Der Behindertenbeirat Lohmar BBL informiert:
2025 ist das Jahr der Wahlen, und auch bei uns steht am 1. Dezember 2025 die Wahl des Behindertenbeirats an.
Für alle, die sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen möchten, ist Stichtag der 3. November 2025. Dafür müssen Sie aktiv werden. Denn anders als bei sonstigen Wahlen sind die Wahlberechtigten der Stadtverwaltung nicht bekannt. Um das Wahlrecht aber ausüben zu können, müssen sich Wahlberechtigte selbst in das Wähler-verzeichnis eintragen lassen. Erst danach verschickt die Stadt Lohmar die Wahlunterlagen zusammen mit der Kandidatenliste.
Wahlberechtigt sind alle Lohmarer*innen ab 16 Jahren und die
- selbst behindert sind (Nachweis: z. B. Schwerbehindertenausweis mindestens 30%) oder
- im häuslichen Umfeld einen Menschen mit Behinderung (Nachweis: z. B. Schwerbehindertenausweis mindestens 30 %)
betreuen.
Den Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie alles Wissenswerte zur Wahl gibt es beim Wahlamt der Stadt Lohmar, entweder zum Mitnehmen oder als Download auf der Homepage der Stadt: https://www.lohmar.de/buergerservice-aktuelles-verwaltung-und-rat/wahlen/behindertenbeirat/.
Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Stimme, damit der BBL seine wichtige Arbeit weiterführen kann. Dankeschön!
Peter Eschbach, Vorsitzender Behindertenbeirat Lohmar BBL
