Das Mehrgenrationenhaus „Alte Schule Ottelau“ lädt zur Informationsveranstaltung zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen am Montag den 15.07.2019 um 17:00 Uhr ein. Um vorherige Anmeldung wird gebeten!
„Durch Krankheit oder Unfall kann die Situation eintreten, dass Sie Ihre persönlichen Dinge nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung Anderer angewiesen sind.
Wer entscheidet, wer handelt für mich, wenn mir etwas zustößt und ich auf die Hilfe Anderer angewiesen bin?
Wer glaubt, dass in einem solchen Fall automatisch der Ehe- oder Lebenspartner, die Tochter oder der Sohn handeln dürfen, der irrt. Keiner kann für einen anderen volljährigen Menschen ohne Vollmacht rechtlich stellvertretend handeln.
Für den Fall, dass man seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, können Sie Vorsorge treffen.
Sie lernen die formalen Erfordernisse und die praktische Bedeutung einer Vorsorgevollmacht bez. Betreuungsverfügung einer kennen.
Immer mehr Menschen machen sich Gedanken darüber, ob sie bei schwerster Krankheit auf jeden Fall alle Möglichkeiten einer Intensivstation ausschöpfen wollen.
Viele stellen sich Situationen vor, in denen lebenserhaltende Maßnahmen auch das Leiden und die Qualen verlängern.
Mit einer Patientenverfügung formulieren Sie eindeutig Ihre individuellen Wünsche und nehmen somit Ihr Selbstbestimmungsrecht war für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen (z.B: wegen Demenz, Verwirrtheit, Koma).
Sie lernen die formalen Erfordernisse und die praktische Bedeutung einer Patientenverfügung kennen.“
(Quelle: Herrn Heckers)
Referent: Stefan Heckers
Dipl. Sozialpädagoge
Betriebswirt für Sozial- und Gesundheitswesen
Vortrag mein Wille geschehe Mehrgenerationenhaus Alte Schule Ottelau 15.07.2019_