Hauptstr. 27-29
53797 Lohmar
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist unter den Voraussetzungen möglich, dass Sie
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen oder
- Ihr Schwerbehindertenausweis den Eintrag „RF" (Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht) enthält.
Das Bürgeramt der Stadt Lohmar steht Ihnen für weitere Informationen und die Antragsaufnahme gerne zur Verfügung.
Kategorie(n): Versorgung