Regierungspräsidentin Dorothee Feller überreichte am Donnerstag, 28. Mai, insgesamt 17 Förderbescheide des Landes Nordrhein-Westfalens für sieben Kommunen im Regierungsbezirk Münster. Für Herten gab es gleich drei Förderbescheide aus dem Städtebauförderprogramm 2020 mit einem Volumen von insgesamt 2.550.000 Euro. Bürgermeister Fred Toplak nahm die Beischeide entgegen.
„Ich freue mich, dass ich die Zuwendungsbescheide aus unserem Haus heute persönlich an Sie übergeben kann. Gerade in dieser Zeit der Corona-Pandemie, ist mir der persönliche Austausch – unter Wahrung aller Hygienevorschriften – wichtig und kann nicht durch Videokonferenzen ersetzt werden“, sagte Feller zu Beginn des Termins.
Mit den Städtebaufördermitteln aus dem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalens werden für Herten die Projekte „Sozialer Zusammenhalt, Neustart Innenstadt Herten – Umgestaltung südliche Ewaldstraße und Place d’Arras“ (1.936.000 Euro)“, „Investitionspakt Soziale Integration: Umwandlung eines Tennenfußballfeldes in einen Kunstrasenplatz am Schul- und Sportstandort Paschenberg“ (518.000 Euro) und „Sozialer Zusammenhalt, IISEK Herten – Westerholt/Bertlich und Gelsenkirchen – Hassel“ (96.000 Euro) umgesetzt und einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse leisten.
„Ich freue mich sehr, die Förderbescheide für Herten entgegenzunehmen. Die Umsetzung der Projekte wird Herten guttun. Gerade der südliche Bereich der Innenstadt wartet auf eine Aufwertung und erhält nun die Wertschätzung die es braucht, um den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Ebenso am Paschenberg und in der Quartiersentwicklung, in Zukunft wird es noch wichtiger, die Aufenthaltsqualität und die sozioökonomische Ausrichtung in den Vordergrund unseres Handels zu stellen“, so Toplak.
Doch was steht im Rahmen des Projektes Neustart Innenstadt konkret an? Durch die Umgestaltung der südlichen Ewaldstraße einschließlich des Place dArras soll neben der Attraktivitätssteigerung ein Anstieg des Sicherheitsempfindens und damit eine Verbesserung des Wohnstandortes erreicht werden. Die Funktion wird in einem Nutzungsmix „Bildung, Wohnen, Dienstleistung“ gesehen. Die Leitlinien für den öffentlichen Raum wurden in einem öffentlichen Wettbewerb erarbeitet. Flankiert wird die Investition durch die Fortsetzung des Nutzungsmanagements, das unter anderem Beratungsleistungen zum Hof- und Fassadenprogramm anbietet und mit dem Aufbau von Strukturen zu einer „Verantwortungs-gemeinschaft“ im Stadtteil betraut ist. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben liegen bei 2.420.000 Euro und werden vom Land mit 80 Prozent gefördert.