisher sei die Resonanz jedoch noch deutlich zu gering. „Es ist wichtig zu wissen: Nur wer vorher Einspruch geltend macht, hat später auch das Recht zu klagen“, betont UWG-Vorsitzender Gisbert Günther. Nun sei jeder einzelne Bürger gefordert, seine Einwände und Argumente noch bis zum 16. Dezember schriftlich beim Kreis Höxter vorzulegen. Die Details zur Maßnahme sind auf der Internetseite des Kreises Höxter einsehbar.

Die UWG selbst schlägt einige Änderungen im Antrag des Kreises Höxter vor:

In Zukunft wird es bundesweit eine Verpflichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung der Windräder geben. Dabei werden die farblich leuchtenden Markierungen auf ein Mindestmaß begrenzt und nur dann eingeschaltet, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug in der Nähe befindet. „Das würde die Beeinträchtigung der Anwohner bei Nacht deutlich senken. Daher möchten wir, dass dieses System auch für den Park im Steinheimer Becken verpflichtend in den Antrag des Kreises Höxter mit aufgenommen wird“, heißt es seitens der UWG, die so ein Nutzen von möglichen Schlupflöchern seitens des Energiekonzerns schon im Voraus verhindern möchte.

Auch mit Blick auf die Lärm-, Schall- und Schattenrestriktionen der Windkraftanlagen, die laut Energiekonzern im geplanten Bereich eingehalten werden, soll der Antrag nachgebessert werden: „Bisher handelt es sich dabei lediglich um berechnete Werte. Sollten Anwohner nach dem Bau den Eindruck haben, dass die Grenzen überschritten sind, sollte der Betreiber diese Werte entweder freiwillig noch einmal überprüfen oder aber von der Genehmigungsbehörde dazu verpflichtet werden.“ Bisher müssen Anwohner häufig auf eigene Kosten entsprechende Gutachten erstellen lassen.

Die UWG appelliert an die Bürger, die Frist bis Mitte Dezember auch wahrzunehmen und ihre Meinung zu äußern.