Hauptstr. 27-29
53797 Lohmar

Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist unter den Voraussetzungen möglich, dass Sie

  • Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen oder
  • Ihr Schwerbehindertenausweis den Eintrag „RF" (Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht) enthält.

Das Bürgeramt der Stadt Lohmar steht Ihnen für weitere Informationen und die Antragsaufnahme gerne zur Verfügung.

Kategorie(n): Versorgung