Die Tür achtlos zugezogen, und der Schlüssel steckt von innen – das kann jedem mal passieren, oftmals mit teuren Konsequenzen. Als Retter in der Not bieten zwar Schlüsseldienste rund um die Uhr ihre Dienste an. Doch eine auffällige Anzeige im Branchenbuch führt nicht immer zu einer seriösen und preisgünstigen Firma. „Viele hilfreiche Türöffner leisten zwar rasche Abhilfe, nutzen im Gegenzug jedoch die Notlage der Kunden mit überteuerten Preisen schamlos aus“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Wer trotz Stresssituation die Kosten vor dem Anrücken einer Firma vergleicht und die einzelnen Rechnungsposten anschließend kritisch prüft, ist vor bösen Überraschungen sicher. Dabei helfen folgende Tipps:
· Akute Notlage: Schon beim ersten Anruf sollten Ausgesperrte immer nach der genauen Anschrift der Firma und einem verbindlichen Festpreis fragen, in dem die Anfahrtskosten und mögliche Zuschläge bereits enthalten sind. Die Öffnung einer lediglich ins Schloss gefallenen Tür kostet inklusive Anfahrt circa 80 Euro. Nachts, sonntags oder an Feiertagen werden im Schnitt 130 Euro für den Service berechnet. Nutzen Schlüsselnotdienste die Bedrängnis von Kunden aus und verlangen mehrere hundert Euro fürs Türöffnen, ist es ratsam, auch in einer akuten Notlage mehrere Anbieter anzurufen und deren Leistungen miteinander zu vergleichen. Auf keinen Fall sollten Firmen einen Auftrag erhalten, die sich im Telefon- oder Branchenbuch durch die Aneinanderreihung des Buchstabens „A“ an vorderster Stelle einen Vorteil verschaffen. Oft sind solche Dienste weder seriös noch ortsansässig.
· Sachgerechte Leistungen: Ist eine Tür bloß zugefallen, muss sie in den meisten Fällen weder aufgebrochen noch das Schloss ausgebaut werden. Beides ist aber häufige Praxis, um die Kosten in die Höhe zu treiben. Unverschlossene Türen lassen sich in der Regel ohne Beschädigung in kürzester Zeit vom Fachmann öffnen.
· Korrekte Rechnungsposten: Schlüsseldienste dürfen nur die konkrete Arbeitszeit – in der Regel wenige Minuten – und die entstandenen Fahrtkosten in Rechnung stellen. Wird eine ortsansässige Firma mit der Türöffnung betraut, kann der Dienstleister nur die Fahrtkosten innerhalb der Ortsgrenzen in Rechnung stellen. Kosten für den Einsatz von Spezialwerkzeugen fallen nur an, wenn die Geräte auch tatsächlich eingesetzt wurden. Rückt der Notdienst außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten an, kommen zur reinen Arbeitszeit noch Nacht- und Feiertagszuschläge hinzu. Erlaubt sind hierbei Zuschläge von 25 bis 100 Prozent – allerdings nur für Lohn- und lohnabhängige Kosten und nicht für Material- oder Fahrzeugkosten.
· Rechnung prüfen: Eine Rechnung sollte nur dann vollständig bezahlt werden, wenn die Arbeiten korrekt ausgeführt wurden und jede Position nachvollziehbar ist. Kunden, die eine ungewöhnlich hohe Rechnung bekommen, sollten eine Anzahlung nur unter Vorbehalt leisten und die Rechnung lieber prüfen lassen.
· Vorsorge für alle Fälle: Wer einen Schlüssel beim Nachbarn deponiert, ist auf den Einsatz eines Notdienstes oftmals nicht angewiesen. Auch ein vorsorglicher Preisvergleich bei der Konkurrenz kann sich lohnen. Und wer sich zusätzlich im Vorfeld nach Preisen und Leistungen eines seriösen Schlüsseldienstes in Wohnnähe erkundigt und dessen Rufnummer parat hat, ist für den Notfall bestens gewappnet.
Rechtlichen Rat bei überhöhten Rechnungen von Schlüsseldiensten bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Kontakt und Kosten online unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort oder an ihrem Verbrauchertelefon unter der Rufnummer 0900-1-89 79 69 für 1,86 Euro pro Minute. Mobilfunkpreise können variieren. Noch mehr Wissenswertes zu Schlüsseldiensten gibt’s online unter www.verbraucherzentrale.nrw/schluesseldienste.