Grundsicherung im Alter

Hauptstraße 27-29
53797 Lohmar

Die Grundsicherung im Alter stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicher. Bei der Berechnung des Bedarfs werden Einkommen und Vermögen berücksichtigt. Leistungsberechtigung nach dem Grundsicherungsgesetz Das Sozialgesetzbuch XII definiert berechtigte Leistungsempfänger als… „Personen (…), die das 65. Lebensjahr vollendet, oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll …

Rundfunkgebührenpflicht

Hauptstr. 27-29
53797 Lohmar

Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist unter den Voraussetzungen möglich, dass Sie Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen oder Ihr Schwerbehindertenausweis den Eintrag „RF“ (Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht) enthält. Das Bürgeramt der Stadt Lohmar steht Ihnen für weitere Informationen und die …

Gehörlosenhilfe

Zimmer: 312
Hauptstr. 27-29
53797 L0hmar

Blindengeld

Raum 312
Hauptstr. 27-29
53797 Lohmar

Blindengeld, Blindenhilfe sowie Hilfe für hochgradig sehbehinderte oder gehörlose Menschen werden nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist der Landschaftsverband Rheinland. Der Antrag kann sowohl beim LVR als auch bei der Gemeinde- oder Kreisverwaltung eingereicht werden

Lohmar Hilft

Jexmühle 54
53797 Lohmar

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