Die Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer für Sie einsetzen soll – und gegebenenfalls wen nicht.
Sie können auch festlegen, welche Wünsche und Vorgaben befolgt werden sollen
oder ob Sie im Pflegefall zu Hause oder im Heim betreut werden wollen.

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